EU-Binnenmarkt

Containerhafen
© Bundesbildstelle

Die Kontaktstelle zur Anerkennung von Berufsqualifikationen

Die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Europa

Das Zusammenwachsen der Staaten Europas führt dazu, dass immer mehr Bürger sich aus beruflichen oder persönlichen Gründen in anderen Staaten der Europäischen Union (EU) niederlassen oder vorübergehend dort arbeiten wollen. Damit diesen Bürgern eine Arbeitsaufnahme nicht zu Unrecht aufgrund fehlender Berufsqualifikation verwehrt wird, haben sich die europäischen Staaten auf Verfahren geeinigt, mit denen Berufsqualifikationen gegenseitig anerkannt werden können. Dieses Verfahren wurde in einem "EU-Gesetz", der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geregelt, die in Deutschland und den anderen europäischen Staaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in nationales Recht umgesetzt worden ist.

Die Aufgaben der Kontaktstelle

Die europäischen Staaten haben vereinbart, dass jeder Staat eine Kontaktstelle zur Anerkennung von Berufsqualifikationen einrichtet, die die Bürger über alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der Anerkennung von Berufsqualifikationen informiert und sie bei der Anerkennung ihrer Berufsqualifikation unterstützt. Die Kontaktstellen führen jedoch selbst keine Anerkennungsverfahren durch. Deutsche Kontaktstelle ist das Binnenmarktreferat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.

Wann kann die Kontaktstelle Ihnen helfen?

Die Kontaktstelle kann Ihnen helfen, wenn Sie Fragen zum Anerkennungsverfahren in Deutschland haben. Zuvor sollten Sie sich allerdings an die für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens in Ihrem Beruf zuständige Stelle in Deutschland wenden. Eine Übersicht über die in Deutschland zuständigen Stellen erhalten Sie auf der Seite "anabin - Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse". Bei Fragen zum Anerkennungsverfahren in anderen europäischen Ländern sollten Sie sich zunächst an die dortige Kontaktstelle wenden.

Wann kann die Kontaktstelle Ihnen nicht helfen?

Ein Verfahren zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation kann und muss nur dann durchgeführt werden, wenn Sie einen reglementierten Beruf ausüben wollen. Reglementierte Berufe sind alle Berufe, deren Ausübung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist. Reglementiert sind in Deutschland zum Beispiel medizinischen Berufe wie Ärzte und Krankenschwestern. Auch ist beispielsweise die selbständige Ausübung bestimmter Handwerksberufe reglementiert. Berufe, die Sie nicht in der Übersicht auf der Seite "anabin - Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise" links unter der Rubrik "Zuständige Stellen in Deutschland", finden, sind in Deutschland nicht reglementiert. Diese Berufe dürfen Sie in Deutschland ausüben, ohne ihre Berufsqualifikation anerkennen zu lassen.

Wenn Sie einen Beruf ergreifen wollen, der in Deutschland nicht reglementiert ist, können Sie von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen eine Bewertung Ihrer im Ausland erworbenen Hochschulausbildung erhalten, um Ihre Bewerbungschancen zu verbessern. Dazu finden Sie Informationen auf der Seite der Kultusministerkonferenz.

Wenn Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation in einem anderen europäischen Land beantragt haben und der Auffassung sind, dass das dortige Anerkennungsverfahren nicht korrekt durchgeführt worden ist, können Sie sich an die deutsche SOLVIT-Stelle wenden.

weitere Informationen zum Thema