Die ehrgeizigen - nationalen wie europäischen - Energieziele können nicht ohne eine abgestimmte Energiepolitik auf Ebene der Europäischen Union (EU) erreicht werden. Für eine auch in Zukunft sichere und bezahlbare Energieversorgung brauchen wir unsere europäischen Partner.
Dafür ist ein funktionierender Binnenmarkt von entscheidender Bedeutung. Auch für den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Klimaschutz sind EU-weite Regelungen nötig, wenn wir die Potenziale in Europa optimal nutzen wollen.
Eine erfolgreiche EU-Energiepolitik bedeutet für das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), sich auf EU-Ebene für einen möglichst kostengünstigen Umbau der Energieversorgung einzusetzen. Nur so können Europa als Wirtschaftsstandort und Deutschland als sein wichtigster Industriestandort wettbewerbsfähig bleiben.
Die Europäische Union hat sich schon ambitionierte energie- und klimapolitische Ziele gesetzt: Die so genannten "20-20-20-Ziele" verpflichten die EU-Mitgliedstaaten, bis 2020
die Treibhausgasemissionen um mindestens 20 % gegenüber 1990 zu reduzieren,
eine Energieeffizienzsteigerung in Richtung 20 % anzustreben,
einen Anteil von 20 % erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch zu erreichen.
Im Vertrag von Lissabon - in Kraft seit Dezember 2009 - wurden erstmals die energiepolitischen Kompetenzen der EU in einer Norm gebündelt. Damit wurden die Zuständigkeiten der europäischen Ebene in der Energiepolitik (auch in Abgrenzung zu den Mitgliedstaaten) klar zum Ausdruck gebracht. Art. 194 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) spiegelt somit die gestiegene politische Bedeutung europäischer Energiepolitik wider.
Auf europäischer Ebene sollen vor allem Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit der Binnenmarkt für Strom und Gas funktioniert und der notwendige grenzüberschreitende Netzausbau gefördert wird. Die Entscheidung über den nationalen Energiemix bleibt jedoch Sache der Mitgliedstaaten. Jedes Land kann also auch zukünftig frei über den Anteil einzelner Energieträger am Erzeugungsmix entscheiden.
Deutlich wird dies am Beispiel der Kernenergie. Es ist Sache der Mitgliedstaaten, welche Rolle die Kernenergie in der künftigen Energieversorgung spielen soll. Darüber hinaus soll die Energieeffizienz gesteigert, der Konsumentenschutz verbessert, die Vorreiterrolle bei Innovationen ausgebaut und die Stimme Europas in den Energieaußenbeziehungen gestärkt werden.
Im November 2010 schrieb die EU-Kommission den Energie-Aktionsplan von 2007 mit ihren Mitteilungen zur EU-Energiestrategie 2011-2020 und zum Energieinfrastrukturpaket 2020/2030 fort. Darin stellt die Kommission ihre Vorstellungen von der zukünftigen Richtung der EU-Energiepolitik dar. Im Februar 2011 entschieden die Staats- und Regierungschefs bei einem Europäischen Rat zu Energiefragen über die künftigen Schwerpunkte.
Aus deutscher Sicht sind die wichtigsten Ergebnisse des Energiegipfels: Die Staats- und Regierungschefs haben sich zur zügigen Vollendung des EU-weiten Binnenmarktes für Strom und Gas einschließlich des notwendigen Infrastrukturausbaus bekannt. Darüber hinaus haben sie die tragende Rolle der Marktteilnehmer für Bau und Finanzierung des Netzausbaus betont und die Notwendigkeit verstärkter Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz in allen Mitgliedstaaten unterstrichen.
Im Dezember 2011 legte die EU-Kommission ihren Energiefahrplan 2050 (Energy Roadmap 2050) vor. Er skizziert Elemente einer langfristigen Energiestrategie, mit deren Hilfe das von den EU-Staats- und Regierungschefs verkündete Ziel erfüllt werden soll, bis zum Jahr 2050 85-90% der EU-Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Wert des Jahres 1990 einzusparen.
Der Energiefahrplan basiert auf dem Befund, dass bei der derzeitigen Politik die CO2-Emissionen bis 2050 lediglich um 40% gegenüber dem Jahr 1990 reduziert werden. Ziel des Energiefahrplans ist es, Grundzüge einer europäischen Energiestrategie mit Wirkung über das Jahr 2020 hinaus aufzuzeigen. Dabei wird berücksichtigt, dass es für die Mitgliedstaaten eine Vielzahl an Wegen hin zu einer dekarbonisierten Energieversorgung geben kann. Bei der Wahl des nationalen Energiemix gilt das Subsidiaritätsprinzip.
Die dänische Ratspräsidentschaft verabschiedete anlässlich des Energieministerrates am 15. Juni 2012 Schlussfolgerungen der Präsidentschaft zum Energiefahrplan 2050 (PDF: 105 KB) (mit Unterstützung von 26 Mitgliedstaaten).
Der Impuls zur Schaffung eines europäischen Binnenmarktes für Strom und Gas ging jedoch nicht von den Nationalstaaten aus: Seit Mitte der neunziger Jahre hat die Europäische Union mit verschiedenen Richtlinien die Weichen für den europäischen Energiebinnenmarkt gestellt.
Zuletzt wurde im Jahr 2009 das so genannte Dritte Binnenmarktpaket Strom und Gas verabschiedet. Deutschland hat dies als Teil des Energiepakets im Sommer 2011 durch die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (PDF: 71 KB) umgesetzt. Damit sollen der Ausbau der Netze gefördert und die Verbraucher besser geschützt werden. Ein wichtiger Schritt ist auch die Entflechtung von Transport und Erzeugung von Energie. Dies dient der Stärkung des Wettbewerbs.
Wenn Erzeugung und Transport von Energie, insbesondere Strom, nicht mehr in derselben Hand liegen, wird es für neue Energieversorger leichter, sich im Markt zu etablieren. Auf Grundlage des Dritten Binnenmarktpakets wurde auch die europäische Agentur ACER gegründet, in der die Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten.
Ein funktionierender Binnenmarkt setzt ein gesamteuropäisches Infrastrukturnetz voraus. Bislang scheitert der grenzüberschreitende Handel mit Strom und Gas oftmals an fehlenden Strom- und Gasleitungen. Bei einem funktionierenden europäischen Infrastrukturnetz können Angebot und Nachfrage optimal zum Ausgleich gebracht werden. Insbesondere Strom würde dann zunehmend dort erzeugt, wo dies am kosteneffizientesten möglich ist.
Auch die zunehmende Einspeisung des Stroms aus erneuerbaren Energien, zum Beispiel von Solarenergie aus dem sonnenreichen Südeuropa, erfordert mehr Transportkapazitäten. Deshalb müssen auf EU-Ebene die Weichen für ein integriertes europäisches Energienetz gestellt werden, insbesondere müssen Interkonnektoren und Marktkopplung verstärkt werden.
Um den europaweiten Netzausbau voranzubringen, veröffentlichte die EU-Kommission im November 2010 eine Mitteilung und im Oktober 2011 einen Verordnungsentwurf zur Energieinfrastruktur. Neben der Beschleunigung des Netzausbaus ist auch dessen Finanzierung ein wichtiges Thema. Das BMWi setzt sich schon seit langem dafür ein, die Energieinfrastruktur in den Mitgliedstaaten und über die Grenzen hinweg auszubauen. Eine öffentliche Finanzierung der Infrastrukturmaßnahmen lehnt das BMWi aber ab.
In einer Marktwirtschaft ist es Aufgabe der Unternehmen, den Infrastrukturausbau über Entgelte für die Netznutzung zu finanzieren. Der Staat sollte durch kluge Regulierung Anreize setzen, damit Unternehmen investieren. Nur in ganz wenigen, sehr gut zu begründenden Ausnahmefällen kann die öffentliche Hand den Infrastrukturausbau mitfinanzieren. In der Regel scheitern Infrastrukturvorhaben heute nicht an fehlendem Geld, sondern an langen Genehmigungsverfahren und mangelnder Akzeptanz der Bevölkerung. Das BMWi begrüßt deshalb die Vorschläge der EU-Kommission zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, ähnlich des deutschen Netzausbaubeschleunigungsgesetzes.
Technologische Innovationen sind der Schlüssel für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Es gilt, die Führungsrolle Europas bei Energietechnologien auszubauen. Forschungskooperationen in Europa können hier Möglichkeiten eröffnen, die national nicht zur Verfügung stünden.
Die EU fördert Forschung und Entwicklung moderner Energietechnologien auf Basis mehrjähriger Forschungsrahmenprogramme (FRP). Seit Anfang 2007 läuft das 7. FRP (2007 - 2013). Die nicht-nukleare Energieforschung ist eine von zehn thematischen Prioritäten, für die 2,35 Mrd. Euro vorgesehen sind. Die Bundesregierung setzt sich auch in dem Folgeprogramm "Horizon 2020 - Das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2014 - 2020)" dafür ein, der Entwicklung von innovativen Energietechnologien einen breiten Raum einzuräumen.
Um die Entwicklung neuer Energietechnologien weiter zu beschleunigen, verabschiedete der Europäische Rat im Jahr 2008 den so genannten Strategischen Energietechnologieplan (SET-Plan). Der SET-Plan macht Vorschläge für eine gemeinsame Planung bei Forschung, Entwicklung und Demonstration von neuen modernen Energietechnologien.
Bei der Umsetzung des SET-Plans setzt die Bundesregierung Priorität auf Schlüsseltechnologien, die eine klare europäische Dimension aufweisen. Dazu gehören vor allem die Forschungsthemen Stromnetze, erneuerbare Energien, Speichertechnologien, Effizienz und CCS (carbon capture and storage, Kohlendioxidabscheidung und -speicherung). Auch der Bereich der Grundlagenforschung, insbesondere die Europäische Forschungsallianz (EERA), ist eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung notwendiger Zukunftstechnologien.
Energietechnologien werden heute zunehmend für die Weltmärkte entwickelt. Das 6. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung trägt dem Gedanken einer stärkeren europäischen und internationalen Kooperation auf dem Gebiet der Energieforschung Rechnung. Ziel ist es, die Umsetzung des SET-Plans durch ein stärkeres Engagement der europäischen Mitgliedstaaten voranzutreiben. Das BMWi fördert anteilig ausgewählte Gemeinschaftsprojekte mit Beteiligung weiterer europäischer Mitgliedstaaten im Rahmen des so genannten "Berliner Modells".
Damit die Unternehmen die wettbewerbsfähigsten Technologien entwickeln, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, Energieforschung möglichst technologieoffen zu fördern. Dabei sollen Technologieoptionen eröffnet werden, über deren Realisierung letztlich marktgetrieben entschieden wird.
Der Steigerung der Energieeffizienz, d.h. immer mehr volkswirtschaftliche Leistung mit immer weniger Energieeinsatz bereit zu stellen (z.B. für eine Dienstleistung, Ware), kommt im Energiekonzept der Bundesregierung eine Schlüsselstellung zur Förderung von Energieversorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz zu. Aus deutscher Sicht ist Energieeffizienz daher ein Grundpfeiler einer vorausschauenden Energiepolitik. Europaweit bestehen erhebliche Potenziale zur Einsparung von Energie, etwa in der Industrie, bei Gebäuden und im Verkehrssektor. Deutschland ist hier bereits sehr aktiv. Ein wichtiges Ziel des BMWi ist es, dass alle wirtschaftlich erschließbaren Möglichkeiten zur Energieeinsparung ausgeschöpft werden.
Orientiert an dem Ziel der Union für eine Steigerung der Energieeffizienz um 20% gegenüber dem für 2020 prognostizierten Energieverbrauch, präsentierte die EU-Kommission im März 2011 einen Energieeffizienzplan, um das Thema weiter voranzubringen. Eine Förderung dieses Bereichs auf europäischer Ebene ist aus Sicht des BMWi äußerst wichtig, allerdings sollten primär marktwirtschaftliche Anreize statt Zwang eingesetzt werden. Denn Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Wirtschaft dürfen nicht gefährdet werden.
Daher sollen Unternehmen und Haushalte selbst entscheiden können, welche Wege zu mehr Energieeffizienz sie einschlagen. Sie werden dabei in Deutschland durch Maßnahmen unterstützt, die z.B. durch bessere Information, Förderung von Energieberatungen und Technologien Hemmnisse für wirtschaftliche Effizienzinvestitionen auf Unternehmensseite abbauen. Auch auf europäischer Ebene ist die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen eine wichtige Voraussetzung. Gerade vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Ausgangssituationen in den Mitgliedstaaten benötigen diese bei der Auswahl von Handlungsoptionen und Instrumenten zur Steigerung der Energieeffizienz ausreichend Flexibilität.
Beim EU-Energieministerrat am 15. Juni 2012 wurde die politische Einigung zu einer neuen EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) erreicht. Nach formaler Zustimmung des Rates und des Europäischen Parlaments ist die Richtlinie am 4. Dezember 2012 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten arbeiten nun an der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht, die grundsätzlich bis Juni 2014 abgeschlossen sein muss. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht federführend zuständig
Die Richtlinie enthält u.a. eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Festlegung indikativer nationaler Energieeffizienzziele (Art. 3) und führt eine energetische Sanierungsrate von jährlich 3 % für Gebäude der "Zentralregierung" ein (Art. 5). Art. 7 enthält die Pflicht, im Zeitraum von 2014 bis 2020 jährlich durchschnittlich 1,5% der in einem Referenzzeitraum an die Endkunden abgesetzten Energiemengen durch Effizienzmaßnahmen einzusparen. Als Grundmodell für die Umsetzung dieser Einsparverpflichtung sieht die Richtlinie die Einführung eines Einsparverpflichtungssystems vor, nach dem Energieunternehmen zur Durchführung entsprechender Maßnahmen verpflichtet würden. Alternativ dazu können die Mitgliedstaaten die Zielvorgabe jedoch auch durch andere politisch induzierte Maßnahmen erreichen oder eine Mischform aus diesen beiden Möglichkeiten wählen. In Art. 14 wird für Kraft-Wärme-Kopplung eine Pflicht zur vorherigen Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse bei Neubau und Modernisierung von Kraftwerken und Industrieanlagen eingeführt.
Folgende Grundprinzipien sollten bei der Umsetzung der Richtlinie Beachtung finden:
Auf europäischer wie nationaler Ebene bietet der Gebäudebereich erhebliche Potenziale zur Energie- und CO2-Einsparung. Die Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU) verpflichtet die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass ab 2021 Neubauten nur noch als so genannte Niedrigstenergiegebäude errichtet werden. Für öffentliche Gebäude gilt diese Verpflichtung sogar bereits ab 2019.
Des Weiteren setzt die Richtlinie den rechtlichen Rahmen für die Energieausweise. Die Mitgliedstaaten sind künftig verpflichtet, mittels einer durch einen delegierten Rechtsakt erlassenen Berechnungsmethode das jeweils "kosten-optimale Niveau" zu bestimmen und mit den geltenden nationalen Anforderungsniveaus an Neubauten und zu sanierende Bestandsgebäude zu vergleichen.
Beim Energieverbrauch von Produkten sorgt die EU für eine transparente Kennzeichnung im Binnenmarkt (Richtlinie 2010/30/EU) (PDF: 800 KB). Zur Umsetzung dieser Richtlinie wurden das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) und die
Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) geändert. Die Änderungen sind am 17.5.2012 in Kraft getreten. Außerdem legt die EU bei Produkten Mindeststandards für Effizienz und Ressourcenverbrauch fest (Richtlinie 2009/125/EG (PDF: 1 MB)).
Der Ausbau der erneuerbaren Energien verursacht schon heute hohe Kosten, die auf die Stromverbraucher umgelegt werden. Beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien sollten die Kosten deshalb möglichst niedrig gehalten werden. Dafür ist es wichtig, Strom aus erneuerbaren Energien dort zu erzeugen, wo die Bedingungen am besten sind: Solarenergie dort, wo die Sonne besonders intensiv scheint, und Windenergie dort, wo der Wind am stärksten weht.
Für die Förderung der erneuerbaren Energien in der EU trat 2009 die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (PDF: 1,3 KB) in Kraft, die folgenden gemeinsamen Rechtsrahmen festlegt: Im Jahr 2020 sollen in der Europäischen Union 20 % des Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen. Die Richtlinie setzt den einzelnen EU-Mitgliedstaaten dabei unterschiedliche Ziele, die den jeweiligen Ausbaustand und das wirtschaftliche Potenzial berücksichtigen.
Für Deutschland ist ein Ziel von 18 % vorgesehen. 2010 wurden bereits 11 % erreicht. Daneben ermöglicht die Richtlinie auch bilaterale Verträge zwischen Mitgliedstaaten bzw. mit benachbarten Drittstaaten, um eine Erzeugung an kostengünstigen Standorten zu fördern und dabei die Anrechnung der Erzeugungsmengen zu übertragen (so genannte flexible Kooperationsmechanismen). Schließlich führte die Richtlinie Nachhaltigkeitskriterien für EU- und importierte Biokraftstoffe zur Sicherung einer Mindest-CO2-Vermeidung und zum Schutz von artenreichen Gebieten und CO2-Senken ein.
Allerdings sind aus Sicht des BMWi für einen kosteneffizienten Ausbau der erneuerbaren Energien künftig noch weitergehende Schritte erforderlich. Die Markteinführung der erneuerbaren Energien wird umfangreich gefördert. Dies hat zu einem raschen Ausbau und zu entsprechenden technologischen Kostensenkungen geführt. Zu dieser Lernkurve haben die Stromverbraucher in Deutschland, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) finanzieren, maßgeblich beigetragen.
An günstigen Standorten in Europa und den Nachbarländern können einzelne Technologien bereits heute wettbewerbsfähig sein. Hieran muss sich die EU, wenn sie industriell wettbewerbsfähig bleiben will, orientieren. Der Maßstab für günstige Standorte sollten deshalb zunehmend die EU mit ihren vielfältigen Potenzialen sowie die EU-Nachbarn sein.
Das BMWi setzt sich deshalb aktiv dafür ein, über eine verbesserte Koordinierung und Harmonisierung der Vergütungssysteme für erneuerbare Energien nachzudenken, mit dem Ziel, einen echten Binnenmarkt im Bereich der erneuerbaren Energien zu schaffen. Zunächst gilt es, auf der Basis der aktuellen Richtlinie zunächst Erfahrungen zu sammeln und im Zuge der für das Jahr 2014 anstehenden Evaluierung zu bewerten, wie der Förderrahmen weiter verbessert und die Fördersysteme der Mitgliedstaaten angeglichen werden können.
Die EU-Kommission hat am 6. Juni 2012 die Mitteilung zu "Erneuerbare Energien - ein wichtiger Akteur im europäischen Energiemarkt" veröffentlicht. Die Mitteilung erläutert, was zur Integration erneuerbarer Energien (EE) in den Binnenmarkt erforderlich ist, insbesondere ein offener Markt, eine Reform des Fördersystems, stärkerer Handel mit Strom aus erneuerbaren Energien zwischen den Mitgliedstaaten sowie die Optimierung und Ausbau der Infrastruktur/ Netze. Dies soll Grundlage für die spätere Festlegung sein, welcher politische Rahmen erforderlich ist, um ein kontinuierliches und stabiles Wachstum der EE in der Zeit nach 2020 bis 2030 sicherzustellen.
Die EU-Kommission präsentierte im Herbst 2011 ihre Mitteilung zur Energieversorgungssicherheit und internationalen Zusammenarbeit. Damit sollen die Energieaußenbeziehungen zwischen EU und Mitgliedstaaten besser koordiniert und die gemeinsame Stimme der EU in zentralen Fragen der Energieaußenbeziehungen gestärkt werden. Diese gemeinsame Stimme trägt dazu bei, dass die EU ihr gesamtes politisches und wirtschaftliches Gewicht Partnerländern und -regionen gegenüber besser verdeutlicht.
Damit möchte die Kommission eine "qualitativ neue Stufe" in den externen Energiebeziehungen erreichen. Die Mitteilung behandelt vier Bereiche: den Aufbau einer externen Dimension des Binnenmarktes, die Stärkung der Partnerschaften für sichere und wettbewerbsfähige Energie, die Verbesserung des Zugangs zu nachhaltiger Energie für Entwicklungsländer und die bessere Förderung der EU-Politiken außerhalb der EU-Grenzen. Der Energieministerrat beschloss im November 2011 Schlussfolgerungen zu den Energieaußenbeziehungen.
Die Entwicklung einer klaren Strategie für die EU-Energieaußenbeziehungen stellt ein wichtiges politisches Signal an die Energie-Partner außerhalb der EU dar. Das BMWi begrüßt, dass die EU strategische Energiedialoge mit diesen Partnerländern und -regionen führt und intensiviert.
Die Interessen der Mitgliedstaaten sind nicht immer gleich gerichtet. Für eigenständige Außenbeziehungen der Mitgliedstaaten - auch wegen bestehender unterschiedlicher Interessen - muss daher weiterhin Raum bleiben; so sieht das auch der Vertrag von Lissabon vor. Langfristigen Erfolg wird nur ein Zusammenwirken beider Ebenen haben, bei dem die EU-Ebene im Rahmen ihrer Kompetenzen dort tätig wird, wo sie einen klaren Mehrwert schafft.
Die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission haben sich nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima auf die Durchführung umfassender Risiko- und Sicherheitsbewertungen ("Stresstests" (PDF: 66 KB)) geeinigt, denen sich die 143 Kernkraftwerke in der EU seit Juni 2011 unterziehen.
Die Stresstests sind in zwei Bereiche unterteilt, für die verschiedene Verfahren gelten. Der Bereich Sicherheit ("nuclear safety") erfasst Risiken, die von den Kernkraftwerken selbst ausgehen, und beinhaltet eine Überprüfung der Folgen von Naturereignissen (Überflutung, Erdbeben) und - unabhängig vom auslösenden Ereignis - den Ausfall vitaler Sicherheitsfunktionen, wie der Stromversorgung. Der Bereich Sicherung ("nuclear security") betrifft Einwirkungen von außen, zum Beispiel terroristische Angriffe.
Für den Bereich Sicherheit hat die Kommission im November 2011 einen Zwischenbericht vorgelegt, in dem sie die nationalen Berichte zu den jeweiligen Kernkraftwerken vorläufig auswertet. Die nationalen Ergebnisse waren von Januar bis April Gegenstand sogenannter Peer Reviews (Überprüfung durch Fachleute aus anderen Mitgliedstaaten), die von der Gruppe der Leiter der Nationalen Nuklearsicherheitsbehörden ENSREG organisiert wurden.
Den endgültigen Bericht wird die Kommission dem Europäischen Rat im Herbst 2012 vorlegen. Gleichzeitig werden auch Vorschläge zur Stärkung des regulatorischen Rahmens (beispielsweise Überarbeitung der Richtlinie 2009/71 EURATOM für die Nukleare Sicherheit) erwartet.