Europäische Energiepolitik
Energiebinnenmarkt
Der Impuls zur Schaffung eines europäischen Binnenmarktes für Strom und Gas ging jedoch nicht von den Nationalstaaten aus: Seit Mitte der neunziger Jahre hat die Europäische Union mit verschiedenen Richtlinien die Weichen für den europäischen Energiebinnenmarkt gestellt.
Zuletzt wurde im Jahr 2009 das so genannte Dritte Binnenmarktpaket Strom und Gas verabschiedet. Deutschland hat dies als Teil des Energiepakets im Sommer 2011 durch die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (PDF: 71 KB) umgesetzt. Damit sollen der Ausbau der Netze gefördert und die Verbraucher besser geschützt werden. Ein wichtiger Schritt ist auch die Entflechtung von Transport und Erzeugung von Energie. Dies dient der Stärkung des Wettbewerbs.
Wenn Erzeugung und Transport von Energie, insbesondere Strom, nicht mehr in derselben Hand liegen, wird es für neue Energieversorger leichter, sich im Markt zu etablieren. Auf Grundlage des Dritten Binnenmarktpakets wurde auch die europäische Agentur ACER gegründet, in der die Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten.