Weltkugel und Symbole zum Thema Digitaler Binnenmarkt; Quelle: Fotolia.com/Julien Eichinger

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Die immer rasanter fortschreitende Digitalisierung in allen Lebensbereichen ist eine der zentralen Gestaltungsaufgaben unserer Zeit.

Weil die digitale Wirtschaft und der Handel keinen Halt an Landesgrenzen machen, brauchen wir auch im Digitalbereich einen gemeinsamen europäischen Binnenmarkt. Nur so können wir sicherstellen, dass Unternehmen Produkte und Dienstleistungen nach gemeinsamen Regeln und Standards innerhalb der gesamten EU anbieten können. Ein großer europäischer Markt mit seinen ca. 450 Millionen Bürgerinnen und Bürgern bringt außerdem internationale Wettbewerbsvorteile - denn digitale Innovationen können besser entwickelt und durchgesetzt werden. Gleichzeitig können wir in einem digitalen Binnenmarkt hohe gemeinsame Sicherheits-, Verbraucher- und Datenschutzstandards setzen.

Europäische Digitalstrategie

Mit der aktuellen europäischen Digitalstrategie („Mitteilung über die Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ der Europäischen Kommission) wird eine von digitalen Technologien angetriebene europäische Gesellschaft angestrebt. Unternehmen soll ein verlässlicher Rahmen geboten werden, der ihnen Gründung und Expansion, die Bündelung und Nutzung von Daten, die Entwicklung von Innovationen sowie einen Wettbewerb zu fairen Bedingungen ermöglicht. Zudem soll Europa seine technologische Souveränität, die mit der Gewährleistung der Integrität und Widerstandsfähigkeit unserer Dateninfrastrukturen, -netze und -kommunikation beginnt, ausbauen.

Für die kommenden Jahre hat die Europäische Kommission drei übergeordnete Hauptziele formuliert, damit sich Europa zu der angestrebten dynamischen, wettbewerbsfähigen, wertebasierten und integrativen digitalen Wirtschaft und Gesellschaft entwickeln und in der globalen Debatte eine Vorreiterrolle einnehmen kann:

  1. Technologie im Dienste der Menschen: Technologien, die das tägliche Leben der Menschen verbessern; eine starke und wettbewerbsfähige Wirtschaft, die Technologien beherrscht und gestaltet und europäische Werte achtet;
  2. Eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft: ein funktionierender Binnenmarkt für Unternehmen aller Größen und Sektoren, die im fairen (auch globalen) Wettbewerb digitale Produkte und Technologien nutzen und anbieten können und Verbraucherrechte wahren;
  3. Eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft: ein vertrauenswürdiges Umfeld für die Bürger und ihre Daten (online und offline); ein europäischer Weg des digitalen Wandels auf Basis demokratischer Werte und Grundrechte; ein Beitrag zu einer nachhaltigen, klimaneutralen und ressourcen-effizienten Wirtschaft.

Welche Maßnahmen sind auf EU-Ebene geplant?

Zur Umsetzung dieser Ziele hat die Europäische Kommission eine ambitionierte Agenda für 2020-2025 mit zahlreichen legislativen und nicht-legislativen Einzelmaßnahmen auf europäischer Ebene aufgestellt. Zu vielen dieser angekündigten Maßnahmen hat die Europäische Kommission mittlerweile konkrete Vorschläge unterbreitet, die aktuell seitens der europäischen Ko-Gesetzgeber (Europäisches Parlament, Rat) diskutiert werden.

Hierzu gehören u. a.:

  • Eine Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz („Gesetz über Künstliche Intelligenz“), mit der die Nutzung von KI in sensiblen Bereichen horizontal geregelt werden soll, um Vertrauen in die Technologien zu stärken, Rechtssicherheit zu schaffen und damit die Entwicklung und Nutzung von KI sowie die Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in der EU voranzubringen;
  • Eine Verordnung über europäische Daten-Governance (Data Governance Act) mit der durch die Erleichterung des Teilens von Daten die europäische Datenökonomie gestärkt werden soll;
    • Eine Verordnung über digitale Dienste (Digital Services Act), mit der zu einem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts für Vermittlungsdienste beigetragen und einheitliche horizontale Regeln für ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld festgelegt werden sollen;
  • Eine Verordnung über digitale Märkte (Digital Markets Act) mit dem Ziel der Gewährleistung bestreitbarer und fairer Märkte im Binnenmarkt für digitale Dienste;
  • Eine Verordnung für eine europäische digitale Identität, mit der der Rechtsrahmen für ein EU-weites, einfaches, vertrauenswürdiges und sicheres Systems zur Verwaltung von Identitäten im digitalen Raum weiterentwickelt werden soll;
  • Vorschriften für den EU-weiten Roamingmarkt, mit denen das Roaming zu Inlandspreisen für die EU-Verbraucherinnen und Verbraucher (das sog.Roam-like-at-Home“) auch weiterhin gewährleistet werden soll (die aktuelle Roaming-Verordnung läuft Ende Juni 2022 aus);
  • Eine Verordnung über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation (sog. ePrivacy-Verordnung) zur Anpassung der aktuell geltenden ePrivacy-Richtlinie an die Europäische Datenschutz-Grundverordnung;
  • Eine Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (sog. NIS2-Richtlinie), mit der der bisherige Rechtsrahmen für Cybersicherheit in der EU weiterentwickelt wird, der Anwendungsbereich der bisherigen Regelungen erweitert wird, die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten gestärkt wird sowie Mindestsicherheitsanforderungen für wesentliche und wichtige Einrichtungen konkretisiert werden soll;

Und weitere Vorschläge der Europäischen Kommission im Rahmen der europäischen Digitalstrategie werden noch folgen.

Die Bundesregierung sieht den Vorschlägen der Kommission mit großem Interesse entgegen und wird die Strategie der EU-Kommission aktiv und konstruktiv begleiten.

Der europäische Weg in die digitale Dekade

Im März 2021 hat die Europäische Kommission mit der Mitteilung „Digitaler Kompass 2030: der europäische Weg in die digitale Dekade“ eine Zielvorstellung vorgelegt sowie Wege für einen erfolgreichen digitalen Wandel Europas bis zum Jahr 2030 skizziert. In der Mitteilung fokussiert sich die Europäische Kommission auf die Benennung der 2030-Ziele in den vier Kernbereichen Digitale Kompetenz, digitale Infrastruktur, digitale Wirtschaft und öffentliche Verwaltung. Mit einem politischen Programm soll der Digitale Kompass praktisch umgesetzt werden. Hierzu hat die Europäische Kommission im September 2021 einen Vorschlag unterbreitet, der vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet werden soll.

Elektronische Vertrauensdienste und sichere digitale Identitäten

Seit dem 1. Juli 2016 bildet die eIDAS-Verordnung in der gesamten EU den einheitlichen Rechtsrahmen für elektronische Vertrauensdienste wie elektronische Signaturen, Siegel und Zustelldienste. Sie ermöglicht erstmals Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern EU-weit sichere elektronische Transaktionen. Über die Weiterentwicklung dieses Rechtsrahmens diskutieren die Mitgliedstaaten zurzeit auf Grundlage eines von der Europäischen Kommission im Juni 2021 vorgelegten Entwurfs.