8. GWB-Novelle verabschiedet
Der Deutsche Bundestag hat am 18. Oktober 2012 in zweiter und dritter Lesung die achte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen. Durch die Novelle werden die Unterschiede zwischen deutscher und europäischer Fusionskontrolle verringert und die Durchsetzung des Kartellrechts durch die Verbraucherverbände gestärkt. Auch soll das Verbot der Preis-Kosten-Schere dauerhaft im Gesetz verankert und die spezielle Preismissbrauchsvorschrift für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter verlängert werden. Außerdem wird das Kartellrecht künftig auch auf die gesetzlichen Krankenkasssen angewendet. Schließlich erweitert das Gesetz den Handlungsspielraum kleiner und mittlerer Presseunternehmen. Mehr dazu erfahren Sie hier.