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Bekanntmachung der Förderinitiative vom 10. Juni 2011

8. Einreichung der Skizzen

8.1 Einreichungsfristen

Die Skizzen sind dem unter 7.1 genannten Projektträger in elektronischer Form über ein Internetportal mit der Adresse

www.pt-it.de/ptoutline/application/prostandards

vorzulegen (siehe 8.1.1).

Aus der Vorlage einer Skizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

8.1.1 Einreichung im Jahr 2011

In der ersten Verfahrensstufe sind die Skizzen bis zum spätestens 31.07.2011 dem Projektträger (siehe 7.1 und 8.1) unter

www.pt-it.de/ptoutline/application/prostandards

einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Skizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Für Verbundvorhaben bzw. Konsortien ist nur eine gemeinsame Skizze des koordinierenden Partners einzureichen.

8.1.2 Einreichung in den Jahren 2012 und 2013

Skizzen sind bis zum 31.3. (17:00 Uhr) des jeweiligen Jahres (bzw. dem nächsten darauffolgenden Montag, wenn der 31.3. an einem Wochenende liegt) bei dem Projektträger (siehe 7.1) unter der Internetadresse
www.pt-it.de/ptoutline/application/prostandards einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Skizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Für Verbundvorhaben bzw. Konsortien ist nur eine gemeinsame Skizze des koordinierenden Partners einzureichen.

8.2 Inhalt der Skizzen

Die einzureichenden Skizzen sollen mit konkretem Bezug auf diese Bekanntmachung und in Kurzform auf nicht mehr als 9 Seiten folgende Angaben enthalten:

  1. Beschreibung der Projektidee

    • Überprüfbare Zielstellung des Projektes,

    • Herangehensweise und Methoden, Schwerpunktaufgaben.

  2. Breitenwirkung und Nutzen des Projektes

    • Chancen/Risiken bei der Projektumsetzung (soweit absehbar),

    • Kosten/Nutzen Aspekte,

    • Transferkonzept,

    • Nachhaltigkeit nach Auslaufen der Förderung.

  3. Grober Projektplan

    • Vorläufige grobe Zeit- und Meilensteinplanung in Form eines Gantt-Diagramms (DIN A4),

    • Grobe Aufteilung auf Arbeitspakete.

  4. Konsortium/Antragsteller

    • Erfahrungen und Kompetenzen des Konsortiums/Antragstellers in Bezug auf die Zielgruppe KMU und das Thema der Ausschreibung.

Des Weiteren sind im Online Tool die Daten zu den Antragstellern, evtl. Partnern sowie eine Budgetaufteilung auf die Partner und Jahre online in ein Formular einzugeben.

Zur anschließenden Antragstellung werden diejenigen aufgefordert, die im Ideenwettbewerb die überzeugendsten Vorschläge formuliert haben. Die Auswahl erfolgt anhand der Kriterien

  • Bezug zu den Zielsetzungen, Innovationsgrad,

  • Bezug zur Zielgruppe,

  • Breitenwirkung/Hebelwirkung,

  • Umsetzbarkeit,

  • Nachhaltigkeit,

  • Konsortium.

Das BMWi und der Projektträger werden sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Experten (Jury) beraten lassen. Das Auswahlergebnis wird allen Einreichern mitgeteilt.

8.3 Vorlage des Antrages

Bei positiver Beurteilung der Projektskizze werden die Interessenten vom Projektträger aufgefordert (bei Verbundvorhaben in Abstimmung mit dem vorgesehenen Projektkoordinator) einen förmlichen Förderantrag innerhalb von 6 Wochen nach Aufforderung vorzulegen. Über die Förderung entscheidet das BMWi nach einer Prioritätensetzung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44BHO sowie §§ 48, 49 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).