Im Bund-Länder-Ausschuss Bergbau (LAB) kommen das Bundeswirtschaftsministerium mit den für den Bergbau zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder (PDF: 61 KB) zusammen, um Fragen ihres Aufgabenkreises zu erörtern, Lösungen auszuarbeiten und Empfehlungen auszusprechen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • die gegenseitige Information und Abstimmung von Maßnahmen, die ein einheitliches Verwaltungshandeln von Bund und Ländern erfordern, dazu gehören auch Angelegenheiten der Europäischen Union,
  • die Gewährleistung eines einheitlichen Vollzuges des Bundesberggesetzes in der Bundesrepublik Deutschland,
  • die gegenseitige Information und Abstimmung von Maßnahmen des untergesetzlichen Landesrechts auf der Grundlage des Bundesberggesetzes,
  • die gegenseitige Information und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen hinsichtlich des Vollzugs des Bergrechts und der sonstigen den Bergbau betreffenden bundesrechtlichen Vorschriften insbesondere auf den Gebieten des Umwelt- und Arbeitsschutzes in den Bundesländern und
  • die Beratung fachlicher Fragen und die Ausarbeitung von Empfehlungen.

Als ein durch die Wirtschaftsministerkonferenz berufener ständiger Ausschuss berichtet er dieser anlassbezogen.
Der Bund-Länder-Ausschuss Bergbau hat folgende ständige Fachausschüsse, die bei Bedarf tagen: