Eine Industrieanlage mit klimaschonenden Produktionsprozessen steht für das Thema Industrie und Umwelt; Quelle: Fotolia.com/Industrieblick

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Fördermaßnahme energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse

Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise sowie der zunehmenden internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsfähigkeit ist die Steigerung der Energieeffizienz für die deutsche Industrie eine Schlüsselfrage. Die Bundesregierung hat deshalb innerhalb des Sondervermögens "Energie und Klimafonds" einen Energieeffizienzfonds beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgelegt. Ein Ziel des Energieeffizienzfonds besteht darin, die Industrie dabei zu unterstützen, energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse einzusetzen.

Das BMWK möchte bei den Unternehmen Anreize setzen, damit sich diese bei Investitionen für möglichst energieeffiziente und damit umweltverträgliche Lösungen entscheiden und somit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Antragsberechtigt für eine Förderung sind:

  • Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland (mit Ausnahme der Energieversorgung) und
  • Contractoren, die eine förderfähige Maßnahme im Rahmen eines Contracting-Vertrages bei einem antragsberechtigten Unternehmen durchführen.

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen, insbesondere

  • Produktionsprozess- und Produktionsverfahrensumstellungen auf energieeffiziente Technologien,
  • Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie aus Produktionsprozessen oder Anlagen im Unternehmen und
  • sonstige energetische Optimierung von Produktionsprozessen.

Ziel ist es, den Energieverbrauch und die Energiekosten zu senken, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Verbreitung von Effizienztechnologien zu unterstützen. Zugleich soll auch die Emission von Treibhausgasen gesenkt werden.

Höhe und Voraussetzungen für eine Förderung

Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 20 % der unmittelbar auf den Umweltschutz bezogenen Investitionskosten. Diese werden als Differenz ermittelt zu den Kosten einer Investition, die technisch vergleichbar ist, aber ein geringeres Maß an Umweltschutz bietet (Investitionsmehrkosten).

Die maximale Zuwendung ist je Vorhaben auf einen Betrag von 1,5 Millionen Euro begrenzt.

Für die Antragstellung zur Fördermaßnahme energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu verwenden.

Für die Zulassung müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein und nachgewiesen werden:

  • Investitionsmehrkosten von mindestens 50.000 Euro und
  • spezifische Endenergieeinsparung bei gleichem Produktionsoutput gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre der betrachteten Anlage/des Prozesses von mindestens 5 Prozent und
  • mindestens 100 kg CO2-Einsparung pro Jahr im Verhältnis zu 100 Euro Investitionsmehrkosten.

Das BMWK hat den Projektträger Karlsruhe beauftragt, das Förderprogramm umzusetzen. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie daher auf der Homepage des Projektträgers Karlsruhe. Die komplette Förderrichtlinie können Sie hier (PDF: 506 KB) herunterladen.