Der Referentenentwurf zur Strompreisverordnung (PDF: 205 KB) wurde den Bundesländern und Verbänden am 7. Januar 2016 zur Kenntnis- und Stellungnahme übersandt. Mit dieser Verordnung soll europäisches Recht umgesetzt werden. Die Stromkostenintensität soll künftig nicht mehr anhand der tatsächlichen Stromkosten der Unternehmen, sondern anhand von Durchschnittsstrompreisen ermittelt werden.

Die Bundesländer und Verbände konnten bis zum 25. Januar 2016 ihre Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf abgeben. Die Stellungnahmen sind jeweils bei Einverständnis des Absenders hier abrufbar.