Der zum 1. Januar 2017 in Kraft getretene § 19a EnWG regelt die Marktraumumstellung von L- auf H-Gas. Er sieht unter anderem vor, dass Eigentümer von Gasendgeräten, die sich statt einer Anpassung ihrer Altgeräte für die Anschaffung eines H-Gas fähigen Neugeräts entscheiden, einen Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 100 Euro pro Gerät erhalten. Nicht alle von der Marktraumumstellung betroffenen Gasendgeräte können technisch an die neue Gasqualität angepasst werden. Schätzungsweise 2,5 Prozent der rund 4,3 Millionen Gasheizungen sind technisch nicht anpassbar, den Eigentümern entstehen Investitionskosten von mindestens 4.000 Euro pro Neugerät.

Um diese wirtschaftliche Härte abzumildern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) die Verordnung zu Kostenerstattungsansprüchen für Gasverbrauchsgeräte (GasGKErstV) erarbeitet.