In Deutschland sind 2014 mehr als 3 Mio. Pkw (+ 2,9 %) neu zugelassen worden. Diese Zahl liegt im Bereich des langjährigen Mittelwerts von rund 3 Mio. Pkw-Neuzulassungen in Deutschland und spricht für eine stabile Lage des Marktes. Der westeuropäische Pkw-Markt wuchs 2014 um knapp 5 % auf 12,1 Mio. Neuzulassungen. Diese erfreuliche Tendenz setzte sich Anfang 2015 fort und gibt der deutschen Automobilindustrie Anlass zur Zuversicht.

Auch außerhalb Westeuropas stieg die Nachfrage nach Fahrzeugen generell weiter. Die Neuzulassung von Kraftfahrzeugen weltweit legte in 2014 um 2,3 Mio. Fahrzeuge auf insgesamt 87,9 Mio. Einheiten zu. Aufgrund dieser weltweiten Entwicklung exportierten die deutschen Hersteller von den in 2014 in Deutschland produzierten 5,6 Mio. Pkw rund 4,3 Mio. Einheiten. Davon wurden 2,6 Mio. Pkw ins europäische Ausland geliefert. Für 2015 wird eine weitere Zunahme der weltweiten Auslieferungen von Kraftfahrzeugen erwartet.

Auch auf dem deutschen Nutzfahrzeugmarkt zeigte sich die Marktentwicklung 2014 stabil. Es wurden mit 314.294 Einheiten 5 % mehr Nutzfahrzeuge zugelassen als 2013. Zum Jahresbeginn 2015 setzte sich diese Entwicklung in Deutschland fort. Der europäische Nutzfahrzeugmarkt zeigte sich in den Segmenten schwere Nutzfahrzeuge und leichte Nutzfahrzeuge bis sechs Tonnen Nutzlast uneinheitlich. Die Neuzulassungen schwerer Nutzfahrzeuge gingen in Westeuropa (EU alt + EFTA) um 8 % auf 227.500 Einheiten leicht zurück. Die der leichten Nutzfahrzeuge stiegen dagegen um gut 10 % auf 1,5 Mio. Fahrzeuge. Dabei wird der Rückgang bei den schweren Nutzfahrzeugen Vorzieheffekten im Dezember 2013 aufgrund der Einführung der neuen Abgasnorm EURO VI zum 1. Januar 2014 zugeschrieben. Bei den leichten Nutzfahrzeugen wurde dagegen aufgrund nur verhaltener Investitionen in die Nutzfahrzeugflotte in den letzten Jahren und des steigenden Fahrzeugdurchschnittsalters Ersatzbedarf ausgelöst.

Für 2015 erwartet die deutsche Automobilindustrie eine weitere Verbesserung der weltweiten Nachfrage bei Pkw und Nutzfahrzeugen. Wachstum wird vor allem für die Märkte in China, den USA und Westeuropa erwartet. Entscheidend für die Dynamik der Entwicklung in Westeuropa wird sein, ob es gelingt, das Wachstum des Vorjahres zu stabilisieren und damit die erwarteten Rückgänge auf dem russischen Fahrzeugmarkt zu kompensieren. Für Westeuropa erwartet der Verband der Automobilindustrie für 2015 ein Wachstum von 2 % auf 12,3 Mio. neue Pkw. Beim globalen Absatz wird eine Zunahme um ebenfalls 2 % auf 77,4 Mio. Pkw prognostiziert.

CO2-Regulierung von Pkw

Die Europäische Union verfolgt das Ziel, die Treibhausgasemissionen in der Gemeinschaft bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent unter den Stand von 1990 zu senken. Hierzu müssen auch der Verkehrssektor und der Straßenverkehr im Besonderen beitragen. Die CO2-Emissionen des Straßenverkehrs in Deutschland sind im Zeitraum 1990 bis 2012 um 3 Prozent gesunken. Damit zählt Deutschland trotz der Zunahme des Verkehrsaufkommens infolge der deutschen Einigung und der Erweiterung der EU in Richtung Osteuropa zu den wenigen Mitgliedstaaten, die sinkende Emissionen im Straßenverkehr aufweisen. In der gesamten EU sind die CO2-Emissionen des Straßenverkehrs dagegen um 17,3% gestiegen.

Ein zentrales Instrument zur weiteren Senkung der Emissionen im Straßenverkehr ist die Verordnung (EG) Nr. 443/2009 (PDF: 938 KB). Diese Verordnung legt CO2-Emissionszielwerte für neue Personenkraftwagen (Pkw) und die Modalitäten zu deren Erreichung fest. Danach sollen die CO2-Emissionen der Pkw-Neuwagenflotte bis 2015 im Europäischen Durchschnitt auf 120 g CO2/km sinken. Dabei muss im so genannten Fahrzyklus, also der Verbrauchsmessung unter fest definierten Fahr- und Messbedingungen, ein Zielwert von 130 g CO2/km erreicht werden. Eine zusätzliche Verringerung um 10 g CO2/km soll jeweils zur Hälfte über höhere Quoten nachhaltiger Biokraftstoffe sowie den Einsatz von Leichtlaufreifen, effizienten Klimaanlagen, Schaltpunktanzeigen und Reifendruck-Kontrollsystemen erreicht werden. Eine vergleichbare Regulierung wurde für leichte Nutzfahrzeuge erlassen (VO (EG) Nr. 510/2011 und 253/2014).

Die CO2-Emissionen der Pkw-Neuwagenflotte in Deutschland konnten in den letzten Jahren durch die Bemühungen der Fahrzeughersteller und ihrer Zulieferer deutlich verringert werden und lagen im Jahr 2014 im Durchschnitt bei 132,8 g CO2/km. Das sind 49,3 g CO2/km oder rund 27,1 Prozent weniger als im Jahr 2000. Umgerechnet beträgt der im Normbetrieb ermittelte Kraftstoffverbrauch eines neuen Pkw heute im Durchschnitt weniger als 5,7 l/100km (Ottokraftstoff). In der EU27 lagen die CO2-Emissionen der neuen Pkw im Jahr 2013 im Durchschnitt bei 126,7 g CO2/km. Die Fahrzeughersteller sind damit auf gutem Wege, das CO2-Emissionsziel für das Jahr 2015 zu erreichen.

Um weitere Kraftstoffeinsparungen anzureizen und den Fahrzeugherstellern langfristig Planungssicherheit zu geben, hat der europäische Gesetzgeber im März 2014 Änderungen der VO (EG) 443/2009 beschlossen (VO (EG) Nr. 333/2014). Danach sollen neue Pkw bis 2021 nochmals deutlich niedrigere Emissionszielwerte im Vergleich zur derzeit gültigen Regelung einhalten (95 g CO2/km für Pkw). Das entspricht einer weiteren Emissionsreduktion um rund 27 Prozent im Vergleich zum Zielwert für das Jahr 2015. Dabei orientieren sich die spezifischen Flottenzielwerte der einzelnen Hersteller am Durchschnittsgewicht ihrer jeweiligen Fahrzeugflotte: Hersteller von Fahrzeugen mit einem höheren Gewicht müssen die Emissionen stärker vermindern als Hersteller von Fahrzeugen mit geringerem Gewicht. Das stellt gerade die im Marktsegment der Premiumfahrzeuge tätigen deutschen Hersteller vor große technische und wirtschaftliche Herausforderungen. Es war daher wichtig, die künftige Verordnung so auszugestalten, dass niedrigere Emissionswerte erreicht werden können, ohne Produktion und Arbeitsplätze zu gefährden. Diesem Anliegen trägt der erreichte Kompromiss dadurch Rechnung, dass die Fahrzeughersteller mehr Flexibilität bei der Erreichung ihrer Zielwerte (im Jahr 2020 müssen zunächst nur 95 Prozent der Flotte den Zielwert erreichen) und stärkere Anreize für die frühe Markteinführung von emissionsarmen Fahrzeugen (sog. Supercredits) erhalten, als es der ursprüngliche Regelungsvorschlag der Europäischen Kommission vorsah. Fahrzeuge, die weniger als 50 g CO2/km ausstoßen, können danach im Zeitraum 2020 - 2022 mit einem Faktor von größer als 1 auf die Flottenzielwerte angerechnet werden (bis max. 7,5 g CO2/km).

Der Rat hat die Europäische Kommission gebeten, die VOen (EG) 443/2009 (Pkw) und 510/2011 (leichte Nutzfahrzeuge) mit Blick auf die Zeit nach 2020 zu überprüfen und einen Bericht vorzulegen. Die Europäische Kommission hat mit Vorarbeiten (Studien) hierfür begonnen und eine eingehende Stakeholder-Konsultation angekündigt. Die Weiterentwicklung der CO2-Regulierung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen für die Zeit nach 2020 hat große industrie- und umweltpolitische Bedeutung. Sie bedarf daher einer sorgfältigen Vorbereitung.  

Auch im Verkehrsbereich müssen die CO2-Emissionen weiter reduziert werden. Auf EU-Ebene liegt der Fokus bislang auf der Regulierung der CO2-Emissionen der Pkw-Neuwagenflotte. Die CO2-Regulierung von Pkw nach 2021 stößt jedoch zunehmend an technische und wirtschaftliche Grenzen - die bisherige Regulierung über anspruchsvolle Flottenzielwerte für neue Pkw allein wird nicht ausreichen. Um die Klimaziele zu erreichen, ist aus Sicht des BMWK ein umfassenderer Ansatz erforderlich. Dazu gehört die Verbesserung der Rahmenbedingungen für alternative Antriebe - insbesondere der Elektromobilität. Aber auch das individuelle Fahrverhalten, die Verkehrsinfrastruktur, eine intelligente Verkehrslenkung und die Bereitstellung von Energie können einen wertvollen Beitrag für geringere CO2-Emissionen leisten und sollten deshalb in die Überlegungen mit einbezogen werden. Eine künftige Regulierung für die Zeit nach 2021 sollte dabei langfristig ausgelegt und so ausgestaltet sein, dass sie die europäische Fahrzeugindustrie als Schlüsselbranche stärkt sowie Beschäftigung und Wertschöpfung in Europa hält.

Veröffentlichung von Umweltinformationen

Das BMWK veröffentlicht hier interne Unterlagen sowie Eingaben und Stellungnahmen von Interessenvertretern. Diese Unterlagen stehen im Zusammenhang mit dem Vorschlag der EU-Kommission vom 11. Juli 2012 zur Änderung der VO (EG) Nr. 443/2009 hinsichtlich der Festlegung der Modalitäten für das Erreichen des Ziels für 2020 zur Verringerung der CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen.