Zentrale Vorhaben Energiewende Bild vergrößern

© BMWi

1. Erneuerbare Energien, EEG

Mit der Reform des EEG im Jahr 2014 haben wir die Förderung der erneuerbaren Energien zukunftsfähig gemacht, einen anspruchsvollen Ausbaupfad festgelegt und dafür gesorgt, dass stromintensive Produktion in Deutschland wettbewerbsfähig bleibt.
Mit dem am 08.07.2016 verabschiedeten EEG 2017 setzen wir die grundlegende Reform aus dem Jahr 2014 fort. Das EEG 2017 läutet einen Paradigmenwechsel ein, indem die Förderung von festen Fördersätzen auf wettbewerbliche Ausschreibungen umgestellt und der Ausbau der erneuerbaren Energien besser mit dem Netzausbau synchronisiert wird. Damit machen wir die Erneuerbaren fit für den Markt und erreichen mehr Planbarkeit, mehr Wettbewerb und mehr Kosteneffizienz.

2. Europäischer Klima- und Energierahmen 2030/ETS

Die Beschlüsse des Europäischen Rates vom Oktober 2014 zum europäischen Klima- und Energierahmen 2030 und zur Reform des europäischen Emissionshandels (ETS) haben eine wichtige strategische Bedeutung für die Ausrichtung der europäischen und nationalen Klima- und Energiepolitiken - und damit für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Der ETS muss reformiert werden. Ausreichende Anreize sind notwendig, damit in Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemission investiert wird.

3. Strommarktdesign

Der Strommarkt der Zukunft muss für einen effizienten Kraftwerkseinsatz bei wachsenden Anteilen erneuerbarer Energien sorgen. Gleichzeitig muss er Versorgungssicherheit gewährleisten. Mit dem am 08.07.2016 verabschiedeten Strommarktgesetz machen wir den Strommarkt fit für die Energiewende. Ein optimierter Strommarkt 2.0 fördert den Wettbewerb und ist in den europäischen Binnenmarkt eingebettet.

4. Regionale Kooperation in der EU/Binnenmarkt

Das Zusammenwachsen der europäischen Strommärkte ist von grundlegender Bedeutung dafür, dass die Energiewende gelingt. Stromabnehmer profitieren von mehr Auswahl, niedrigeren Preisen und höherer Versorgungssicherheit. Wir vertiefen die europäische Zusammenarbeit, um die Integration der Märkte weiter voranzutreiben.

5. Übertragungsnetze

Damit unsere Stromversorgung sicher und bezahlbar bleibt, müssen mehrere tausend Kilometer Stromtrassen verstärkt oder neu gebaut werden. Nur so kann künftig Strom aus erneuerbaren Energien tatsächlich in jede Steckdose in Deutschland gelangen. Mit dem Vorrang für Erdkabel bei Hochspannungs-Gleichstromübertragungsleitungen haben wir die Weichen für einen schnelleren und in der Bevölkerung stärker akzeptierten Netzausbau geschaffen.

6. Verteilernetze

Auch die Verteilernetze müssen fit für die Anforderungen der Energiewende werden. Denn über die Verteilernetze wird ein Großteil der erneuerbaren Stromerzeugung angeschlossen. Um Investitionen zu stärken, haben wir mit der Novellierung der Anreizregulierungsverordnung eine Modernisierung des Investitionsrahmens beschlossen. Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende setzen wir das Startsignal für Smart Grid, Smart Meter und Smart Home in Deutschland. Die Einführung intelligenter Messsysteme dient als sichere Kommunikationsplattform, um das Stromversorgungssystem energiewendetauglich zu machen. Datenschutz wird dabei ganz groß geschrieben.

7. Effizienzstrategie

In der vor uns liegenden Phase der Energiewende kommt der Steigerung der Energieeffizienz maßgebliche Bedeutung zu.

8. Gebäudestrategie

Die Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG) wurde am 18.11.2015 von der Bundesregierung beschlossen. Sie ist das Strategiepapier für die Energiewende im Gebäudebereich und liefert damit einen wichtigen Beitrag zu der Frage, wie ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand im Jahr 2050 erreicht werden kann.

9. Gasversorgungsstrategie

Ein knappes Viertel der Primärenergieversorgung Deutschlands erfolgt durch Erdgas. Gemeinsam mit unseren internationalen Partnern und insbesondere der EU schaffen wir die Grundlagen dafür, dass die Gasversorgung auch in Zukunft sicher bleibt. Mit den am 16. Dezember 2015 vorgestellten Eckpunkten steigern wir das bereits hohe Niveau der Gasversorgung in Deutschland weiter.

10. Monitoring der Energiewende/Energiewende-Plattformen

Um die Entwicklung der Energiewende kontinuierlich und detailliert zu beobachten und bei Zielabweichungen eingreifen zu können, hat die Bundesregierung den Monitoring-Prozess "Energie der Zukunft" ins Leben gerufen. Darüber hinaus ist auch die frühzeitige Beteiligung der gesellschaftlichen Gruppen wichtig für den Erfolg der Energiewende. Dieser Dialog wird in Fachforen und Plattformen organisiert und strukturiert.


Die "10-Punkte-Energie-Agenda" wurde im Juni 2014 veröffentlicht. Sie können diese hier (PDF: 235 KB) herunterladen. Die Fortschreibung der "10-Punkte-Energie-Agenda" finden Sie hier (PDF: 295 KB). Die 2. Fortschreibung (PDF: 202 KB) der "10-Punkte-Energie-Agenda" wurde im Januar 2016 vorgelegt.
Den aktuellsten Stand finden Sie hier.