Europäische Flaggen im Wind; Quelle: istockphoto.com/AntiMartina

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Die Europäische Union strebt eine neue Generation von Freihandelsabkommen insbesondere mit Wachstumsregionen an, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und damit Wachstum und Beschäftigung in Europa zu stärken.

Die multilateralen Handelsbeziehungen haben für Deutschland und die Europäische Union grundsätzliche Priorität. Angesichts zu befürchtender Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen auf den Weltmärkten durch bilaterale Abkommen wichtiger Handelspartner (unter anderem USA, Japan) hat sich die früher zurückhaltende Position der EU zu bilateralen Freihandelsabkommen (FHA) seit 2007 geändert.

Die neue Generation von Freihandelsabkommen ist breit und umfassend angelegt. Die Abkommen betreffen nicht nur tarifäre Fragen (zum Beispiel Fragen des Zolls, Exportsubventionen), sondern enthalten auch Regelungen zu Dienstleistungen, zum Abbau nicht-tarifärer Handelsbarrieren und anderen handelsrelevanten Aspekten wie Investitionen und Wettbewerbsfragen. Man spricht deshalb auch von sogenannten "WTO plus-Abkommen", da sie inhaltlich über die WTO-Agenda hinausgehen.

Eine Übersicht über die bestehenden Freihandelsabkommen der EU finden Sie hier.

EU und Kanada: Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA)

Am 15. Februar 2017 hat das Europäische Parlament dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zugestimmt. Neben dem weitgehenden Abbau noch bestehender Zölle verbessert das Abkommen den gegenseitigen Marktzugang für Waren und Dienstleistungen. Durch gemeinsame Regeln und offene Märkte trägt CETA dazu bei, den Wohlstand der Handelspartner zu sichern und auszubauen.

CETA verbessert nicht nur die Absatzmöglichkeiten für europäische Industriegüter, Agrarprodukte und Dienstleistungen, sondern bekräftigt auch soziale und ökologische Standards und verankert einen modernisierten Investitionsschutz nach dem derzeitigen EU-Standard. CETA bietet die große Chance, der fortschreitenden Globalisierung faire und gute Regeln zu geben und sie aktiv mitzugestalten: Die hohen Standards, auf die sich die EU und ihre Mitgliedstaaten mit Kanada geeinigt haben, setzen Maßstäbe für zukünftige Handelsabkommen.

Am 21. September 2017 ist CETA vorläufig in Kraft getreten. Die vorläufige Anwendung gilt nur für diejenigen Bereiche, die in der Zuständigkeit der EU liegen. Damit kommen EU-Unternehmen und EU-Bürgerinnen und -Bürger seit dem 21. September 2017 in den Genuss der unmittelbaren Vorteile von CETA. So schafft Kanada die Zölle auf 98 Prozent aller zwischen der EU und Kanada gehandelten Waren (nach Zolltariflinien) ab. EU-Unternehmen werden so jährlich etwa 590 Millionen Euro an Zöllen einsparen können. Zudem erhalten sie sofort den besten Zugang zu öffentlichen Aufträgen, den Kanada ausländischen Unternehmen je gewährt hat, und zwar auf Bundes- wie auf Provinz- und Kommunalebene. Vollständig wird CETA erst in Kraft treten, wenn alle Mitgliedstaaten das Abkommen gemäß ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorgaben ratifiziert haben. Zu den Regelungen, die erst nach Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten in Kraft treten werden, gehören unter anderem die Regelungen zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten durch ein öffentlich legitimiertes Investitionsgericht.

Seit November 2022 haben die Europäische Kommission und Kanada auf Initiative Deutschlands hin über den Text eines völkerrechtlich verbindlichen Beschlusses des Gemischten CETA-Ausschusses verhandelt. Ziel ist eine Verbesserung des Investitionsschutzkapitels des CETA-Abkommens. In dem Beschluss werden die Schutzstandards im Investitionsschutzrecht klarstellend präzisiert. Damit wird der staatliche Regulierungsspielraum (sog. Right to Regulate) zur Erreichung legitimer Gemeinwohlziele gestärkt. Die Annahme des Beschlusses ist für Anfang 2024 zu erwarten.

Weiterführende Informationen zu CETA und den nächsten Schritten finden Sie hier und auf den Internetseiten der EU-Kommission (englisch).

EU und USA

Die EU ist einer der bedeutendsten Handelspartner der USA. Für Deutschland sind die USA der wichtigste ausländische Absatzmarkt und zugleich der wichtigste Investitionsstandort deutscher Unternehmen. Die Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der EU und den USA ruhen seit Anfang 2017 und werden nicht fortgeführt.

Die nach den letzten US-Wahlen von EU-Kommission und Europäischem Auswärtigen Dienst (EAD) am 2. Dezember 2020 vorgelegte Gemeinsame Mitteilung für eine neue transatlantische Agenda identifiziert auch Themenfelder der Handelspolitik, bei denen eine EU-US Kooperation besonders effektiv wäre. Darauf aufbauend haben die EU und die Vereinigten Staaten am 15. Juni 2021 den Handels- und Technologierat EU-USA (Trade and Technology Council, TTC) ins Leben gerufen. Der TTC ist ein wichtiges Forum für die transatlantische Koordination zu zahlreichen zukunftsgerichteten Themen, vor allem mit Bezug zu neuen Technologien. Im Rahmen des TTC werden die jeweiligen Vorgehensweisen in wichtigen globalen Handels-, Wirtschafts- und Technologiefragen diskutiert und die transatlantischen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen auf der Grundlage gemeinsamer demokratischer Werte vertieft. Die Arbeitsgruppen befassen sich mit folgenden Themen: Technologische Standards; Klima und umweltfreundliche Technologien; Sichere Lieferketten, Informations- und Kommunikationstechnologien und -dienste (IKT), Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit; Datenmanagement und Technologieplattformen; Missbrauch von Technologien; Bedrohung der Sicherheit und der Menschenrechte; Ausfuhrkontrollen; Überprüfung von Investitionen; Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU); Zugang zu digitalen Instrumenten und deren Nutzung; Herausforderungen im Welthandel. Weitere Informationen zum Stand der Gespräche sind auf der Internetseite der Europäischen Kommission abrufbar.

EU und ASEAN-Staaten

Die Verhandlungen zu Freihandelsabkommen der EU mit Staaten des ASEAN (= Association of Southeast Asian Nations) sind von großer wirtschaftlicher Bedeutung für Deutschland. Die ASEAN-Region verfügt über ein dynamisches Wachstum und bietet bedeutende Potenziale für die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Europa. Die EU verhandelt zunächst bilateral mit einzelnen ASEAN-Staaten, da ein regionaler Verhandlungsansatz in der Vergangenheit nicht zu konkreten Ergebnissen führte.

Singapur: Die EU und Singapur haben am 18./19. Oktober 2018 auf dem ASEM-Gipfel ein Freihandels- und ein Investitionsschutzabkommen unterzeichnet. Das EU-Parlament hat beiden Abkommen im Februar 2019 zugestimmt. Deutschland begrüßt das Freihandelsabkommen nachdrücklich, denn das Land ist trotz der geringen Größe einer der wichtigsten Handelspartner für Deutschland im ASEAN-Raum. Die Ratifizierung des Freihandelsabkommens wurde am 8. November durch Ratsbeschluss abgeschlossen; am 21. November 2019 ist das Abkommen in Kraft getreten. Das Investitionsschutzabkommen muss von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Die Bundesregierung hat keine Entscheidung zur Ratifizierung des Investitionsschutzabkommens mit Singapur getroffen. Im Investitionsschutzabkommen wurden hohe und präzise Schutzstandards für Investitionen nach dem derzeitigen EU-Standard, die das Regulierungsrecht wahren, sowie ein reformiertes Streitbeilegungsverfahren nach dem Vorbild von CETA vereinbart; es entspricht allerdings nicht den Vorgaben des Koalitionsvertrages (Stärkung des staatlichen Regulierungsrechts, Konzentration auf Inländergleichbehandlung und direkte Enteignung). Mehr zu den beiden Abkommen finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission.

Vietnam: Die EU und Vietnam haben am 30. Juni 2019 in Hanoi ein Freihandels- und ein Investitionsschutzabkommen unterzeichnet. Als Vietnams größter Handelspartner innerhalb der EU begrüßt Deutschland das Freihandelsabkommen. Durch das Freihandelsabkommen wird der Zugang für deutsche Produkte zu dem immer wichtiger werdenden vietnamesischen Markt verbessert. Im Investitionsschutzabkommen wurden, wie im Abkommen mit Singapur, hohe und präzise Schutzstandards für Investitionen und ein reformiertes Streitbeilegungsverfahren nach dem derzeitigen EU-Standard vereinbart. Das Europäische Parlament hat beiden Abkommen am 12. Februar 2020 zugestimmt. Das Freihandelsabkommen ist am 1. August 2020 in Kraft getreten. Das Investitionsschutzabkommen muss noch durch alle EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden, bevor es in Kraft treten kann. Die Bundesregierung hat keine Entscheidung zur Ratifizierung des Investitionsschutzabkommens mit Vietnam getroffen.

Indonesien: Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Indonesien haben im Juli 2016 begonnen. Indonesien ist mit Abstand der größte Binnenmarkt innerhalb der ASEAN-Länder und ein ambitioniertes Abkommen würde es Unternehmen erleichtern, miteinander zu handeln und es würde ebenso dazu beitragen, dass sich die deutsche Wirtschaft in der Region weiter diversifiziert. In einem separaten Abkommen wird auch über Investitionsschutz verhandelt. Entsprechend der neuen Handelsagenda setzen wir uns bei allen Verhandlungen zu Investitionsschutzabkommen für eine weitere Stärkung des staatlichen Regulierungsrechts und eine Konzentration auf Inländergleichbehandlung und Schutz vor direkter Enteignung ein.

Malaysia: Im Oktober 2010 wurden mit Malaysia Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen begonnen. Seit der 7. Verhandlungsrunde im Jahr 2012 ruhen die Verhandlungen. Es laufen Vorgespräche über eine Wiederaufnahme der Verhandlungen.

Philippinen: Die Verhandlungen wurden im Dezember 2015 aufgenommen; es gab bisher zwei Verhandlungsrunden. Seit 2017 ruhen die Verhandlungen. Ende Juli 2023 haben die EU und die Philippinen angekündigt, ausloten zu wollen, ob die Verhandlungen wiederaufgenommen werden können.

Thailand: Die im Mai 2013 begonnenen Verhandlungen mit Thailand ruhten aufgrund der Machtübernahme durch das Militär seit der vierten Verhandlungsrunde im April 2014 (Verhandlungsabschluss nur mit einer demokratisch gewählten Regierung in Thailand möglich). Im März 2023 wurde beschlossen, die Verhandlungen wieder aufzunehmen.

EU und Australien

Die EU bereitet derzeit den Beginn von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Australien vor. So haben die Handelsminister der EU-Mitgliedstaaten am 22. Mai 2018 die Aufnahme von Freihandelsverhandlungen beschlossen. Die Verhandlungen haben im Juni 2018 begonnen.

Wir unterstützen den Abschluss eines ambitionierten Freihandelsabkommen mit Australien. Dies würde es der EU ermöglichen, ihr Engagement in der dynamisch wachsenden indo-pazifischen Region weiter auszubauen.

EU und Neuseeland

Auch mit Neuseeland werden derzeit Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen vorbereitet. Am 22. Mai 2018 haben die Handelsminister der EU-Mitgliedstaaten die Aufnahme von Freihandelsverhandlungen beschlossen. Im Juni 2022 wurden die Verhandlungen erfolgreich Abgeschlossen und am 9. Juli 2023 wurde das Abkommen unterzeichnet. Im nächsten Schritt müssen das Europäische und Neuseeländische Parlament dem Abkommen zustimmen, damit es danach final ratifiziert werden kann. Wenn dies geschehen ist, könnte das Abkommen im Jahr 2024 in Kraft treten.

Das Abkommen wird Unternehmen in der EU einen Zollabbau in Höhe von jährlich etwa 140 Millionen Euro bringen. Dadurch dürfte der bilaterale Handel innerhalb eines Jahrzehnts um bis zu 30 Prozent wachsen, und die EU-Exporte könnten jährlich um bis zu 4,5 Milliarden Euro steigen. Die EU-Investitionen in Neuseeland könnten um bis zu 80 Prozent ansteigen. In dem Abkommen sind ferner beispiellose Nachhaltigkeitsverpflichtungen enthalten wie die Einhaltung des Übereinkommens von Paris und der grundlegenden Arbeitnehmerrechte.

EU und Indien

Ein Freihandelsabkommen der EU mit Indien könnte bestehende Hürden für den Handelsaustausch beseitigen und neuen Schwung in die bilaterale Kooperation bringen. Das Land mit der weltweit zweitgrößten Bevölkerung ist von erheblicher Bedeutung für die exportorientierte deutsche Wirtschaft. Bundesregierung und EU-Kommission streben jedoch ein umfassendes und ambitioniertes Abkommen an.

Beim EU-Indien Gipfel im Mai 2021 wurde neben der Wiederaufnahme der FHA-Verhandlungen u.a. die Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und Indien zu einem Abkommen über Investitionsschutz vereinbart, die parallel durchgeführt werden.

Deutschland setzt sich entsprechend unserer neuen Handelsagenda bei allen Verhandlungen zu Investitionsschutzabkommen, auch zwischen EU und Indien, (1) für eine weitere Stärkung des staatlichen Regulierungsrechts sowie (2) Konzentration auf Inländergleichbehandlung und Schutz vor direkter Enteignung ein. Darüber hinaus für (3) einen künftigen Ausschluss klimaschädlicher Investitionen aus dem Anwendungsbereich.

Die im Jahr 2007 begonnenen Verhandlungen mit waren seit 2012 unterbrochen und wurden in 2022 wieder aufgenommen.

EU und Lateinamerika

Die ältesten Abkommen mit Ländern aus der Region bestehen als Globalabkommen mit Mexiko (in Kraft seit 2000, Informationen in englischer Sprache) und als Assoziierungsabkommen mit Chile (in Kraft seit 2005, Informationen in englischer Sprache). Das Assoziierungs- und das Globalabkommen schließen jeweils ein Freihandelsabkommen mit ein, gehen jedoch inhaltlich weit darüber hinaus und bilden breit gefächerte vertragliche Grundlagen für politischen Dialog, Wirtschaftsbeziehungen und wirtschaftliche Zusammenarbeit. Die EU und Mexiko haben am 28. April 2020 ihre Verhandlungen über den Handelsteil eines modernisierten EU-Mexiko Globalabkommens erzielt (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_756). Zu den Vereinbarungen zählt die künftige Zollfreiheit von 99 Prozent aller Waren, die zwischen der EU und Mexiko gehandelt werden. Bei einzelnen Agrarprodukten sind zunächst Übergangsfristen beziehungsweise Quoten vorgesehen. Insgesamt werden 340 Lebensmittelprodukte aus der EU in Zukunft durch geographische Herkunftsangaben geschützt sein. Investor-Staat-Streitigkeiten sollen durch ein öffentlich legitimiertes Investitionsgericht beigelegt werden. Neben Marktzugangsregelungen werden im neuen Abkommen beispielsweise auch Themen wie Nachhaltigkeit, regulatorische Zusammenarbeit und Korruptionsbekämpfung enthalten sein. Nach der rechtlichen Prüfung und Übersetzung der Vertragstexte in alle EU-Sprachen muss das modernisierte Abkommen noch unterzeichnet, vom Rat und dem Europäischen Parlament gebilligt sowie von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Nach der Handelsagenda der Bundesregierung sind sowohl bei Chile als auch bei Mexiko gemeinsame Beschlüsse zur rechtlich bindenden Auslegung bestimmter Investitionsschutzstandards (analog CETA) erforderlich, um die Ratifizierung in Deutschland zu ermöglichen.

Seit Ende 2013 ist der Freihandelsteil des Assoziierungsabkommens der EU mit Zentralamerika (Informationen in englischer Sprache) vorläufig in Kraft. Es ist das erste Abkommen, das die EU mit einer Region geschlossen hat. Es umfasst die Länder Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama. Seit 2013 wird das Multiparteienabkommen der EU und der EU-Mitgliedstaaten mit Kolumbien und Peru (Informationen in englischer Sprache) vorläufig angewendet. Seit Januar 2017 ist auch Ecuador dem Abkommen beigetreten.

Die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2019 nach fast 20 Jahren die Verhandlungen mit den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay über den Freihandelsteil des Assoziierungsabkommens erfolgreich politisch abgeschlossen. Die Verhandlungen liefen mit Unterbrechungen seit dem Jahr 1999.

EU und Ukraine

Den rechtlichen Rahmen für die EU-Ukraine-Beziehungen bildet das 2014 unterzeichnete und im September 2017 in Kraft getretene Assoziierungsabkommen. Es sieht unter anderem. die Einrichtung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone (engl. Deep and Comprehensive Free Trade Area – DCFTA) vor. Wichtigste Inhalte sind die gegenseitige Marktöffnung durch den Abbau von Zollschranken sowie die Übernahme rechtlicher und wirtschaftlicher EU-Standards durch die Ukraine.

Nur wenige Tage nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine am 24.02.2022 entschied sich die Ukraine, einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union zu stellen. Die Europäische Kommission hat den Antrag geprüft und in ihrer Stellungnahme am 17.06.2022 empfohlen, der Ukraine die Beitrittsperspektive zu gewähren und ihr den Kandidatenstatus zu verleihen. Am 24.06.2022 ist der Europäische Rat dieser Empfehlung gefolgt.

Um die Ukraine in Anbetracht des russischen Angriffskriegs zu unterstützen, hat der Europäische Rat unter anderem am 25. Juni 2022 eine Verordnung angenommen, die eine vorübergehende Liberalisierung des Handels und andere Handelszugeständnisse in Bezug auf bestimmte ukrainische Waren ermöglicht. Konkret entfielen ein Jahr lang sämtliche Einfuhrzölle auf ukrainische Exporte in die EU. Um die Ukraine weiterhin zu unterstützen, wurde die EU-Maßnahme um ein weiteres Jahr bis zum 5. Juni 2024 verlängert.