EU-Emissionshandel

Der Emissionshandel ist seit 2005 das zentrale EU-weite Instrument zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und damit das Hauptinstrument zur Umsetzung der Klimaziele der Europäischen Union. Dem Emissionshandelssystem unterliegen die Energiewirtschaft, energieintensive Industrien und den innereuropäischen Luftverkehr. Er umfasst damit fast die Hälfte aller europäischen Treibhausgasemissionen.

Teilnehmende Unternehmen müssen für die von ihnen verursachten Emissionen entsprechende Zertifikate einreichen und können diese untereinander handeln. Der Emissionshandel stellt also ein marktwirtschaftliches Instrument dar, welches Treibhausgasen einen expliziten, marktbasierten Preis gibt. Dabei nimmt die Gesamtzahl der neu zur Verfügung gestellten Zertifikate entsprechend der internationalen Klimaschutzverpflichtungen der EU Jahr für Jahr ab (sogenannter Deckel, im Englischen: „Cap“). Dies führt dazu, dass langfristige europäische Emissionsminderungsziele in ein für Unternehmen relevantes Preissignal übersetzt und Emissionsreduktionen ökonomisch effizient dort durchgeführt werden, wo es am kostengünstigsten ist. Der Preis für Emissionszertifikate setzt dabei Anreize für Investitionen in emissionsarme Technologien. Denn wenn ein Unternehmen seine Treibhausgasemissionen reduziert, muss es in der Folge entsprechend weniger Emissionsrechte kaufen.

Marktstabilitätsreserve baut Überschüsse ab

Die Funktionsweise des Emissionshandels steht fortlaufend unter Beobachtung, damit gewährleistet wird, dass er seine volle Wirkung zum Schutz des Klimas entfaltet. Als ein Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage zu einem Überschuss an Zertifikaten geführt hat, wurde deshalb die sogenannte Marktstabilitätsreserve eingeführt.

Die Regelungen für die Marktstabilitätsreserve sehen vor, dass das Angebot an Zertifikaten jährlich an die Überschusssituation im Emissionshandelsmarkt angepasst wird: Wenn die Überschussmenge 833 Millionen Zertifikate übersteigt, wird die Versteigerungsmenge des jeweiligen Jahres um 24 Prozent des Überschusses verringert. Umgekehrt wird die jährliche Versteigerungsmenge um 100 Millionen Zertifikate erhöht, wenn der rechnerische Überschuss 400 Millionen Zertifikate unterschreitet oder es zu starken Preissprüngen kommt.

Weiterentwicklung des Emissionshandelssystems

Europäische Kommission, Rat und Europäisches Parlament haben sich im November 2017 auf eine umfassende Reform des Europäischen Emissionshandels für die vierte Handelsperiode von 2021-2030 geeinigt. Diese ist seit dem 8. April 2018 in Kraft getreten.

Die Bundesregierung hatte bei der Reform des Emissionshandels zwei zentrale Anliegen. Und zwar die Stärkung des Preissignals des Emissionshandels sowie die Gewährleistung eines angemessenen Schutzes der energie- und emissionsintensiven europäischen Industrie vor der Konkurrenz aus dem nicht vom Emissionshandel regulierten Ausland durch „Carbon Leakage“.

Diese Ziele konnte im Rahmen der Reform mit Erfolg von der Bundesregierung durchgesetzt werden. Die Reform enthält die folgenden zentralen Aspekte:

  • Die Gesamtmenge der in einem Jahr zur Verfügung stehenden Zertifikate im EU-Emissionshandel wird ab 2021 jährlich um einen Linearen Reduktionsfaktor von 2,2 Prozent gesenkt an Stelle von bisher 1,74 Prozent.
  • Ab 2019 werden jährlich 24 anstatt der ursprünglich vorgesehenen zwölf Prozent der im Markt vorhandenen Überschüsse in die Marktstabilitätsreserve eingestellt, wenn die Überschüsse einen Schwellenwert von 833 Millionen Zertifikaten überschreiten
  • Ab dem Jahr 2023 wird die Reserve auf ein Volumen begrenzt, das jeweils der Versteigerungsmenge des Vorjahres im EU-ETS entspricht. Die darüber hinaus gehende Menge in der Reserve wird gelöscht (voraussichtlich mehr als zwei Milliarden Zertifikate), wenn der bis dahin geplante Review zu keinem anderen Ergebnis kommt.

Die nächste Reform des Emissionshandels steht bereits vor der Tür. Im Dezember 2020 einigten sich die EU-Energieminister auf eine Verschärfung der EU-Klimaziele und streben nun eine Verminderung der Treibhausgase um 55 Prozent bis 2030 an. Deshalb wird nun auch verstärkt diskutiert, ob und wie der Emissionshandel auf andere Sektoren ausgeweitet werden kann. Der EU-Emissionshandel soll nämlich auch in Zukunft ein zentrales Instrument für die Dekarbonisierung unserer Wirtschaft bleiben.