Offshorepark zu Netzanbindung für Windenergieanlagen auf See; Quelle: iStock.com/Dieter Beselt

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Die Nutzung der Windenergie auf See ist neben der Windenergienutzung an Land ein zentraler Baustein in der Energie- und Klimapolitik der Bundesregierung. Aufgrund der konstanten und verlässlich hohen Windgeschwindigkeiten auf dem Meer nimmt die Windenergie auf See eine wichtige Rolle bei der Energiewende ein.

In Deutschland liegen geeignete Flächen für die Windenergienutzung auf See überwiegend in der "ausschließlichen Wirtschaftszone" (AWZ), das heißt außerhalb der 12-Seemeilen-Zone und im Vergleich zu anderen Staaten weit von der Küste entfernt. Damit wird Rücksicht auf die verschiedenen anderen Nutzungen in Nord- und Ostsee genommen, insbesondere den Naturschutz, wie beispielsweise den Schutz des Weltnaturerbes Wattenmeer, oder die Schifffahrt und die Fischerei.

Um den in Nord- und Ostsee erzeugten Windstrom zu den Endverbrauchern zu transportieren, sind Offshore-Anbindungsleitungen notwendig. Sie verbinden die Windenergieanlagen auf See mit den Netzverknüpfungspunkten an Land. Von dort wird der Strom über das Stromnetz an Land weiter transportiert. Aufgrund der großen Küstenentfernung der Windenergieanlagen auf See ist die Netzanbindung eine technische, finanzielle und logistische Herausforderung. Insofern bedarf es einer engen Abstimmung bei der Erstellung eines Windparks und der dazugehörenden Netzanbindung, um eine größtmögliche Synchronisierung bei der Fertigstellung zu erreichen und damit die diesbezüglichen finanziellen Risiken zu minimieren. Für den Transport des auf See erzeugten Stroms kommt in der Ostsee Drehstrom zum Einsatz. Aufgrund der deutlich größeren Entfernungen in der Nordsee werden dort in der Regel Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ-Leitungen) mit bis zu 320 Kilovolt Spannung verwendet.

Welche Offshore-Anbindungsleitungen in den nächsten Jahren gebaut werden sollen, wird alle zwei Jahre mit dem Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) festgestellt, den die Bundesnetzagentur in der Regel zusammen mit dem Netzentwicklungsplan an Land (NEP) bestätigt. Auf dessen Grundlage setzen die anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber die entsprechenden Maßnahmen um.

Den aktuellen Offshore-Netzentwicklungsplan 2030 hat die Bundesnetzagentur am 22. Dezember 2017 bestätigt.