Menschen auf einer Baustelle

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Mit dem ERP-Regionalprogramm werden über die KfW Bankengruppe im Auftrag des BMWK Vorhaben in strukturschwachen Regionen besonders unterstützt. Als solche zählen die deutschen Regionalfördergebiete, die in der Fördergebietskarte (PDF, 2 MB) der EU-Kommission als besonders förderungswürdige Gebiete (C-Gebiete) identifiziert sind. Darunter fallen die ostdeutschen Bundesländer einschließlich Berlin sowie einige ausgewiesene westdeutsche Fördergebiete. Die Förderfähigkeit einer Stadt oder eines Landkreises im ERP-Regionalförderprogramm ist in vollem Umfang gegeben, wenn zumindest ein Teil davon als Regionalfördergebiet ausgewiesen ist. Wichtig für die Antragsberechtigung ist der Investitionsort und nicht der Firmensitz.

Vielfältige Fördermöglichkeiten für Investitionen

Mit dem ERP-Regionalförderprogramm erhalten kleine und mittlere in- und ausländische Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler bis zu 3 Millionen Euro Kredit zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen im Fördergebiet. Die Unternehmen müssen mindestens schon fünf Jahre am Markt aktiv sein. Kleine Unternehmen (KU) können über einen vergünstigten Zinssatz einen zusätzlichen Fördervorteil erhalten.

In die Förderung einbezogen sind langfristige Investitionen wie der Kauf von Grundstücken und Gebäuden einschließlich Bau- und Umbaukosten, Erwerb von Anlagevermögen oder der Erwerb von immateriellen Vermögenswerten in Verbindung mit Technologietransfer. Auch der Kauf von Unternehmen oder die tätige Beteiligung an solchen ist förderbar. Ebenso können Beratungsaufwendungen im Zusammenhang mit Markterschließungen oder der Einführung neuer Produktionsmethoden in die Finanzierung einbezogen werden.

Die Investitionen können in allen Fördergebieten zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden.

Klassische Kreditfinanzierung

Die maximale Kreditlaufzeit für Investitionen kann bis zu 20 Jahre betragen. Bis zu drei Jahren kann die Tilgung ausgesetzt werden zur Stärkung der Liquidität. Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der Sicherheiten von der Hausbank festgelegt und kann für 10 Jahre festgeschrieben werden. Das Darlehen ist vom Kreditnehmer banküblich zu besichern, wobei Form und Umfang der Besicherung zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart werden.

Hausbankprinzip

Auch hier gilt wie in ähnlichen Förderprogrammen, dass Antragstellung und der spätere Abschluss eines Kreditvertrages über eine Hausbank (Bank oder Sparkasse) erfolgt. Wichtig: Der Antrag auf das Förderdarlehen ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen.

Auskünfte erteilt die Förderberatung des BMWK, Kreditinstitute und die KfW-Bankengruppe.