Beratungsgespräch zu Energieberatung und "Energie-Checks" für private Haushalte; Quelle: iStock.com/Ridofranz

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Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und Verbraucherzentralen

Bundesweit werden private Haushalte in mittlerweile rund 740 Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und kommunalen Stützpunkten (zum Beispiel in Rathäusern) rund um das Thema Energie beraten. Für kurze telefonische Beratung und Terminvergabe gibt es eine zentrale Servicenummer 0800 - 809 802 400 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz und für Mobilfunkteilnehmer). Wenn Sie nur eine Kurzauskunft wünschen oder es Ihnen nicht möglich ist, eine Beratungsstelle aufzusuchen, können Sie Ihre Anfrage über die kostenlose Online-Beratung stellen. Je nach Komplexität Ihrer Anfrage kann im Anschluss eine persönliche Beratung in einer Beratungsstelle oder ein „Energie-Check“ bei Ihnen zu Hause durchgeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individuelle Sanierungsfahrpläne)

Vor größeren Sanierungen ist eine umfassende Energieberatung mit einem Sanierungskonzept und den Berechnungen der Energieeinsparung zu empfehlen. Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steht hierzu ein Instrument zur Verfügung, dass die notwendigen Maßnahmen für eine Schritt-für-Schritt Sanierung übersichtlich zusammenfasst und die Kommunikation zwischen Energieberater und Hauseigentümer deutlich erleichtert.

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat das Bundeskabinett eine Erhöhung von 60 Prozent auf bis zu 80 Prozent beschlossen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) übernimmt nun 80 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und maximal 1.700 Euro für Mehrfamilienhäuser. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Die Neufassung der Richtlinie „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ wurde im Januar 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1. Februar 2020 in Kraft.

Projekt "Stromspar-Check Kommunal"

Das Verbundprojekt "Stromspar-Check Kommunal" unterstützt Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld aktiv dabei, Strom einzusparen. Mit dem kostenfreien Angebot werden einkommensschwache Haushalte angeleitet, ihren Stromverbrauch zu verringern und damit ihre Kostenbelastung zu reduzieren. Kostenlose Energie- und Wassersparartikel als Soforthilfe unterstützen dabei die Verhaltensänderungen. Gleichzeitig erhalten Langzeitarbeitslose über ihre Tätigkeit als Stromsparhelfer die Chance auf einen Wiedereinstieg in das Berufsleben. Der "Stromspar-Check Kommunal" wird vom Deutschen Caritasverband und dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen (eaD) betreut und vom Bundesumweltministerium gefördert.