Artikel - Netzpolitik

Roaming

Einleitung

Reisender mit Mobiltelefon

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„Roaming“ bezeichnet die Nutzung eines ausländischen Netzbetreibers mit dem heimischen Mobilfunkvertrag – beispielsweise wenn eine Urlauberin oder ein Urlauber aus Deutschland in Spanien mit ihrem oder seinem Smartphone mobil im Internet surfen oder nach Deutschland telefonieren will. Um auch im Ausland telefonieren, SMS schreiben und mobil surfen zu können, wird mit dem bestehenden Mobilfunkvertrag auf ein verfügbares, fremdes Funknetz gewechselt. Diese Leistung war in der Vergangenheit kostenpflichtig. Seit dem 15. Juni 2017 können Endkunden diese Leistungen in EU-Ländern sowie später auch in Norwegen, Island und Liechtenstein im Regelfall ohne Aufschläge nutzen.

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Roaming-Gebühren wurden weitestgehend abgeschafft

Für das Roaming haben die Mobilfunkanbieter vom Endkunden trotz einer schrittweisen Absenkung in den letzten Jahren noch zum Teil hohe Gebühren erhoben, mit dem Hinweis auf die Entgelte, die Netzbetreiber sich untereinander für die Nutzung fremder Netze durch Endkunden berechnen.

Als letzte Etappe einer Initiative der EU-Kommission wurden die Endkunden-Roaming-Aufschläge zum 15. Juni 2017 weitestgehend abgeschafft. Bei Reisen ins EU-Ausland können Endkunden ihr Handy nun ohne zusätzliche Kosten so nutzen wie im Inland („Roam like at home“). Nur im Falle missbräuchlicher Nutzung oder wenn Roamingdiensteanbieter ihre Kosten nicht decken können, sind maßvolle Aufschläge vorgesehen.

Im April 2017 hat das Europäische Parlament den Vorschlag zu den Roaming-Aufschlägen im Großkundenbereich angenommen, im Mai folgte die Annahme durch den Rat. Hierdurch wurde die letzte wesentliche Voraussetzung für die neuen Roaming-Regeln erfüllt. Damit wird verbindlich für die nächsten sechs Jahre festgelegt, welche Beträge sich die Telekommunikations-Unternehmen in der EU untereinander maximal in Rechnung stellen dürfen, wenn ein Kunde im europäischen Ausland mit seinem Endgerät ein fremdes Netz nutzt (Großkundenpreisobergrenzen).

Roaming-Kosten sind seit 2007 konsequent gesunken

Die Bundesregierung hat die Initiative der EU-Kommission zur Abschaffung der Roaming-Gebühren aktiv unterstützt. Schon 2008 führte die Europäische Kommission nach Verhandlungen unter deutscher Ratspräsidentschaft Preisobergrenzen ein, die seitdem konsequent weiter abgesenkt wurden.

So dürfen Telekommunikations-Anbieter mit der im letzten Jahr verabschiedeten Telecoms-Single-Market-Verordnung (EU) 2015/2120 seit dem 30. April 2016 nur noch maßvolle Aufschläge erheben, die sich an den Preisen orientieren müssen, die sie ihrerseits für die Nutzung der ausländischen Netze bezahlen. Die genauen Preisgrenzen und weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Entwicklung der Endkundenpreise für Roaming in der EU; Quelle: Europäische Kommission Bild vergrößern

Entwicklung der Endkundenpreise für Roaming in der EU

© Europäische Kommission

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