Die Ära Erhard

Die sogenannten „Wirtschaftswunderjahre“ der jungen Bundesrepublik Deutschland werden maßgeblich durch ihren ersten Wirtschaftsminister Ludwig Erhard geprägt. Mit ihm bleiben die Einführung der D-Mark und der Sozialen Marktwirtschaft untrennbar verbunden.

Als „Direktor der Verwaltung für Wirtschaft“ der drei westlichen Besatzungszonen verbindet er die Währungsreform im Jahr 1948 mit der Aufhebung der Zwangswirtschaft. Begünstigt durch den Marshallplan und den „Korea-Boom“, beschert sein Reformprogramm Nachkriegsdeutschland einen ungeahnten wirtschaftlichen Aufschwung.

Erhard setzt auf das von ihm mit entwickelte Konzept der Sozialen Marktwirtschaft. Der von dem Wirtschaftswissenschaftler Alfred Müller-Armack geprägte Begriff bezeichnet eine Wirtschaftsordnung, die Wettbewerb, Privateigentum und Gewinnorientierung mit sozialem Ausgleich verbindet. Ziel der Politik im Rahmen der Sozialen Marktwirtschaft ist es, wirtschaftlich effizientes Handeln zu ermöglichen und damit auch die soziale Lage der Bevölkerung zu verbessern und „Wohlstand für alle“ zu erreichen.

Am 20. Dezember 1955 wurde in Rom das erste Anwerbeabkommen geschlossen. Darin wurde vereinbart, dass die Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit in Italien gemeinsam mit der italienischen Arbeitsverwaltung Arbeitskräfte auswählen und anwerben solle.

Das wirtschaftspolitische Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft bildet bis heute die Basis der deutschen Wirtschafts- und Sozialordnung. Bis 1964 erreicht die Zahl der „Gastarbeiter“ eine Million.