Weltkugel und Netzstecker symbolisiert Netzneutralität; Quelle: Fotolia.com/lacuraludovico

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Ein freies Internet ist unverzichtbarer Baustein moderner Informationsgesellschaften und bietet Raum für die individuelle Entfaltung der Bürgerinnen und Bürger. Unter dem Stichwort "Netzneutralität" wird seit einigen Jahren darüber diskutiert, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Netzbetreiber bei der Übertragung von Daten in ihren Netzen Unterschiede machen dürfen. Netzneutralität bedeutet die ungehinderte, diskriminierungsfreie Übermittlung aller Datenpakete – unabhängig davon, woher die Daten stammen, wer sie empfangen soll und welche Inhalte sie haben.

Netzneutralität: Die diskriminierungsfreie Übermittlung von Daten

Eine differenzierte Datenübertragung ist wichtig, um die Erbringung qualitätssensitiver Dienste sicherzustellen, etwa bei vorübergehender Überlastung von Teilen des Netzes. Vor allem für den Empfang von audiovisuellen Inhalten in Echtzeit bedarf es einer besonderen Übertragungsqualität (Quality of Service), damit die Übertragung in einer angemessenen Bild- und Tonqualität erfolgen kann. Diese Dienste können Informations- und Unterhaltungsprogramme von Fernsehsendern umfassen, aber auch Schulunterricht oder Vorlesungen auf Abruf in Intelligenten Bildungsnetzen. Für telemedizinische Anwendungen in Intelligenten Gesundheitsnetzen bedarf es zum Teil garantierter Übertragungsraten.

Eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität muss vielfältige Aspekte berücksichtigen: Technisch stellt sich die Frage, welche Maßnahmen der Datenverkehrssteuerung möglich und rechtlich zulässig sind, um steigende Datenmengen in Telekommunikationsnetzen zu bewältigen. In ökonomischer Hinsicht bestehen Zusammenhänge zum Preissetzungsverhalten und zu Investitions- und Innovationsprozessen der Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette von Inhaltsproduzenten – über Gerätehersteller und Netzbetreiber bis hin zum Endnutzer. Zudem besteht eine gesellschaftspolitische Dimension – denn das Internet ist Raum für die freie Entfaltung der Bürger. Freiheit und Offenheit des Netzes sind daher wesentliche Maßstäbe für politische Abwägungen.

Die Bundesregierung bekennt sich klar zur Netzneutralität im offenen Internet

Die Bundesregierung will das offene Internet erhalten und Qualitätsinnovationen im Telekommunikationssektor weiterhin ermöglichen und hat sich daher für die Verabschiedung einer Regelung der Netzneutralität wurde dafür auf europäischer Ebene eingesetzt. Im August 2016 hat die Bundesregierung eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen, um die Einhaltung der europäischen Regeln für ein offenes Internet zu sichern.

Europäische Regelung sichert erstmals Netzneutralität in offenem Internet

  • Die Europäische Kommission hat bereits im September 2013 einen Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents (PDF: 408 KB) (KOM (2013) 627 endg.) vorgelegt (Digital Single Market/DSM-Verordnung). Dieser Vorschlag enthält unter anderem Regelungen zur Netzneutralität. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die abgestimmte deutsche Verhandlungsposition (PDF: 281 KB) in das europäische Gesetzgebungsverfahren eingebracht und vertreten, damit für alle Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in ganz Europa möglichst bald die gleichen Regeln gelten. Im Juni 2015 haben sich Europäisches Parlament, Europäischer Rat und Europäische Kommission auf eine Grundsatzeinigung verständigt, die Netzneutralität im offenen Internet erstmals europaweit sichert. Am 27. Oktober 2015 hat das Europäische Parlament die politische Einigung formal verabschiedet. Wichtige Elemente dabei sind: Die Einigung enthält einen starken Grundsatz der Gleichbehandlung allen Verkehrs für das offene Internet.
  • Netzwerkmanagement ist nur ausnahmsweise möglich, wenn dies technisch geboten ist oder im Falle streng umrissener und klar festgelegter Ausnahmen im öffentlichen Interesse – wie beispielsweise bei einer Bedrohung der Netzsicherheit.
  • Unternehmen haben parallel dazu wie bislang auch die Möglichkeit, bandbreitensensible Daten und Anwendungen verlässlich und mit garantierten Qualitätsmerkmalen zu übertragen.
  • Um das offene Internet nicht zu gefährden, werden für diese Übertragung von qualitätsgesicherten Diensten erstmalig Leitplanken eingezogen. Insbesondere dürfen diese Dienste nur bei ausreichenden Netzkapazitäten angeboten werden.

Darüber hinaus bekommt der Endnutzer mehr Rechte, die dabei helfen werden, den Zugang zu Inhalten und Anwendungen und dessen generelle Qualität sicherzustellen. Neben dem Recht auf Wahlfreiheit bezüglich der Anwendungen und Endgeräte, die der Endnutzer verwendet, sollen Endnutzer künftig auch bessere Informationen über realistische Übertragungsgeschwindigkeiten ihres Internetzugangs erhalten.

Anpassung des TKG in den Bereichen Netzneutralität und Roaming

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) (PDF: 58 KB) vorgelegt. Damit wird das TKG den neuen EU-Bestimmungen zur Netzneutralität und zum Roaming gerecht. Die Verordnung (EU) 2015/2120 (PDF: 818 KB) regelt Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und enthält Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 (PDF: 920 KB) über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union. Beide Verordnungen verpflichten die Mitgliedstaaten zum Erlass wirksamer Sanktionen. Der Referentenentwurf dient der Umsetzung dieser Verpflichtung. Danach werden Verstöße etwa gegen Anordnungen der Bundesnetzagentur zur Gewährleistung der Netzneutralität oder die Transparenzpflichten der Verordnung zukünftig bußgeldbewehrt. Die bereits bestehenden Sanktionen bei Verstößen gegen die EU-Roamingverordnung sollen entsprechend den geänderten Vorgaben angepasst werden. Der Gesetzentwurf (PDF: 57,2 KB) wurde am 3. August 2016 von der Bundesregierung beschlossen.

Im Frühjahr 2017 haben das Europäische Parlament und der Rat final für die Abschaffung der Roaming-Gebühren gestimmt: Seit dem 15. Juni 2017 können Verbraucherinnen und Verbraucher im europäischen Ausland in aller Regel mit der eigenen SIM-Karte „wie zu Hause“ telefonieren, SMS versenden und im Internet surfen – ohne zusätzliche Roamingaufschläge. Mehr zum Thema Roaming finden Sie hier.

Fachdialog zur Netzneutralität: Offenes und freies Internet sicherstellen

Ein Fachdialog des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) trägt zu einer wissenschaftlich fundierten und sachlichen Debatte wirtschafts- und gesellschaftspolitisch wichtiger Fragen der Netzneutralität bei. Ziel der kombinierten Studien- und Workshopreihe war es, aktuelle Entwicklungen zu analysieren sowie Handlungsbedarf im Bereich der Regulierung und Rechtsetzung zu identifizieren.

Der Fachdialog wurde wissenschaftlich von den Professoren Dr. Thomas Fetzer, Dr. Heike Schweitzer und Dr. Martin Peitz (alle Universität Mannheim und Mannheim Centre for Competition and Innovation – MaCCI) begleitet, unterstützt durch das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim.

Der letzte 5. Fachdialog Netzneutralität am 3. Juli 2014 bot über 120 nationalen und internationalen Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft die Möglichkeit, sich über aktuelle Entwicklungen rund um das Thema Netzneutralität auszutauschen. Im Mittelpunkt der Tagung standen dabei die Sicherstellung des offenen und freien Internets sowie der Umgang mit Spezialdiensten.