Die OECD-Leitsätze umfassen Ziele und die wichtigsten, prinzipiellen Verhaltensempfehlungen an Unternehmen. Diese beziehen sich auf Hinweise zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung, lokaler Kapazitäten und von Humankapital. Konkret gehen sie auf die folgenden Punkte ein:

  • Informationspolitik
    Als wichtige vertrauensbildende Maßnahme wird von den multinationalen Unternehmen die Offenlegung von Informationen gefordert: Unternehmen sollen die Öffentlichkeit nicht nur über ihre Geschäftsergebnisse, sondern auch über soziale und umweltrelevante Fragen sowie sonstige absehbare Risiken rechtzeitig und regelmäßig informieren.
  • Menschenrechte

    Unabhängig von Größe, Branche, betrieblichen Kontext und Struktur werden die Unternehmen dazu angehalten, Menschenrechte zu respektieren. Darüber hinaus sollen Menschenrechtsverletzungen und Beiträge dazu vermieden und verhindert und negative Auswirkungen im Sinne des Sorgfaltsprinzips eingehender überprüft werden.

  • Beschäftigungspolitik

    Dieses Kapitel deckt die international anerkannten Kernarbeitsnormen ab: die Vereinigungs- und Tarifvertragsfreiheit, die Abschaffung aller Formen von Zwangs- und Kinderarbeit sowie die Beseitigung von Diskriminierungen im Berufsleben. Unternehmen und Arbeitnehmerorganisationen sollen konstruktiv zusammenarbeiten und das Zustandekommen wirksamer Tarifverträge fördern. Mögliche Konsequenzen bei Veränderung der Geschäftstätigkeit sollen vorher beraten, soweit irgend möglich einheimische Arbeitskräfte beschäftigt und für eine Anhebung ihrer Qualifikation gesorgt werden.

  • Umweltschutz

    Hinsichtlich des Umweltschutzes wird den Unternehmen empfohlen, ein effizientes internes Umweltmanagement und eine transparente Umweltberichterstattung einzuführen, sich am Vorsorgeprinzip zu orientieren und eine wirksame Krisenplanung für den Fall schädlicher Umweltfolgen bereitzuhalten. Sie sollen ständig um eine Verbesserung ihrer Umweltergebnisse bemüht sein.

  • Korruptionsbekämpfung

    Zur Bekämpfung von Korruption sollen Unternehmen für Aufträge weder direkt noch indirekt Bestechungsgelder anbieten, versprechen, gewähren oder fordern, sowie Forderungen nach Bestechungsgeldern zurückweisen. Außerdem sollten sie Aktivitäten zur Bekämpfung der Korruption transparent machen (zum Beispiel Management-Kontrollsysteme).

  • Verbraucherinteressen

    Zur Berücksichtigung von Verbraucherinteressen werden Unternehmen angehalten, faire Geschäfts-, Vermarktungs- und Werbepraktiken anzuwenden und die Sicherheit und Qualität ihrer Güter und Dienstleistungen zu gewährleisten. Dazu gehören etwa ausreichende Produktinformationen und der Schutz personenbezogener Daten.

  • Wissenschaft und Technologie

    Unternehmen werden aufgefordert, im Rahmen ihrer Tätigkeit Verfahren anzuwenden, die - unter gebührender Berücksichtigung des Schutzes der Rechte an geistigem Eigentum - den Transfer und die rasche Verbreitung von Technologien und Know-how erlauben.

  • Wettbewerb

    Zum Schutz des Wettbewerbs wird von Unternehmen erwartet, dass sie die Regeln des fairen Wettbewerbs beachten und keine wettbewerbswidrigen Kartelle errichten. Es wird erwartet, dass die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder beachtet werden.

  • Besteuerung

    Im Bereich der Besteuerung schließlich sollen Unternehmen ihren Beitrag zu den öffentlichen Finanzen der Gastländer leisten, die Steuergesetze und -vorschriften der Länder, in denen sie tätig sind, beachten, und mit den Steuerbehörden zusammenarbeiten.