Energieverbrauchskennzeichnung PKW; Quelle: Fotolia.com/Eisenhans Bild vergrößern

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Neue Regelungen sind in Kraft getreten

Die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) ist am 23. Februar 2024 in Kraft getreten (BGBl. 2024 I Nr. 50). Die im Rahmen der Novellierung eingegangenen Stellungnahmen der Länder- und Verbände sind hier veröffentlicht.

Die Pkw-EnVKV regelt Art und Format von Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher über konkrete technische und ökonomische Fakten eines Pkw-Neuwagens und seines Betriebs. Diese Informationen müssen Pkw-Hersteller und -händler für neue Pkw zur Verfügung stellen (Kennzeichnungspflichten). Die Pkw-EnVKV setzt die zugrundeliegenden europarechtlichen Vorschriften um.

Ziel der europäischen Vorgaben und der Pkw-EnVKV ist es, dass Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf oder Leasing eines Pkw-Neuwagens Informationen über dessen Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen erhalten. Die Pkw-EnVKV soll einen Beitrag dazu leisten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Pkw-Neuwagenkauf in voller Sachkenntnis treffen können und sich für möglichst effiziente Fahrzeugmodelle entscheiden. Für Pkw-Hersteller gibt die Pkw-EnVKV weitere Anreize, möglichst effiziente Pkw zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Dies ist ein weiterer Schritt hin zu einem nachhaltigeren und emissionsärmeren Verkehrssektor.

Konkret regelt die Pkw-EnVKV vier große Bereiche:

  • einen Hinweis mit spezifischen Verbrauchs- und Emissionsangaben (das sogenannte Pkw-Label), der direkt an dem ausgestellten neuen Pkw angebracht wird bzw. dessen Inhalte bei Fernabsatzgeschäften (z. B. in einem Online-Fahrzeugkonfigurator) anzugeben sind,
  • einen Aushang mit Angaben über alle an einem Verkaufsort ausgestellten oder angebotenen Pkw-Modelle,
  • einen Leitfaden, der digital abrufbar ist, und einheitliche Angaben zu allen in Deutschland angebotenen Pkw-Modellen gibt (der aktuelle Leitfaden ist hier abrufbar),
  • die Kennzeichnungspflichten bei Print- und digitaler Werbung.

Die Pkw-EnVKV ist eine Ministerverordnung des BMWK, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erlassen werden kann und der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Neuerungen führen zu verbesserter Information

Umstellung auf die im WLTP-Prüfverfahren gemessenen Werte

Anlass für die Novellierung war die europaweite Umstellung des Prüfmessverfahrens zur Ermittlung der Verbrauchs- und Emissionsangaben vom früheren NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) zum WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) gemäß der Verordnung (EU) 2017/1151. Zukünftig wird im Rahmen der Pkw-EnVKV ausschließlich mit Werten nach dem WLTP-Prüfmessverfahren gekennzeichnet. Das WLTP-Prüfmessverfahren sieht strengere Prüfbedingungen vor und liefert realitätsnähere Energieverbrauchs- und CO2-Emissionswerte zu jedem Einzelfahrzeug.

Pkw-Label auf Basis von absoluten CO2-Emissionswerten

In diesem Zuge sind auch die Transparenz und die Information für Verbraucherinnen und Verbraucher im Pkw-Label deutlich erhöht worden: Zukünftig wird die Klasseneinteilung mit einer Farbskala anhand von absoluten CO2-Emissionswerten erfolgen. Jeder Pkw wird in eine Klasse von „A“ (null Emissionen, grün) bis „G“ (hohe Emissionen, rot) eingeteilt. Diese neue CO2-Klasseneinteilung ersetzt die in der Vergangenheit genutzte relative Skala (CO2-Effizienzklassen), die das Gewicht des Fahrzeugs einbezog. Durch die neue Klasseneinteilung wird verhindert, dass besonders große und schwere Pkw aufgrund ihres Gewichts in eine bessere CO2-Klasse eingeordnet werden können als deutlich leichtere Fahrzeuge mit gleich hohen Emissionen.

Zudem gibt es für jede Antriebsart (E-Autos, Plug-in-Hybride, Diesel und Benziner, Erdgas, Brennstoffzelle) ein eigenes Pkw-Label-Muster, um das Pkw-Label individueller auf die Antriebskonfiguration des jeweiligen Fahrzeugs anzupassen und weitere antriebsspezifische Angaben auszuweisen (zum Beispiel die elektrische Reichweite bei E-Autos und Plug-in-Hybriden). Das dient dazu, die Kennzeichnung insgesamt verbraucherfreundlicher auszugestalten und einen besseren Vergleich von alternativen Fahrzeugen mit der gleichen Antriebsart zu ermöglichen. Diese neuen Pkw-Labels müssen spätestens ab dem 1. Mai 2024 verwendet werden.

Darüber hinaus erhalten Kundinnen und Kunden auch weiterhin Informationen zur aktuellen Kraftfahrzeugsteuer und zu den Energiekosten (Kraftstoff, Wasserstoff und Strom) bei einer angenommenen Jahresfahrleistung von 15.000km, um auch diese langfristigen Betriebskosten in die Kaufentscheidung einbeziehen zu können. Die Berechnung dieser jährlichen Energiekosten erfolgt auf der Grundlage der BMWK jährlich veröffentlichten Kraftstoffpreislisten (PDF, 67 KB) (zuletzt aktualisiert mit Wirkung zum 30. Juni 2023).

Die jeweils aktuellen Preisangaben sind für neue Personenkraftwagen, die nach dem 30. Juni ausgestellt oder zum Kauf, zur Langzeitmiete oder zum Leasing angeboten werden, spätestens ab dem 1. Oktober des jeweiligen Jahres anzuwenden. Weitere Vergleichsdaten über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch von Neuzulassungen finden sich zudem im DAT-Leitfaden der Deutsche Automobil Treuhand GmbH.

Besondere Kennzeichnung von Plug-in-Hybriden (PHEV)

Bei einem PHEV handelt es sich um ein Fahrzeug mit einem kombinierten Antrieb, also mit einem Verbrennungsmotor und einem Elektromotor. Aus diesem Grund sieht die Pkw-EnVKV für PHEV erstmals eine doppelte Kennzeichnung auf dem Pkw-Label vor (zwei Pfeile in der Farbskala). Der erste Pfeil gibt wie bisher die Klasseneinstufung nach dem gewichtet kombinierten Wert an, dem offiziellen Durchschnittswert der CO2-Emissionen im Mischbetrieb von Elektromotor und Verbrennungsmotor. Der zusätzliche zweite Pfeil gibt die CO2-Klasse beim reinen Verbrenner-Betrieb mit entladener Batterie an. Diese zusätzliche Information ist für Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig, um die Energieeffizienz des Pkw auch bei entladener Batterie einschätzen zu können. So wird dem Umstand Rechnung getragen, dass – wie Studien zeigen - PHEV im Alltagsbetrieb je nach Nutzung häufig auch rein mit Verbrennungsmotor gefahren werden.

Zusätzliche aussagekräftige Informationen

Zukünftig sollen weitere wichtige Angaben zum Energieverbrauch aufgeführt werden. Neben kombinierten Verbrauchswerten sind Angaben für vier unterschiedliche Fahrtmodi („Innenstadt“, „Stadtrand“, „Landstraße“, „Autobahn“) vorgesehen, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern zusätzliche Informationen entsprechend ihrer individuellen Nutzung zu ermöglichen. Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV) und PHEV sind zusätzlich der Stromverbrauch und die elektrische Reichweite anzugeben.

Ausweisung der möglichen CO2-Kosten über die nächsten zehn Jahre im Pkw-Label

Im Pkw-Label findet sich zudem eine Ausweisung der möglichen CO2-Kosten über die nächsten zehn Jahre bei 15.000 km Jahresfahrleistung. Diese Information zu den CO2-Kosten ist wichtig, um zu verdeutlichen, welche Kostenbelastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher durch die zukünftige CO2-Bepreisung fossiler Kraftstoffe entstehen können. Nach Studien und Szenarien wird künftig ein deutlicher Anstieg der CO2-Preise erwartet, der sich beim Tanken in höheren Kraftstoffkosten niederschlagen wird. Da die künftige CO2-Preisentwicklung jedoch unsicher ist, werden die möglichen CO2-Kosten anhand von drei verschiedenen angenommenen durchschnittlichen CO2-Preisen über zehn Jahre („mittel“, „niedrig“, „hoch“) berechnet. Das Pkw-Label enthält entsprechend drei unterschiedliche Angaben zu den möglichen CO2-Kosten bei einer beispielhaften Jahresfahrleistung von 15.000 km. Das BMWK wird die dieser Berechnung zugrunde liegenden angenommenen künftigen CO2-Preise jährlich überprüfen und ggf. neue angenommene CO2-Preise auf seiner Homepage bekannt geben. Da die tatsächlichen CO2-Preise sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen können, verweist der Hinweis für weitere Informationen zu diesem Thema auf die Informationsplattform der Deutschen Energieagentur (dena) www.alternativ-mobil.info.

Prüfauftrag zur Weiterentwicklung der Pkw-EnVKV

Die Europäische Kommission plant eine Überprüfung der zugrundeliegenden EU-Richtlinie bis zum 31. Dezember 2024 und legt, sofern erforderlich, einen neuen Legislativakt vor. Aus diesen Gründen wird auch das BMWK nach Inkrafttreten dieser Verordnung die Pkw-EnVKV erneut überprüfen, einen Bericht mit Vorschlägen zu ihrer Weiterentwicklung und Änderung veröffentlichen und im Lichte der gewonnenen Erkenntnisse spätestens im ersten Quartal 2025 eine Änderung dieser Verordnung vorschlagen.

Informationsportal zum Pkw-Label

Viele weitere Informationen zur neuen Pkw-EnVKV stellt das ergänzende Informationsportal www.alternativ-mobil.info der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Verfügung. Für Verbraucherinnen und Verbraucher werden hier alle Fragen rund um das Pkw-Label beantwortet. Für den Handel und Hersteller werden hier die Neuerungen in der Pkw-EnVKV übersichtlich dargestellt und es gibt Tools zur Erstellung von Pkw-Label und Aushang

Darüber hinaus finden sich dort Informationen rund um den Einsatz von alternativen Antrieben im Pkw-Verkehr und zu Themen der Mobilitätswende. Ergänzt wird das Angebot durch interessante und nützliche Tools wie dem CO2-Rechner und dem Neuwagen-Finder.

Mit der Informationsplattform www.alternativ-mobil.info leistet die dena im Auftrag des BMWK einen wichtigen Beitrag zur Verkehrs- und Mobilitätswende.