Flaggen einiger Länder der Europäische Union; Quelle: istockphoto.com/Dutchy

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Deutsche Europapolitik gestalten und koordinieren: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) organisiert als "Europaministerium" die Europapolitik innerhalb der Bundesregierung - in enger Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt.

Das Bundeswirtschaftsministerium übt mit seinen übergreifenden europapolitischen Aufgaben zwei wichtige Schlüsselfunktionen aus: Zum einen stellt es sicher, dass die Bundesregierung gegenüber den verschiedenen EU-Institutionen in Brüssel mit einer Stimme spricht. Zum anderen gewährleistet es, dass der Deutsche Bundestag und der Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union rechtzeitig und umfassend informiert und beteiligt werden. Das ist wichtig, damit diese ihre Mitwirkungsrechte in der Europapolitik wahrnehmen können, wie es um Grundgesetz steht

Eine konkrete Koordinierungsaufgabe des BMWi: Politische Weisungen an den deutschen Botschafter im Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates (AStV 1) zu geben. Dieser Ausschuss bereitet unter anderem den den Wettbewerbsfähigkeitsrat, den Rat für Telekommunikation, Transport- und Energiepolitik, den Rat der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister sowie den Umwelt- und Landwirtschaftsrat vor.

Diese sogenannte Weisungsgebung erfolgt in Arbeitsteilung mit dem Auswärtigen Amt, das Weisungsgeber für den AStV 2 ist, der den Allgemeinen Rat, den Rat für Außenbeziehungen und den ECOFIN-Rat sowie den Rat der Justiz- und Innenministerinnen und -minister vorbereitet.

Da viele europapolitische Themen eine besondere Abstimmung innerhalb der Bundesregierung erfordern, gibt es auf verschiedenen Ebenen Koordinierungsgremien. Diese befassen sich speziell mit EU-Angelegenheiten und tragen dazu bei, möglichst schnell Entscheidungen herbeizuführen und etwaige Konflikte auszuräumen. So kann Deutschland seine Interessen frühzeitig und wirksam in der EU vertreten.

Bereits 1963 wurde der Staatssekretärsausschuss für Europafragen zur Erörterung grundlegender europapolitischer Fragen eingesetzt, der in der Regel einmal monatlich unter dem Vorsitz des Auswärtigen Amtes tagt. Der stellvertretende Vorsitz liegt beim BMWi.

Nicht nur die Europa-Staatssekretäre, sondern auch die mit europapolitischen Themen befassten Abteilungsleiter in den Ministerien treffen monatlich zusammen, um mögliche Differenzen zwischen den Ressorts frühzeitig zu identifizieren und beizulegen. Der Vorsitz dieses Gremiums, das abwechselnd einmal monatlich im Bundeswirtschaftsministerium oder Auswärtigen Amt tagt, wird von beiden Ministerien gemeinsam geführt.

Außerdem hinaus fungiert das BMWi auch als Kompetenzzentrum Europarecht der Bundesregierung. Dabei übernimmt es die Rechtsberatung und Prozessvertretung auf dem Gebiet des Unionsrechts, aber auch die Bearbeitung aller Vertragsverletzungsvorwürfe.