Dem Landesauschuss für Berufsbildung kommt nach § 83 Berufsbildungsgesetz sowohl eine Beratungs- als auch eine Koordinierungsfunktion zu, wobei bei der thematisch möglichen Vielfalt nicht immer klar ist, ob eine konkrete Fragestellung noch in den Zuständigkeitsbereich des Landesausschusses fällt oder nicht.

Die folgende Empfehlung soll hier Klarheit schaffen.

§ 83 Berufsbildungsgesetz besagt:

(1) Der Landesausschuss hat die Landesregierung in den Fragen der Berufsbildung zu beraten, die sich für das Land ergeben. Er hat im Rahmen seiner Aufgaben auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken.

(2) Er hat insbesondere im Interesse einer einheitlichen Berufsbildung auf eine Zusammenarbeit zwischen der schulischen Berufsbildung und der Berufsbildung nach diesem Gesetz sowie auf eine Berücksichtigung der Berufsbildung bei der Neuordnung und Weiterentwicklung des Schulwesens hinzuwirken. Der Landesausschuss kann zur Stärkung der regionalen Ausbildungs- und Beschäftigungssituation Empfehlungen zur inhaltlichen und organisatorischen Abstimmung und zur Verbesserung der Ausbildungsangebote aussprechen.

Zunächst besteht die grundsätzliche Aufgabe des Landesausschusses für Berufsbildung also in der Beratung der jeweiligen Landesregierung in den Fragen der Berufsbildung, die sich für das Land ergeben - sowohl fachlicher als auch bildungspolitischer Natur.

Die kompetente Wahrnehmung dieser Aufgabe setzt voraus, dass alle Mitglieder im Landesausschuss für Berufsbildung die ihnen zugänglichen, für die Beratung erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung stellen.

Im Vordergrund des Beratungsauftrags des Landesausschusses für Berufsbildung steht die stetige Weiterentwicklung der Qualität der beruflichen Bildung, die Sicherung eines quantitativ ausreichenden Angebots an Ausbildungsmöglichkeiten und eines möglichst ausgeglichenen Ausbildungsmarkts - insbesondere auch im Hinblick auf die Passung von Bewerber- und Ausbildungsplatzangebot.

Gleichzeitig kommt dem Landesausschuss für Berufsbildung eine Koordinierungsfunktion zu, bei der es darum geht, eine größtmögliche Abstimmung zwischen betrieblicher und berufsschulischer Seite herbeizuführen, um die Einheitlichkeit der Berufsbildung in Deutschland und die flächendeckende Wahrung von Qualitätsstandards - insbesondere auch auf der berufsschulischen Ebene - zu gewährleisten und damit zur Stärkung des dualen Ausbildungssystems insgesamt beizutragen. Hierbei ist zugleich das Angebot aller bundes- und landesrechtlich geregelten Ausbildungsmöglichkeiten angemessen zu berücksichtigen.

Da den Ländern die Kompetenz für das Schulwesen zugewiesen ist, stellt insbesondere der schulische Bereich, der unmittelbar oder mittelbar mit der Berufsbildung - vornehmlich der dualen Berufsausbildung - in Verbindung steht, einen zentraler Beratungsgegenstand des Landesausschusses dar (vgl. Herkert/Töltl, Kommentar zum BBiG, § 83 Rn. 1). Hierzu gehören auch konzeptionelle Fragen der Berufs- und Studienorientierung.

Die 16 Landesausschüsse für Berufsbildung haben sich in der Vergangenheit mit einer Reihe von Themen befasst.

Anlage
(Themen, mit denen sich die Landesausschüsse für Berufsbildung der Länder bereits befasst haben):

  • Erlass/Änderungen von gesetzlichen Regelungen und Verwaltungsvorschriften wie Richtlinien, Verordnungen, Erlassen, UN-Konventionen etc.
    Beispiele hierfür:

    • Schulversuche
    • Weiterbildungsgesetz
    • Umsetzungsverordnung zum Lehrerbildungsgesetz
    • Regelungen des Religionsunterrichts an beruflichen Schulen
    • Erlass zur Leistungsbewertung und Beurteilung an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen
    • Fahrtkostenrichtlinie
    • UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen
  • Parlamentsanfragen und Antworten die berufliche Bildung betreffend
  • Modellversuche
  • Für das Land bedeutsame Berichte, Projekte, Studien und Befragungen
  • Landesweite Initiativen (z. B. zur Schaffung einer Bildungsregion)
  • Landesweite Strategien
  • Gründung von Bildungsverbünden
  • (Weiter-) Entwicklung von Bildungsgängen (Bsp. Hauptschule)
  • Schulkooperationen (Bsp. Berufs- und Hauptschule)
  • Konzepte (Bsp. zur Berufsorientierung oder Neugestaltung des Übergangsbereichs, Entwicklung der Berufsschulen zu Kompetenzzentren)
  • Kooperationsvereinbarungen (Bsp. Bildungsketten mit dem Bund)
  • Schaffung neuer Schulformen (Bsp. Mittelstufenschule)
  • Einrichtung einer Jugendberufsagentur
  • Grundlegende Entwicklungen im allgemeinen und berufsbildenden Schulwesen
  • Aktuelle Ausbildungssituation
  • Vollzeitschulische Ausbildungsgänge/Assistentenausbildung
  • Schulentwicklungsplan
  • Übergangsbereich
  • Berufs- und Studienorientierung
  • Ausbildungs-/Berufsvorbereitung (Bsp. BGJ, BFS, EQJ, EIBE, AV dual)
  • Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung (§ 66 BBiG/§ 42m HwO)
  • Berufsschulpflicht (Bsp. Flexibilisierung bei Dualen Studiengängen)
  • Hochschulzugang beruflich qualifizierter Menschen
  • Inklusion in allgemeiner und beruflicher Bildung
  • Gender-Mainstreaming/Überwindung geschlechterspezifischer Segregation des Arbeitsmarktes
  • Lehrerbildung, -versorgung
  • Virtuelles Lernen
  • Turnus- oder Blockunterricht
  • Produktionsschulen
  • Duales Studium
  • Ausbildungs- und Studienabbrüche
  • Erwachsenenbildung
  • Lebenslanges Lernen