Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen für das Handwerk auf den Weg gebracht. So wurden die Zuordnungen zum deutschen und zum europäischen Qualifikationsrahmen vorgenommen, womit der Meisterbrief auch formell einem akademischen Bachelorabschluss gleich gestellt ist. Das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ wurde angehoben. Es soll helfen, Chancen und Möglichkeiten für eine Meisterausbildung denen einer universitären Bildung anzugleichen. Durch das „Kompetenzzentrum Digitales Handwerk“ mit bald fünf Schaufenstern sollen mit dem Prozess der Digitalisierung verbundene Innovationen konkret erlebbar gemacht werden. 

Die Handwerkspolitik der Bundesregierung unterstützt Investitionen in Neugründungen, Umstrukturierungen und Erweiterungen von Handwerksbetrieben, die berufliche Aus- und Fortbildung sowie den Technologietransfer. Entscheidend sind günstige gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen, die im Zentrum des finanz- und wirtschaftspolitischen Kurses der Bundesregierung stehen. Gerade die kleinen und mittelständischen Handwerksbetriebe profitieren unter anderem von günstigen steuerlichen Regelungen, niedrigeren Lohnzusatzkosten, Bürokratieabbau und flexiblen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt.

Meisterbrief als zentrales Element hochwertiger Ausbildung verteidigen

Die Meisterpflicht, die duale Ausbildung und die Selbstverwaltung des Handwerks haben sich in Deutschland bewährt. Nur gut ausgebildete Handwerkerinnen und Handwerker sichern langfristig den hohen fachlichen Standard und die Innovationsfähigkeit des Handwerks.

Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag bekennen sich ausdrücklich zur Meisterpflicht im Handwerk (Antrag 18/3317 vom 25.11.2014 (PDF, 1 MB); Antrag 18/5217 vom 17.06.2015). Deshalb wird in zwölf derzeit zulassungsfreien Handwerken die Meisterpflicht wieder eingeführt. Der vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeitete Gesetzentwurf wurde im Dezember 2019 von Bundestag verabschiedet und tritt vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates Anfang 2020 in Kraft. Die Stellungnahmen zum Gesetzentwurf finden Sie hier.

Gemäß dem Eckpunktepapier der Koalitionsarbeitsgruppe „Meisterbrief“ vom 8. April 2019 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein Konsultationsverfahren gestartet. Dabei wurde ausgelotet, für welche der im Zuge der Handwerksnovelle 2004 in die Zulassungsfreiheit überführten Gewerke wieder eine Meisterpflicht eingeführt werden kann. Das Protokoll der Anhörung im BMWK vom 4. und 5. Juni 2019 finden Sie hier (PDF, 58 KB). Die Stellungnahmen zum Konsultationsverfahren finden Sie hier. Eine zusätzliche Faktenübersicht, in der verschiedene relevante Kriterien auf Grundlage der Meisterprüfungsverordnung beziehungsweise der Ausbildungsverordnung beleuchtet werden, finden Sie hier.

Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung auf europäischer und internationaler Ebene für den Erhalt der Meisterpflicht ein, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Transparenzinitiative der Europäischen Kommission zur Evaluierung der Reglementierungen des Berufszugangs in den Mitgliedstaaten.

Auch die weiteren Verhandlungen über das geplante EU-Dienstleistungspaket begleitet das BMWK konstruktiv, denn das Ziel, den EU-Binnenmarkt für Dienstleistungen zu stärken, darf nicht im Widerspruch zur Aufrechterhaltung gerechtfertigter Anforderungen (zum Beispiel zum Gesundheits- oder Verbraucherschutz) durch die Mitgliedstaaten stehen.

Innovationsfreude und Technologieoffenheit fördern

Der innovative Mittelstand trägt erheblich zum wirtschaftlichen Wachstum Deutschlands bei. Vor allem kleinere Unternehmen und Handwerksbetriebe profitieren stark vom Technologietransfer. Das Handwerk leistet für den Innovationsstandort Deutschland einen wesentlichen Beitrag. Seine Nähe zum Kunden ermöglicht es, Problemstellungen von Industrie und Endkundinnen und Endkunden durch handwerkliches Können und Servicequalität in Verbindung mit modernen Technologien zu lösen und wichtige Impulse für die Fortentwicklung von Produkten und Produktionsprozessen zu geben. Die Bedeutung des Handwerks resultiert einerseits aus seiner Rolle als Technologiemittler, der für die breite und rasche Diffusion neuer Technologien in die verschiedensten Branchen und Anwendungsfelder verantwortlich ist. Andererseits ist es selbst an neuen Entwicklungen maßgeblich beteiligt und hat in seinen Reihen hervorragende Innovatorinnen beziehungsweise Innovatoren und Erfinderinnen beziehungsweise Erfinder, die mit eigenen Produkten und Serviceleistungen neue Märkte erobern.

Das BMWK unterstützt die Innovationstätigkeit des Handwerks durch rund 100 "Beauftragte für Innovation und Technologie im Handwerk" (BIT) (PDF, 2 MB).

Zur Unterstützung der Digitalisierung des Handwerks fördert das Bundeswirtschaftsministerium das Kompetenzzentrum „Digitales Handwerk“ bis 2018 mit insgesamt 4,5 Millionen Euro. Das Kompetenzzentrum unterstützt den handwerklichen Mittelstand bei der Erschließung technischer und wirtschaftlicher Potenziale, die sich aus der digitalen Transformation für das Handwerk ergeben. Zum Abbau von Informationsdefiziten erhalten Entscheidungsträger und Fachexperten des Handwerks praxisnahe Informations-, Qualifikations- und Unterstützungsangebote, die in vier sogenannten Schaufenstern entwickelt und illustriert werden. Mehr zur Digitalisierung im Handwerk finden Sie hier.

Internationale Handwerksmesse

Das BMWK beteiligt sich an der Internationalen Handwerksmesse (IHM), der weltweit größten Handwerksmesse, und präsentiert dort ein umfangreiches Informations- und Serviceangebot zu aktuellen Themen der Messe. Außerdem fördert das BMWK die Sonderschauen "Exempla", "Talente", "Meister der Moderne" und "Innovation gewinnt!".

Bundespreis für hervorragende innovatorische Leistungen für das Handwerk

Jedes Jahr wird auf der Internationalen Handwerksmesse (IHM) der Bundespreis für hervorragende innovatorische Leistungen für das Handwerk vergeben. Eine unabhängige Preisrichterjury unter Vorsitz des BMWK wählt bis zu 10 Preisträgerinnen und Preisträger aus, die innovative

  • Produkte,
  • Produktionsverfahren oder
  • Dienstleistungen für das Handwerk

ausstellen. Neben einem Preisgeld von 5.000 Euro erhalten die Preisträger eine Goldmedaille und eine Urkunde mit der Unterschrift der Bundeswirtschaftsministerin. Kriterien für die Vergabe des Preises sind insbesondere

  • der Neuigkeits- und Schwierigkeitsgrad einer Entwicklung und
  • ihr praktischer Nutzen für das Handwerk.

Den Bundespreis 2017 wurde am 12. März auf der IHM verliehen.

Betriebsberatung im Handwerk

Das Handwerk ist laufend gefordert, auf komplexe Veränderungen der technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen adäquat zu reagieren, innovative Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und neue Märkte mit langfristigem Erfolg zu erschließen. Zur Bewältigung dieser Aufgaben vertrauen viele Handwerkerinnen und Handwerker auf den Rat von Beratungsfachkräften bei Handwerkskammern und -verbänden, die sie schnell, unbürokratisch und kostenlos beraten. Diese Förderung wurde zum 1. April 2017 auf eine neue Grundlage gestellt.

Forschung für das Handwerk: Das Deutsche Handwerksinstitut

Das Deutsche Handwerksinstitut (DHI) ist eine zentrale Forschungs- und Dienstleistungseinrichtung des Handwerks. Es wird vom BMWK aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages mit jährlich rund 1 Million Euro gefördert. Außerdem wird die Arbeit des Instituts durch die Bundesländer und das Handwerk unterstützt.

Das DHI bildet die Dachorganisation von fünf verschiedenen Forschungsinstituten, die ein breites Spektrum an Themen (unter anderemTechnologietransfer, betriebs- und volkswirtschaftliche Fragen, Recht, Berufsausbildung) bearbeiten. Die konkreten Themen und Projekte beruhen auf Vorschlägen von Handwerkskammern, handwerklichen Fachverbänden, dem Deutschen Handwerkskammertag (DHKT) sowie den Wirtschaftsministerien von Bund und Ländern. Sie werden jeweils für zwei Jahre zu einem Forschungs- und Arbeitsprogramm (FuA) zusammengefasst.