Um die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit Deutschlands vor dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung und einer globaler werdenden Welt sicher zu stellen, wurde in den vergangenen Jahren eine zukunftsorientierte Zuwanderungspolitik eingeschlagen.

Mit dem Aufenthaltstitel "Blaue Karte EU" wurde die Hochqualifizierten-Richtlinie der EU umgesetzt. Das Gesetz trat am 1. August 2012 in Kraft. Es setzt nicht nur die europäische Richtlinie um, sondern enthält darüber hinaus erhebliche Verbesserungen im Aufenthalts- und Ausländerbeschäftigungsrecht, die insbesondere ausländischen Studierenden sowie Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen, Ausländern mit in Deutschland abgeschlossenen Berufsausbildungen, Ausländern, die sich in Deutschland in einer Berufsausbildung befinden, sowie Selbständigen als auch Unternehmensgründerinnen und -gründern zugute kommen. Zudem wurde für Akademikerinnen und Akademiker ein Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche eingeführt.

Voraussetzungen für den Aufenthaltstitel "Blaue Karte EU" sind ein Hochschulabschluss, ein Arbeitsvertrag sowie ein Bruttojahresgehalt von 58.400 Euro (im Jahr 2023). In Mangelberufen erhalten ausländische akademische Fachkräfte die "Blaue Karte EU" bereits dann, wenn sie jährlich mindestens 45.552 Euro (im Jahr 2023) verdienen. Inhaber einer Blauen Karte EU erhalten grundsätzlich nach 33 Monaten ein Daueraufenthaltsrecht, wenn ein Arbeitsvertrag fortbesteht. Haben sie gute deutsche Sprachkenntnisse, erhalten sie das Daueraufenthaltsrecht bereits nach 21 Monaten. Familienangehörige müssen vor der Einreise keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen und dürfen nach der Einreise sofort unbeschränkt erwerbstätig werden.