Förderprogramm "Vor-Ort-Beratung"
Damit ambitionierte Effizienzziele im Gebäudesektor umgesetzt werden können, soll bei geförderten Vor-Ort-Beratungen das Wohngebäude in Zukunft darauf untersucht werden, ob und wie es unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots zu einem Effizienzhaus saniert werden kann. Die Konditionen der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelten sog. "Vor-Ort-Beratung" werden ab dem 01. Juli 2012 erheblich verbessert (s. Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort vom 11.6.2012, PDF: 414 KB). Eine Vor-Ort-Beratung in einem Ein- bis Zweifamilienhaus wird dann mit einem Zuschuss bis zu 400 Euro gefördert, bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten sind es maximal 500 Euro. Zusätzlich können eine Stromeinsparberatung mit 50 Euro und eine thermografische Untersuchung mit bis zu 100 Euro unterstützt werden.
Was wird gefördert?
Förderfähig ist eine anbieterunabhängige Vor-Ort-Beratung, die Maßnahmenempfehlungen zum Ergebnis hat, die aufeinander abgestimmt auch bei schrittweiser Sanierung am Ende zu einem Gebäudezustand führen, der im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebots als dauerhaft energetisch saniert angesehen werden kann.
Die Beratung erfolgt durch Übergabe und Erläuterung eines schriftlichen Beratungsberichtes. Dem Beratungsempfänger wird die Sanierung auf ein von der Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW - gefördertes Effizienzhausniveau empfohlen und die zeitliche Reihenfolge der Maßnahmen, wenn sie schrittweise erfolgen soll, unabhängig davon, ob er dies zum aktuellen Zeitpunkt plant. Wenn ein förderfähiges KfW-Effizienzhausniveau im Einzelfall nicht wirtschaftlich erreichbar ist, sind die Gründe dafür anzugeben.
Es können auch thermografische Untersuchungsergebnisse in den Vor-Ort-Beratungsbericht integriert und gefördert werden. Auch eine Beratung zur Stromeinsparung wird bei Bedarf einbezogen.
Wie wird gefördert?
Der Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung wird als Festbetrag an den antragstellenden Berater ausgezahlt. Er beträgt 400 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 500 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten, höchstens jedoch 50 % der Beratungskosten. Für die Integration von zusätzlichen Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein Bonus von 50 Euro gezahlt.
Thermografische Untersuchungen als Teil der Vor-Ort-Beratung werden jeweils mit bis zu 100 Euro zusätzlich gefördert.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruch auf eine Energiesparberatung vor Ort haben grundsätzlich alle Gebäude- oder Wohnungseigentümer, sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht. Auch rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Wohnungswirtschaft sowie Agrarbetriebe sind anspruchsberechtigt, wenn ihre Umsätze gewisse Summen nicht überschreiten und sich die Beratung auf Wohngebäude bezieht. Ferner wendet sich das Programm an Einrichtungen mit gemeinnützigem, mildtätigem oder kirchlichem Charakter.
Welche Gebäude kommen in Frage?
Die zu begutachtenden Gebäude müssen sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden und der Bauantrag muss vor dem 31.12.1994 gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein. Mindestens 50 % der Gebäudefläche muss derzeit zu Wohnzwecken genutzt werden oder das Gebäude muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein.
Welche Aufgaben hat der Energieberater?
Am Anfang steht die detaillierte Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes. In einem schriftlichen Gutachten fasst der Berater die Ergebnisse zusammen, schlägt Maßnahmen vor, die insgesamt zu einem Effizienzhaus führen und berechnet deren Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der Förderung. Das Gutachten muss verständlich sein und als Einleitung eine kurze Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen enthalten. Bei einem persönlichen Gespräch gibt der Energieberater Tipps, wie der Eigentümer die vorgeschlagenen Maßnahmen am besten und kostengünstigsten umsetzen kann, und er informiert über die Fördermöglichkeiten bei der Umsetzung.
Welche Experten bieten Vor-Ort-Beratungen an?
Eine Liste mit Energieberatern, die für die Vor-Ort-Beratung zugelassen sind, aber auch für Planer besonders energieeffizienter Gebäude und die KfW geförderte Baubegleitung, ist online verfügbar: www.energie-effizienz-experten.de.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Es ist Aufgabe des Beraters, den Antrag auf einen Zuschuss vor Beginn seiner Beratung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 411
Frankfurter Straße 29-31
65760 Eschborn
E-Mail: energiesparberatung@bafa.bund.de
Internet: www.bafa.de
online zu beantragen. Das BAFA prüft den Antrag und zahlt - bei einem positivem Entscheid und soweit Haushaltsmittel vorhanden sind - den Zuschuss nach der Beratung direkt an den Energieberater aus.