Die Rotterdamer Konvention ist ein globales Übereinkommen, mit dem in rechtlich verbindlicher Weise das so genannte Prior Informed Consent (PIC) Verfahren implementiert wird. Das PIC-Verfahren sieht vor, dass bei bestimmten Chemikalienausfuhren und -einfuhren eine vorherige Zustimmung nach Unterrichtung ("Prior Informed Consent") der jeweiligen national zuständigen Behörden einzuholen ist. Das PIC-Verfahren soll das internationale Chemikalienmanagement verbessern, indem auch weniger entwickelten Staaten mehr Informationen und mehr Entscheidungsspielraum bei der Einfuhr von Chemikalien durch Unternehmen auf ihrem Gebiet zugesichert werden. Dem PIC-Verfahren unterliegen alle entweder EU-weit oder mitgliedsstaatlich verbotenen oder streng beschränkten Chemikalien.

Ziel des BMWK ist es, sicherzustellen, dass bei der Umsetzung des PIC-Verfahrens keine unnötigen Belastungen für die Industrie entstehen. Dazu muss Verfahren konsequent als ein Instrument des Informationsaustausches eingesetzt werden und darf nicht dazu herangezogen werden, de facto Beschränkungen für den freien Warenverkehr einzuziehen. In der Europäischen Union wird die Rotterdamer Konvention durch die Verordnung 304/2003 betreffend die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien umgesetzt.