Um Wettbewerb im Monopolbereich der Strom-und Gasversorgung, den Netzen und Leitungen, zu schaffen, gibt es die Anreizregulierungsverordnung. Diese sorgt dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher von fairen Netzentgelten profitieren und die Preise für die Endverbraucher nicht aufgrund der Monopolstellung der Netzbetreiber über die tatsächlichen Kosten der Betreiber steigen.

Die Netzentgelte haben einen Anteil von ca. 25 Prozent des vom Haushaltskunden zu zahlenden Strompreises beziehungsweise von ca. 20 Prozent des Gaspreises.

Das Prinzip der Anreizregulierung ist folgendes: Netzbetreibern werden Obergrenzen für ihre Erlöse vorgegeben, die auf einem bundesweiten Effizienzvergleich basieren. Maßstab für die Effizienzvorgaben ist die Gruppe der besten Unternehmen in der jeweiligen Vergleichsgruppe. Der Clou: Die Netzbetreiber, die mit ihren Kosten ihre Effizienzvorgabe übertreffen, können die Differenz als Gewinn einbehalten. So haben sie einen Anreiz, möglichst wirtschaftlich zu arbeiten.

Novellierung der Anreizregulierungsverordnung (ARegV)

Damit der Netzausbau - auch mit der Integration der Erneuerbaren Energien - weiterhin kostengünstig und zügig vorangeht, ist am 14. September 2016 eine novellierte Anreizregulierungsverordnung (ARegV) (PDF, 174 KB) in Kraft getreten.

Durch die Novelle wird ein Ausgleich zwischen einem möglichst stabilen, investitionsfreundlichen Regulierungsrahmen und angemessen Netzentgelten geschaffen.

  • Erster Baustein der Novelle ist die Verbesserung der Investitionsbedingungen durch die unmittelbare Anerkennung von Investitionskosten der Netzbetreiber. An die Stelle pauschaler Budgets zur Kostendeckung tritt die Berücksichtigung individueller Investitionskosten.
  • Den zweiten wichtigen Baustein bilden Effizienzanreize. Der Effizienzvergleich der Netzbetreiber hat sich bewährt. Die praktische Durchführung wird gestärkt, indem die Bundesnetzagentur zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten erhält. Zudem werden effiziente Netzbetreiber mit einem Bonus belohnt. Dies reizt den Einsatz effizienter und innovativer Lösungen an und hilft, die Netzentgelte für die Verbraucher zu begrenzen.
  • Dritter Baustein ist die Verbesserung der Transparenz. Mit neuen Veröffentlichungspflichten werden die Entscheidungen der Regulierungsbehörden sowie die Kosten und Erlöse der Netzbetreiber nachvollziehbarer.

Grundlage der Novellierung war ein Bericht zur Evaluierung der Anreizregulierungsverordnung (PDF, 3 MB) und Vorschläge zur Weiterentwicklung, den die Bundesnetzagentur im Januar 2015 vorgelegt hat.

Reform der Netzentgelte durch Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur) und nachfolgende Rechtsverordnungen

Der Bundestag hat am 30. Juni 2017 das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (NEMoG) beschlossen. Den Entwurf hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegt. Mit dem Gesetz werden zum einen die Voraussetzungen geschaffen, um die Übertragungsnetzentgelte bundesweit schrittweise zu vereinheitlichen. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundeskabinett im April 2018 beschlossen und dem Bundesrat zur Zustimmung übermittelt. Zum anderen wird mit dem Gesetz der Anstieg der sogenannten vermiedenen Netzentgelte gedämpft. Dafür soll die Berechnungsgrundlage der vermiedenen Netzentgelte auf das Jahr 2016 eingefroren und um die Kosten für den Anschluss von Offshore-Windparks und Erdverkabelungen des Übertragungsnetzes bereinigt werden.

Die Offshore-Anbindungskosten fließen ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr in die Netzentgelte, sondern in die neu gebildete Offshore-Netzumlage ein. Dafür wurde im NEMoG der bis dahin allein für Kosten der Haftungsentschädigung geltende Aufschlag auf die Netzentgelte nach § 17f EnWG ergänzt. Das BMWK hat im September 2018 einen Referentenentwurf vorgelegt, die Berechnungsgrundlagen für die Offshore-Netzumlage weiter konkretisiert.

Außerdem werden vermiedene Netzentgelte für volatile Stromerzeugungsanlagen (Wind- und Sonnenenergie) in drei Schritten von 2018 bis 2020 abgeschmolzen und für steuerbare Stromerzeugungsanlagen nur bei einem Anschluss an das Stromnetz bis 31. Dezember 2022 bezahlt. Dies wird dazu beitragen, regionale Unterscheide bei den Netzentgelten und damit auch bei den Strompreisen für den Endkunden zu verringern.

Bei vermiedenen Netzentgelten handelt es sich um Zahlungen für dezentrale Einspeisungen, die aus den Netzkosten finanziert werden. Vermiedene Netzentgelte wurden in der Annahme eingeführt, lokal erzeugter Strom würde auch lokal verbraucht – ohne dabei eine übergeordnete Netzstruktur nutzen zu müssen und somit die Gesamtnetzkosten zu senken. Doch diese Annahme stimmt immer weniger: Dezentral eingespeister Wind- und Solarstrom muss vielmehr von Norden in die Verbrauchszentren nach Süden und Westen transportiert werden, wofür Netze gebraucht werden. Im bundesweiten Schnitt entfallen mittlerweile ungefähr 10 Prozent der Netzkosten auf die vermiedenen Netzentgelte, in einzelnen Netzgebieten sogar bis zu über 20 Prozent.