Zum TOP: 10: "Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung für die Regelung von Prüfungsanforderungen in Ausbildungsordnungen"

Der Bund-Länder-Ausschuss Berufliche Bildung stellt fest:

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung hat in seiner Sitzung im Dezember 2006 einstimmig eine Empfehlung zur Vereinheitlichung von Prüfungsanforderungen in Ausbildungsordnungen verabschiedet.

Diese Empfehlungen wurden in Ausbildungsordnungen, die zum 1.8.2007 neu in Kraft traten oder modernisiert wurden, nur unzureichend berücksichtigt. Dies war dem Termindruck geschuldet und einmalig hinzunehmen, um das Inkrafttreten zum 1. August nicht zu gefährden.

Der Bund-Länder-Ausschuss Berufliche Bildung beschließt:

Der Bund-Länder-Ausschuss Berufliche Bildung fordert Sozialpartner, Bundesministerien und Länderkultusministerien auf, bei neuen oder zu ändernden Ausbildungsordnungen konsequent auf die Einhaltung der Hauptausschussempfehlung zur Vereinheitlichung von Prüfungsanforderungen in Ausbildungsordnungen zu achten. Prüfungsausschüsse, Betriebe und Auszubildende müssen zukünftig von einem gemeinsamen Begriffsverständnis und einem einheitlichen Rahmen für die Prüfungszeiten ausgehen können.