17.10.2012

Regelung zur Sicherung der Stromversorgung beschlossen

Strommasten im Winter
© istockphoto.com/Silke Dietze

Das Kabinett hat eine Ergänzung der energiewirtschaftlichen Vorschriften (PDF: 116 KB) beschlossen. Diese soll die Stromversorgung auch im Winter sicherstellen. Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler unterstrich, dass Verbraucher und Unternehmen vor der Gefahr eines Stromausfalls geschützt werden müssten. Daher sei man gezwungen gewesen, robuste gesetzliche Maßnahmen auf den Weg zu bringen.

Um die Planungssicherheit und Reaktionsfähigkeit der Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur zu verbessern, müssen Kraftwerksstilllegungen künftig zwölf Monate vorher angezeigt werden. Sollte durch eine Stilllegung die Versorgungssicherheit gefährdet sein, kann die Bundesnetzagentur diese auch untersagen. Allerdings steht den Kraftwerksbetreibern dafür eine angemessene Entschädigung zu. Schließlich sollen die Regelungen für den Strom und Gasbereich enger verzahnt werden, um so die Belieferung systemrelevanter Gaskraftwerke bei Engpässen sicher zu stellen.

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