Windpark symbolisiert Windenergie; Quelle: BMWK/Holger Vonderlind

© BMWK/Holger Vonderlind

Durch die Verordnung zur Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV) und weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen Teil der beihilferechtlichen Gesamteinigung mit der Europäischen Kommission zum EEG 2017 um. Hiernach hatte Deutschland zugesagt, ab 2017 die Förderung für erneuerbare Energien im Umfang von 5 Prozent der jährlich zu installierenden Leistung auch für Anlagen im europäischen Ausland zu öffnen.

Die bisherige Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung ermöglichte eine Öffnung nur für Solaranlagen. Um auch die Förderung für Windenergieanlagen an Land zu öffnen, wurde die Verordnung entsprechend novelliert.

Stellungnahmen konnten bis zum 22. Mai 2017 übermittelt werden. Die Stellungnahmen wurden bei Einverständnis des Absenders hier veröffentlicht. Die Verordnung ist am 16. August 2017 in Kraft getreten.