Zwei Kollegen sprechen vor einem Laptop über ein Projekt

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Mit dem ERP-Gründerkredit fördert das BMWK aus dem ERP-Sondervermögen gewerbliche und freiberufliche Start-ups und junge Unternehmen bis fünf Jahre nach deren Geschäftsaufnahme mit zinsgünstigen Darlehen.

Der ERP-Gründerkredit besteht aus zwei Programmteilen. Mit dem "ERP-Gründerkredit - StartGeld" werden kleinvolumige Existenzgründungen mit einem Fremdfinanzierungsbedarf in Höhe von insgesamt maximal 100.000 Euro gefördert. Der "ERP-Gründerkredit - Universell" richtet sich mit einem Kredithöchstbetrag von 25 Millionen Euro an größere Gründungsvorhaben.

Kleinere Existenzgründungen werden besonders gefördert

Das Ziel des "ERP-Gründerkredit - StartGeld" ist die Förderung von Existenzgründungen, Start-ups und jungen Unternehmen in Deutschland durch zinsgünstige Darlehen für gewerbliche Investitionen und Betriebsmittelaufwand, die einer mittel- oder langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen. Mit dem "ERP-Gründerkredit - StartGeld" können unter anderem gefördert werden: Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (inklusive gewerblicher Baukosten), die Anschaffung von Maschinen, Fahrzeugen, Einrichtungen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Finanziert werden dabei bis zu 100 Prozent des gesamten Fremdfinanzierungsbedarfs in Höhe von maximal 100.000 Euro für Investitionen und Betriebsmittel; der Anteil für Betriebsmittel darf maximal 30.000 Euro nicht übersteigen.

Die Gründungsfinanzierung ist für die Banken ein risikoreiches Geschäft. Deshalb entlastet das ERP-Sondervermögen die durchleitenden Banken beim "ERP-Gründerkredit - StartGeld" zu 80 Prozent von den Kreditrisiken. Diese Risikoübernahme erleichtert Existenzgründern den Zugang zum Kredit. Zudem sorgen die Mittel des ERP-Sondervermögens für einen günstigen Zinssatz. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Kreditlaufzeit (maximal zehn Jahre) - das schafft Planungssicherheit. Die Besicherung der Darlehen ist zwischen Antragsteller und Hausbank zu vereinbaren.

Der "ERP-Gründerkredit - Universell" gilt für die gleichen Förderzwecke wie der "ERP-Gründerkredit - StartGeld" und unterstützt besonders auch Unternehmensnachfolgen. Allerdings sind die Antragskriterien weiter gefasst: so liegt hier der Kredithöchstbetrag bei 25 Millionen Euro; antragsberechtigt sind Unternehmen innerhalb der ersten fünf Jahre sowie auch größere Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von maximal 500 Millionen Euro. Im Unterschied zum "ERP-Gründerkredit - StartGeld" sind die Zinsen in diesem Förderprogramm risikoabhängig. Die Hausbank kann für Investitionskredite eine Risikoentlastung von 50 Prozent beantragen, sofern das Unternehmen seit drei Jahren am Markt aktiv ist. Sie ermittelt die Höhe des Risikos und legt die Höhe der Zinsen fest. Bei ihrem Rating berücksichtigt sie die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Bonität des Gründers oder des Unternehmens sowie den Wert der verfügbaren Sicherheiten. Dabei gilt: Je besser die Bonität und je werthaltiger die gestellten Sicherheiten sind, desto niedriger fällt der Zinssatz aus.

Der Weg zur Förderung geht über die Hausbank

Das Programm ERP-Gründerkredit wird von der KfW Bankengruppe durchgeführt. Die Anträge müssen stets bei einer Hausbank (Bank oder Sparkasse) vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Auskünfte erteilen Kreditinstitute beziehungsweise die KfW Bankengruppe.