Um Erdgas aus tiefen Gesteinsschichten zu fördern, wird seit einigen Jahren insbesondere in den USA bei horizontal abgelenkten Bohrungen eine Technik angewandt, die unter dem Begriff "Hydraulic Fracturing" beziehungsweise "Fracking" bekannt geworden ist. Dabei werden durch Einpressen einer Flüssigkeit (Wasser und Additive) und dem damit einhergehenden Druckanstieg kontrolliert kleine Risse in dem Gestein erzeugt, in dem das Erdgas enthalten ist. Durch diesen Prozess wird das Gas freigesetzt, so dass es durch die Bohrleitungen an die Oberfläche geleitet werden kann. Bei der Fracking-Technologie differenziert man zwischen den Gesteinsschichten, aus denen das Erdgas gewonnen wird: Soll das Erdgas mittels Fracking aus Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohleflözgestein gewonnen werden, spricht man von Fracking aus unkonventionellen Lagerstätten. Soll das Erdgas hingegen mittels Fracking aus Sandgestein gewonnen werden, handelt es sich um Fracking in konventionellen Lagerstätten.

Um mehr Rechtssicherheit beim Fracking herzustellen, hatten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Jahr 2015 ein Regelungspaket in den Bundestag eingebracht, das am 11. Februar 2017 in Kraft getreten ist.

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