Open Data

© chombosan - Thinkstock

1. Was bedeutet „Open Data“?

Open Data bezeichnet ein Konzept der Öffnung von Daten für die freie Weiterverwendung durch Dritte. Die Art der Weiterverwendung ist dabei nicht beschränkt und kann von bloßer Information und Auswertung bis zu wirtschaftlicher Nutzung reichen.

Offenen Daten sollen dabei möglichst maschinenlesbar - also elektronisch, inhaltlich strukturiert und mit Metadaten versehen - und unter einer offenen Lizenz bereitgestellt werden, um eine möglichst breite Weiterverwendung zu ermöglichen.

Meist wird der Begriff Open Data mit „Open Government Data“ gleichgesetzt. Das bezieht sich auf Daten, die die Verwaltung erfasst und die der Informationsfreiheit unterliegen. Darunter fallen zum Beispiel Geodaten und Landkarten, Wetterdaten, Satellitenbilder oder auch statistische Daten. Der Wert dieser Daten der öffentlichen Hand wird als besonders hoch eingeschätzt. Denn der öffentliche Sektor erfasst, erstellt und reproduziert ein breites Spektrum an Informationen in Bereichen wie beispielsweise Wirtschaft, Geografie, Soziales, Verkehr, Tourismus oder Wetter. Besonders geschützt bleiben dagegen sensible Daten wie zum Beispiel personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder sicherheitsrelevante Daten.

Daneben gibt es aber auch immer mehr private Unternehmen, die Daten zur Weiterverwendung freigeben (auch „Open Corporate Data“ genannt) - etwa um ihre Produkte bekannter zu machen, um ein eigenes digitales Ökosystem an zugehörigen Angeboten zu schaffen oder um Ideen und Lösungen zu finden, an die im Unternehmen bisher niemand gedacht hat.

Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet Informationsangebote in offenen Datenformaten an, diese finden Sie hier.

2. Wem nützt Open Data?

Offenen Verwaltungsdaten wird ein hoher volkswirtschaftlicher Wert beigemessen. Denn solche Daten können Basis für innovative Produkte und Dienstleistungen sein, die auf der Verwendung, dem Aggregieren oder Kombinieren von Daten beruhen - beispielsweise für Navigationssysteme in Fahrzeugen, Wettervorhersagen, mobile Anwendungen, Marktanalysen oder Finanz- und Versicherungsdienstleistungen. Vor allem Start-ups und Unternehmen der digitalen Wirtschaft entwickeln vielfach neue Dienste und Geschäftsmodelle auf Basis solcher Daten. Einige Städte und Kommunen setzen inzwischen Open Data Strategien als Mittel der regionalen Wirtschaftsförderung ein. Studien gehen etwa davon aus, dass der volkswirtschaftliche Wert offener Daten für das Land Berlin bei geschätzt 30 Millionen Euro im Jahr, für ganz Deutschland bei geschätzt mindestens 12 Milliarden Euro im Jahr und für die EU bei rund 140 Milliarden Euro im Jahr liegt.

Open Data nützt daneben aber auch der Verwaltung selbst. Denn eine Öffnung von Verwaltungsdaten erleichtert auch den Informationsfluss und die Weiterverwendung von Informationen innerhalb der Verwaltung. Die EU Kommission schätzt, dass Open Data EU-weit Verwaltungskosten in Höhe von über 1,7 Milliarden Euro jährlich einsparen könnte.

Daneben profitieren auch alle Bürgerinnen und Bürger. Denn Open Data steigert die Transparenz der Verwaltung, die Nachvollziehbarkeit von Bewertungen und das Informationsangebot für Jedermann.

3. Was wir tun

  • Die Bundesregierung hat sich im Kreis der G8 Staaten 2013 mit der gemeinsamen „G8 Open Data Charta“ zu internationalen Open Data Prinzipien bekannt. Zur Umsetzung wurde 2014 der Nationale Aktionsplan Open Data beschlossen. Ende 2016 hat die Bundesregierung zudem die Teilnahme an der International Open Government Partnership erklärt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des federführenden Bundesministerium des Innern hier.
  • Mit dem Aufbau des nationalen Open Data Portal Govdata.de hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern ein zentrales Datenportal für Deutschland geschaffen, das in Deutschland verfügbare Open Data-Datensätze leichter auffindbar macht.
  • Im Jahr 2015 hat die Bundesregierung mit der Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) unter Federführung des BMWK die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Weiterverwendung von staatlichen Daten verbessert und für die grundsätzliche Weiterverwendbarkeit aller gesetzlich zugänglichen Informationen gesorgt. Lesen Sie mehr dazu hier.
  • Mit dem am 25. Januar 2017 im Kabinett beschlossenen Ersten Änderungsgesetz zum E-Government-Gesetz des Bundes unter Federführung des BMI setzt die Bundesregierung zudem ein weiteres Vorhaben aus dem aktuellen Koalitionsvertrag um. Durch die geplante Gesetzesänderung werden bestehende Regeln zum Zugang und zur Weiterverwendung öffentlicher Daten um eine Regelung zur aktiven Bereitstellung bestimmter Datensammlungen durch die Verwaltung ergänzt. Dadurch wird die Menge verfügbarer offener Verwaltungsdaten in Zukunft deutlich erhöht. Das Gesetz betrifft alle Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung, also insgesamt über 300 Behörden. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert im Rahmen des Technologieprogramms Smart Data auch speziell Open Data Projekte. Zudem befasst sich die wissenschaftliche Begleitforschung des Programms in einer gesonderten Arbeitsgruppe mit dem Thema Open Data.
  • Das BMWK hat außerdem mit der Geschäftsstelle für Geoinformationswirtschaft über mehrere Jahre die Erschließung des Geodatenmarktes für die Wirtschaft unterstützt. Speziell zum Thema Open Data hat dazu die GIW Kommission im April 2016 den Fachkongress "Open-Data - Potenziale für die Wirtschaft" veranstaltet. Derzeit erarbeitet das BMWK eine neue gesetzliche Grundlage zur Erhebung, Sicherung und Verfügbarkeit geowissenschaftlicher Daten, die das bisherige sog. Lagerstättengesetz ablösen soll (Arbeitstitel: Geowissenschaftsdatengesetz)
  • Das BMWK ist außerdem verantwortlich für die Umsetzung der internationalen "Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft" in Deutschland (D-EITI). Kern der Initiative ist eine jährliche Berichterstattung zum nationalen Rohstoffsektor. In den Berichten werden die staatlichen Einnahmen aus der rohstoffgewinnenden Industrie und die wesentlichen Zahlungen der rohstoffgewinnenden Unternehmen an den Staat offengelegt und abgeglichen (sog. Zahlungsabgleich). Daneben enthält der Bericht Kontextinformationen zur Erläuterung des deutschen Rohstoffsektors. Auf Grundlage des D-EITI Open Data Konzepts werden diese Informationen künftig auch in Form offener Daten bereitgestellt.
  • Das BMWK fördert die Online-Plattform „Open Power System Data“, die im November 2016 in Betrieb gegangen ist. Die Plattform stellt Daten für Wissenschaftler und Experten im Bereich der Stromsystemmodellierung bereit. Solche Daten und Modelle sind wichtige Werkzeuge zur Analyse des Energiebereichs im Kontext der Energiewende. Die beteiligten Institute haben Daten aus mehr als 100 verschiedenen deutschen und europäischen Quellen gesammelt, aufbereitet, bereinigt und in nutzerfreundlicher Form zur Verfügung gestellt. Begleitend finden Experten-Workshops zu Open Data im Energiebereich statt. Open Power System Data wurde im Februar mit dem Open Science Award des Landes Schleswig-Holstein ausgezeichnet.

    Weitere Informationen finden Sie hier.