Der Referentenentwurf (PDF: 290 KB) für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (2. TMGÄndG) stellt klar, was geschäftsmäßige WLAN-Anbieter, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen tun müssen, um nicht für Rechtsverletzungen, die andere über ihr WLAN begangen haben, haften zu müssen.

Länder, Verbände und Fachkreise waren eingeladen, den Referentenentwurf zu kommentieren. Die Stellungnahmen sind in der nachstehenden Liste veröffentlicht.