Am 20. Juli 2017 ist das Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze (Standortauswahlgesetz - StandAG) in Kraft getreten. Es regelt die Umsetzung der Empfehlungen der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" (Endlagerkommission) und erfüllt den gesetzlichen Auftrag des StandAG von 2013 zur Evaluierung desselben auf Grundlage der Ergebnisse der Endlagerkommission.
Das StandAG legt die Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien sowie die Anforderungen an die Organisation, das Verfahren des Auswahlprozesses, die Prüfung von Alternativen und die Öffentlichkeitsbeteiligung fest. Es stellt außerdem sicher, dass das Verfahren transparent ist.

Ziel des ergebnisoffenen Standortauswahlverfahrens nach StandAG ist es, bis zum Jahr 2031 in einem wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren ohne Vorfestlegungen (ausgehend von der "weißen Landkarte") einen Standort für eine Anlage zur Endlagerung von zumeist hoch radioaktiven Abfällen zu finden. Das StandAG legt für den Standortauswahlprozess folgendes fest:

  • Die Entsorgung der Abfälle soll im Inland, in einem Endlager in tiefen geologischen Formationen erfolgen. Grundsätzlich kommen die Wirtsgesteine Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein in Betracht.
  • Ziel ist es, das Endlagerbergwerk endgültig zu verschließen - mit der Möglichkeit einer Rückholung für die Dauer der Betriebsphase und der Bergung für 500 Jahre nach dem Verschluss.
  • Der Endlagerstandort mit der bestmöglichen Sicherheit soll in einem vergleichenden Verfahren ermittelt werden und den sicheren Einschluss der Abfälle für den Zeitraum von einer Million Jahren gewährleisten.
  • Die Standortauswahl soll in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren durchgeführt werden.
  • Es werden detaillierte Regelungen bezüglich der Gremienstruktur zur Öffentlichkeitsbeteiligung auf regionaler und nationaler Ebene getroffen.

Die OECD/NEA wie auch die IAEO bestätigt, dass nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik die Endlagerung auch von insbesondere hochradioaktiven, Wärme entwickelnden Abfällen in tiefen geologischen Formationen technisch sicher realisiert werden kann.

Untersuchungen zu den einzelnen Wirtsgesteinen (Steinsalz, Tongestein, Kristallingestein) und Endlagerkonzepten und -behältern werden im Rahmen der BMWK-Projektförderung zur Entsorgungsforschung sowie von den Ressortforschungseinrichtungen Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) durchgeführt. Berichte sind auf der Homepage des Projektträgers Karlsruhe (PTKA), der BGR und der BAM abrufbar.

In Deutschland ist Schacht Konrad als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle genehmigt. Das ehemalige Bergwerk wird seit 2007 zum Endlager umgerüstet und soll voraussichtlich im Jahr 2027 in Betrieb genommen werden.

Das ehemalige Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle der DDR in Morsleben (ERAM) ging im Rahmen der Wiedervereinigung an den Bund über. Die Einlagerung von radioaktiven Abfällen erfolgte bis zum Jahr 1998 und ist beendet. Seit dem Jahr 2003 werden Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt. Das Endlager soll stillgelegt und langfristig sicher verschlossen werden.