Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen aller Branchen sowie Banken bei der Umsetzung und Finanzierung von internationalen Geschäften.

Bilaterale Investitionsförderungs- und -schutzverträge

Durch den Abschluss bilateraler Investitionsförderungs- und -schutzverträge mit Entwicklungs- und Schwellenländern schafft die Bundesregierung stabile Rahmenbedingungen für deutsche Direktinvestitionen im Ausland. Die Verträge gewährleisten Investorinnen und Investoren einen umfassenden, völkerrechtlich abgesicherten Rechtsschutz ihrer Investitionen und erleichtern insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen die Erschließung ausländischer Märkte. Zudem bieten sie grundsätzlich den Rechtsschutz, der Voraussetzung für die Übernahme von Bundesgarantien für deutsche Direktinvestitionen im Ausland zur Absicherung politischer Risiken ist.

Mit dem Vertrag von Lissabon ist die Zuständigkeit für ausländische Direktinvestitionen (einschließlich des Schutzes für diese Direktinvestitionen) im Jahr 2009 auf die EU übergegangen. Die EU-Kommission hat damit die Möglichkeit, für die EU und die 27 EU-Mitgliedstaaten Abkommen zum Investitionsschutz zu verhandeln. Diese sollen perspektivisch an die Stelle der bilateralen Abkommen der einzelnen Mitgliedsstaaten treten.

Finanzierungshilfen

Zur Finanzierung von Exporten sowie Investitionen und Projekten im Ausland stehen die Instrumente der AKA-Bank, der KfW-IPEX und der DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft m.b.H. zur Verfügung.

Die AKA-Bank bietet weitreichende Unterstützung bei der Finanzierung von Exportgeschäften sowie bei der administrativen Abwicklung internationaler Transaktionen bei Handelsfinanzierungen. Die KfW-IPEX betreibt weltweit Projekt- und Exportfinanzierung einschließlich strukturierter Finanzierungen für Großprojekte. Beide bieten Finanzierungen mit oder ohne staatliche Risikoabsicherung (Hermesdeckung) an.

Die DEG unterstützt Investitionen privater Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Die Unternehmen erhalten auf ihren Bedarf zugeschnittene Lösungen für Finanzierungen aus Förderprogrammen und individuelle Beratung. Seit ihrer Gründung ist das Tochterunternehmen der KfW der Förderung des deutschen Mittelstandes besonders verpflichtet. Durch die Zusammenarbeit mit Entwicklungsfinanzierungsinstituten wie etwa EDFI (European Development Finance Institutions) kann die DEG aus einem breiten Erfahrungsschatz schöpfen und Finanzierungen und Beratung effizient bündeln. Das BMWK ist im DEG-Aufsichtsrat mit einem Mitglied vertreten.

Für Investitionen in Entwicklungs- oder Schwellenländern gibt es auch verschiedene Unterstützungsangebote des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Ein dort verfügbares Merkblatt stellt das Spektrum an Finanzierungsinstrumenten, Begleitmaßnahmen, Beratung und Kooperationsmöglichkeiten für die Wirtschaft dar.

Neben AKA, DEG und BMZ finanzieren nationale und internationale Organisationen wie der Europäische Entwicklungsfonds, die Weltbank, die Vereinten Nationen, regionale Entwicklungsbanken und andere über Ausschreibungsverfahren Investitionen in Entwicklungsländern. Auch deutsche Unternehmen kommen hierbei als Auftragnehmer in Frage. Informationen über diese Ausschreibungen finden sich beispielsweise auf den Internetseiten dieser Organisationen oder der Germany Trade and Invest GmbH.