Artikel - Freihandelsabkommen

Das Freihandelsabkommen EU-Japan

Einleitung

Hafen von Tokio zum Freihandelsabkommen EU-Japan

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Japan ist einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands in Asien. Umgekehrt ist Deutschland das wichtigste Partnerland des Inselstaates in Europa. Mit Japan verbindet die EU nicht nur eine starke G7-Partnerschaft, sondern auch gute wirtschaftliche Beziehungen und eine gewachsene Wertegemeinschaft.

Mit dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan, das am 1. Februar 2019 in Kraft getreten ist, sollen die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen diesen beiden wichtigen Handelsräumen, aber auch die generelle Rolle der EU in Asien gestärkt werden.

Darüber hinaus ist das Abkommen ein starkes Signal für Freihandel und gegen Protektionismus. Die Bundesregierung unterstützt das Ziel der EU, mit modernen und ambitionierten Freihandelsabkommen die globale Handelspolitik mitzugestalten und hohe Standards insbesondere auch im Bereich des nachhaltigen Handels global umzusetzen.

Ein modernes Abkommen mit hohen Standards

Die Verhandlungen mit Japan wurden am 25. März 2013 offiziell eröffnet. Da Handelspolitik in der Zuständigkeit der EU liegt, führt die Europäische Kommission die Verhandlungen mit Japan und vertritt dort die Interessen der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Insgesamt fanden 19 Verhandlungsrunden statt, die letzte vom 12. bis 30. Juni 2017. Eine politische Grundsatzeinigung des Abkommens wurde auf dem 24. EU-Japan-Gipfel am 6. Juli 2017 vereinbart, der endgültige Abschluss der Verhandlungen wurde am 8. Dezember 2017 verkündet. Nachdem der EU-Handelsministerrat am 22. Mai 2018 das Verhandlungsergebnis zum Handelsabkommen im Grundsatz gebilligt hatte, haben EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und EU-Ratspräsident Donald Tusk mit Japans Premierminister Shinzo Abe am 17. Juli 2018 das Abkommen unterzeichnet. Der EU-Rat hat am 20. Dezember dem Abkommen zugestimmt, nachdem das Europäische Parlament bereits am 12. Dezember mit großer Mehrheit seine Zustimmung erklärt hatte. Das Handelsabkommen konnte daher am 1. Februar 2019 in Kraft treten. Die japanische Regierung hatte wiederholt ihr Interesse an einem raschen Abschluss ausgedrückt, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Abwendung der USA von der Transpazifischen Partnerschaft (TPP). Entscheidend für die EU und Deutschland war aber, dass man sich auf ein insgesamt in allen Bereichen ambitioniertes Freihandelsabkommen hat einigen können, das ähnlich hohen Standards folgt, wie sie im Abkommen mit Kanada (CETA) festgelegt wurden. Mit Abschluss der Verhandlungen haben sich die EU und Japan auf ein modernes Abkommen geeinigt, das neben verbesserter Marktöffnung für deutsche Unternehmen auch hohe Schutzstandards für Verbraucher, Umwelt und Arbeitnehmer enthält.

Häufig gestellte Fragen zum EU-Japan-Freihandelsabkommen

Wie wurde sichergestellt, dass die Öffentlichkeit hinreichend über die Verhandlungen der Europäischen Kommission zum EU-Japan-Freihandelsabkommen informiert wurde?

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Was bedeutet das EU-Japan-Freihandelsabkommen für den Abbau von Zöllen und nicht-tarifären Handelshemmnissen zwischen der EU und Japan?

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Bedroht das EU-Japan-Freihandelsabkommen die europäischen Produktstandards?

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Schwerpunkte des Abkommens

Mit dem Abkommen werden ein Großteil der Zölle und eine Reihe langjähriger Regulierungshemmnisse beseitigt. Der japanische Markt mit 127 Millionen Verbrauchern wird sich für wichtige landwirtschaftliche Erzeugnisse der EU (z.B. Wein, Käse, Rind- und Schweinefleisch) öffnen und die Exportchancen der EU in vielen anderen Sektoren erhöhen.

Im Bereich der nicht-tarifären Handelshemmnisse konnten entscheidende Ergebnisse erzielt werden, insbesondere auch im Kfz-Sektor (weitgehende Anerkennung von UNECE-Standards; Einbeziehung von Nutzfahrzeugen). Wichtig ist zudem, dass es gelungen ist, Mechanismen zu etablieren, die die Einführung neuer nicht-tarifärer Handelshemmnisse wirksam verhindern bzw. sanktionieren (sog. snap back Klausel).

Zudem berücksichtigt das Abkommen auch die defensiven Interessen der europäischen Seite, beispielsweise durch angemessene Übergangsfristen für Zollsenkungen (Beispiel: lineare Senkung der Zölle auf Pkw über sieben Jahre).

Schließlich enthält das Abkommen das erstmalige Bekenntnis zum Pariser Klimaschutzabkommen.

Wichtige Ergebnisse im Dienstleistungsbereich und beim Thema Öffentliche Aufträge

Auch im Dienstleistungsbereich wurden gute Ergebnisse erreicht: Die Regeln zu Post-, Kurier- und Telekommunikationsdienstleistungen tragen zu verbesserten Rahmenbedingungen für europäische Dienstleister in Japan bei. Audiovisuelle Dienstleistungen bleiben ausgeschlossen. Der Schutz der Daseinsvorsorge und der kulturellen Vielfalt bleibt garantiert. Im Bereich der öffentlichen Beschaffung hat sich die Bundesregierung für weitgehende Marktöffnung eingesetzt. Es konnten in diesem Bereich wichtige Ergebnisse erreicht werden: So wird Japan eine weitgehende Ausnahme von transparenten Beschaffungen im Eisenbahnbereich ("Operational Safety Clause") ein Jahr nach Inkrafttreten des Abkommens bzw. zwei Jahre nach der politischen Einigung abschaffen. Dies war eine deutsche Kernforderung. Des Weiteren gewährt Japan durch das Abkommen Marktzugang zu Vergabeverfahren bei Universitäten und Krankenhäusern sowie von sogenannten „core-cities“. Hierbei handelt es sich um 48 Städte mit rund 300 000 Einwohnern, dies entspricht rund 15 Prozent der japanischen Bevölkerung.

Investitionsschutz wird weiter verhandelt

Beim Thema Investitionsschutz setzt sich die EU mit Unterstützung der Bundesregierung für ein modernes System nach dem Vorbild von CETA ein. Dazu gehören präzise definierte Schutzstandards für Investitionen, der Schutz des staatlichen Regulierungsrechts und ein transparentes Investitionsgericht mit staatlich ernannten Richtern und Berufungsmechanismus. In den Verhandlungen konnten bei der Festlegung der Schutzstandards und der Regulierung zur Wahrung des Regulierungsrechts erhebliche Fortschritte erzielt werden. Eine Einigung zur Investor-Staat-Streitbeilegung steht dagegen noch aus. Daher werden die Verhandlungen mit Japan über ein separates Abkommen zu Investitionsstandards und die Beilegung von Investitionsschutzstreitigkeiten fortgeführt.

Bundeswirtschaftsministerium setzte sich für Transparenz ein

Das Bundeswirtschaftsministerium setzte sich gegenüber der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten für zusätzliche Transparenz bei den Verhandlungen ein. Nachdem die Bedenken einer Reihe von Mitgliedstaaten ausgeräumt werden konnten, hat die EU-Kommission am 14. September 2017 das Verhandlungsmandat (PDF: 111 KB) veröffentlicht.

Die EU-Kommission hat regelmäßig Informationen zu den Verhandlungen mit Japan veröffentlicht, die hier abrufbar sind. Darüber hinaus steht die EU-Kommission in regelmäßigem Austausch mit dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft. Weitere Informationen zum Thema Transparenz finden Sie auch in den FAQ.

Parlamentarische Anfragen

Symbolicon für Parlamentarische Anfragen

Antworten der Bundesregierung auf Anfragen aus dem Bundestag zum Freihandelsabkommen EU-Japan

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Weiterführende Informationen

  • Artikel - Handelspolitik

    Artikel: Internationalen Handel stärken und Barrieren abbauen

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  • Artikel - Freihandelsabkommen

    Artikel: Aktuelle Freihandelsverhandlungen

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