Arbeiter schauen in einer Fabrik auf einen Monintor, symbolisiert Energieberatung und -förderung für Unternehmen

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Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand

Vor Investitionen in neue Technologien oder betriebliche Gebäude ist eine vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Energieberatung mit konkreten Vorschlägen für wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu empfehlen. Das BMWK zahlt einen Zuschuss von 80 Prozent der Beratungskosten, aber höchstens 6.000 Euro. Bei kleinen Unternehmen mit weniger als 10.000 Euro Energiekosten liegt der Höchstzuschuss bei 1.200 Euro.

Die aktuelle Förderrichtlinie der „Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand“ finden Sie hier.

Einen qualifizierten Energieberater in Ihrer Nähe finden sie unter anderem in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www-energie-effizienz-experten.de.

Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz

Der Umbau der Energieversorgung im Zuge der Energiewende stellt die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland vor große Herausforderungen, eröffnet ihnen aber auch neue Chancen. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, vom Deutsche Industrie- und Handelskammertag und vom Zentralverband des Deutschen Handwerks getragene Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz soll den deutschen Mittelstand bei der Umsetzung der Energiewende unterstützen.

Aufgrund ihres Erfolgs wird die Mittelstandinitiative Energiewende und Klimaschutz auch in den kommenden Jahren weitergeführt. Nähere Informationen zur Ausgestaltung der Initiative erhalten Sie hier.

Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft

Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ bietet das BMWK Unterstützung für Unternehmen, Freiberufler und kommunale Betriebe, die in neue, energieeffiziente Technologien investieren. Um die unterschiedlichen Finanzierungsbedürfnissen der Unternehmen zu berücksichtigen, haben Unternehmen die Wahl zwischen einem Zuschuss, den Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen können und einem zinsverbilligten Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss), der über die KfW ausgereicht wird. Einen Überblick über das Förderprogramm erhalten Sie hier.

Modul 1: Querschnittstechnologien
Querschnittstechnologien werden in den unterschiedlichsten Branchen in vielfältiger Weise eingesetzt. Förderanlagen brauchen Druckluft, Lüftungssysteme kühlen Maschinen, Pumpen halten Industrieproduktionen am Laufen. Dabei wird viel Energie verbraucht und zu oft auch verschwendet. Gerade bei den Querschnittstechnologien gibt es zahlreiche bewährte energieeffiziente Alternativen. Um die Verbreitung dieser Technologien voranzutreiben, fördert das BMWK Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen und Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Förderung von 40 Prozent.

Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Erneuerbare Energien eignen sich bereits in vielen Branchen und Anwendungsbereichen zur Bereitstellung der nötigen Prozesswärme. Um Unternehmen beim Umstieg auf regenerative Quellen zu unterstützen und die Nutzung erneuerbaren Prozesswärme voran zu treiben, fördert das BMWK die Bereitstellung von Prozesswärme aus Solarthermie-Anlagen, effiziente Wärmepumpen und Biomasseanlagen. Die Integration von erneuerbaren Energiequellen in den Produktionsprozess wird dabei mit 40 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Förderung von 55 Prozent.

Modul 3: Mess-, Steuerungs-, und Reglungstechnik
Energiemanagement-Systeme sind effektive Werkzeuge, um die Energieeffizienz in Unternehmen zu erhöhen. Dazu müssen die Energieströme systematisch erfasst und gesteuert werden – und dazu ist entsprechende Hard- und Software notwendig. Deshalb unterstützt das BMWK den Erwerb und die Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Sensorik zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 40 Prozent. Auch die Energiemanagement-Software sowie die Schulung von Mitarbeitern im Umgang mit der Software werden gefördert.

Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Ob im Maschinenbau, im Druckgewerbe oder im Supermarkt: Wer viel Energie verbraucht, kann viel sparen. Um sämtliche Einsparpotentiale zu nutzen, fördert das BMWK unternehmensspezifische, komplexere, d.h. auf den ganzen Produktionsprozess bezogene Effizienzmaßnahmen. Dabei können verschiedenste Effizienzmaßnahmen kombiniert werden. Wichtig ist, dass der Energieverbrauch und damit auch der CO2 Ausstoß sinkt – und das legen Unternehmen in einem Einsparkonzept dar. Für die energiebezogene Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Senkung des Energieverbrauchs führt, erhalten Unternehmen eine Förderung von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 500 Euro pro eingesparte Tonne CO2). Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Förderung von bis zu 40 Prozent (maximal 700 Euro pro eingesparte Tonne CO2.

Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb
Neben der klassischen Zuschussförderung zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen, soll das Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb“ (Nachfolgeprogramm von „STEP Up!“) eine wettbewerbliche Förderung mit einer flexiblen, höheren Förderquote bieten. Die Förderentscheidung orientiert sich an der sogenannten Fördereffizienz, d.h. je höher die Energieeinsparung im Vergleich zur Fördersumme, desto besser sind die Chancen im Wettbewerb um Fördermittel. Der Starttermin sowie die Konditionen für den BMWK-Förderwettbewerb Energieeffizienz werden im Frühjahr 2019 bekannt gegeben.