Das BMWi schafft mit der Verordnung zur Sammlung von Erfahrungen im Förderprogramm „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“ (SINTEG-VO) den notwendigen rechtlichen Rahmen für Teilnehmer des Förderprogramms. Es wird insbesondere die Erstattung von wirtschaftlichen Nachteilen geregelt, die Teilnehmern aufgrund der Projekttätigkeit entstehen. Die Länder- und Verbändeanhörung endete am 28. Februar 2017.