EU-Flagge und Flaggen anderer Länder im Hintergrund

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Die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die vier Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), Norwegen, Schweiz, Liechtenstein und Island, sind wirtschaftlich eng miteinander verbunden. Deutschland hat ferner besondere Wirtschaftsbeziehungen mit den Ländern, die sich im Beitrittsverfahren zur Europäischen Union befinden. In diesem Wirtschaftsraum liefern Unternehmen Waren, erbringen Leistungen, beziehen Produkte oder nehmen Investitionen in einem Umfang wie nie zuvor, vor. Mehr als 500 Millionen Einwohner profitieren vom gemeinsamen Markt der Europäischen Union. Konkrete Daten zum deutschen Außenhandel finden Sie auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes.

Gemeinsame Herausforderungen angehen

Die Europäische Union bildet die rechtliche und politische Grundlage für diesen Markt mit seinen Grundfreiheiten, des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs, der Kapitalverkehrsfreiheit, der Niederlassungsfreiheit und der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Gewährleistung dieser Grundfreiheiten konkretisiert sich in der intensiven bilateralen Zusammenarbeit der europäischen Staaten. Bei Kooperationsprojekten der Wirtschaft, Marktinitiativen, der Anerkennung von Berufsqualifizierungen, der Zusammenarbeit in der Dualen Berufsausbildung, dem Austausch von guten Erfahrungen ("Best Practices"), aber auch bei der Beseitigung von Handelshemmnissen sind zunächst jeweils die Staaten gefragt. Dort entstehen die Probleme, dort können sie auch häufig gelöst werden. Ein wichtiges Instrument bei der Lösung von konkreten Problemen ist das europäische SOLVIT-Netzwerk.

Umfangreicher Austausch über Ländergrenzen hinweg

Treffen auf Ebene der Regierungschefs und der Kabinette (Gipfeltreffen oder Ministerräte), wechselseitige Besuche der Wirtschaftsminister, Delegationsreisen mit Unternehmensvertretern, Gespräche auf Experten- und Beamtenebene sind wichtige Elemente der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen. Sie dienen dem Informations- und Meinungsaustausch und der Herstellung und Pflege guter Kontakte. Fachkommissionen und Arbeitsgruppen, wie beispielsweise das 2013 gegründete Deutsch-Türkische Energieforum, befassen sich mit Spezialthemen. Informationen zum deutsch-französischen Ministerrat finden Sie hier.

Informationen zum Brexit-Referendum im Vereinigten Königreich

Am 23. Juni 2016 hat eine Mehrheit der Bevölkerung des Vereinigten Königreichs (51,9 %) für den Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. Es müssen nun neue Regelungen gefunden werden, die die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und den einzelnen Mitgliedsstaaten bestimmen. Konkrete Austrittsverhandlungen können jedoch erst beginnen, wenn die Regierung des Vereinigten Königreichs ein offizielles Austrittsgesuch beim Europäischen Rat eingereicht hat. Dies ist bisher nicht geschehen. Das Vereinigte Königreich bleibt bis zum Abschluss etwaiger Verhandlungen vollumfängliches Mitglied der Europäischen Union, so dass sich an der Freizügigkeit, am gemeinsamen Binnenmarkt und auch an allen weiteren EU-Regelungen erst einmal nichts ändert. Mehr Informationen zu den nächsten Schritten und den Auswirkungen des Referendums finden Sie hier.