Zwei junge Frauen in einem Café vor einem Laptop

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Zu geringes Eigenkapital ist für sehr kleine Unternehmen und Unternehmensgründerinnen sowie Unternehmensgründer oft ein Hindernis beim Zugang zu Kreditfinanzierungen. Um solchen Unternehmen bessere Finanzierungschancen zu eröffnen und ihre Risikotragfähigkeit zu erhöhen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den Mikromezzaninfonds-Deutschland mit einem Volumen von 155 Millionen Euro aufgelegt.

Zielgruppe

Anträge können kleine und junge Unternehmen stellen sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer. Spezielle Zielgruppen sind Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen sollen besonders angesprochen werden (Zielgruppen-Unternehmen). Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.

Wie erfolgt die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Stille Beteiligung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern, in denen die Investition erfolgt. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren; für Zielgruppen-Unternehmen 150.000 Euro. Die stille Beteiligung kann für alle Zwecke der Unternehmensführung verwandt werden. Die Tilgung erfolgt ab dem siebten Jahr in drei gleichhohen Jahresraten. Anträge können über die in dem jeweiligen Bundesland ansässige Mittelständische Beteiligungsgesellschaft gestellt werden.

Konditionen:

  • ergebnisunabhängige Vergütung von 8 Prozent p.a., zahlbar jeweils vierteljährlich nachträglich. Für Unternehmen, die bei Auszahlung der Beteiligung über eine besonders gute Bonität verfügen, beträgt die ergebnisunabhängige Vergütung 6,5 Prozent p.a.
  • Reduzierung der ergebnisunabhängigen Vergütung von 8 Prozent bzw. 6,5 Prozent p.a. auf 4 Prozent bis zum 31.12.2023. Unternehmen, die ab dem 30.07.2021 eine neue stille Beteiligung erhalten, müssen für die Beteiligung bis zum 31.12.2023 eine Vergütung von nur 4 Prozent p.a. bezogen auf den Nominalbetrag der Einlage entrichten. Ab dem 01.01.2024 gilt wieder die Regelvergütung. Einmaliges Bearbeitungsentgelt von 3,5 Prozent der Einlage, zahlbar bei Auszahlung
  • variable Gewinnbeteiligung von maximal 1,5 Prozent p.a. der Einlage

Der Mikromezzaninfonds wird aus Mitteln des ERP-Sondervermögens und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Die Reduzierung der ergebnisunabhängigen Vergütung auf 4 Prozent für Unternehmen, die über den MMF II Beteiligungskapital erhalten, wird durch zusätzliche ESF-Mittel-Mittel finanziert. Die zusätzliche Förderung wird durch die Europäische Union ermöglicht: Die Europäische Union fördert in Deutschland zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Programme und Projekte als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie, finanziert aus der Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU) im Rahmen von NextGenerationEU.