Investieren im Ausland

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Risikoabsicherung durch den Bund - Überblick

Für die deutsche Wirtschaft bietet die Einbindung in das System der Weltwirtschaft und die immer schneller voranschreitende Globalisierung ungeahnte Chancen. Gleichzeitig sind aber auch erhebliche politische und wirtschaftliche Risiken von vorn herein nicht auszuschließen; deshalb hat die Bundesregierung ein breit gefächertes Instrumentarium von Verträgen, Garantien und Bürgschaften zur Abfederung dieser Risiken geschaffen.

Durch den Abschluss bilateraler Investitionsförderungs- und -schutzverträge mit Entwicklungs- und Schwellenländern gestaltete die Bundesregierung stabile Rahmenbedingungen für deutsche Investitionen im Ausland und Voraussetzungen für die Übernahme von Bundesgarantien für ein wirtschaftliches Engagement deutscher Unternehmen im Ausland. Auf Antrag übernimmt die Bundesregierung zugunsten von Unternehmen mit Sitz in Deutschland Garantien für Investitionen im Ausland zur Absicherung politischer Risiken.

Mit den Exportkreditgarantien des Bundes haben deutsche Unternehmen die Möglichkeit, ihre Exporte gegen wirtschaftliche und politische Risiken abzusichern.

Der Bund kann auf Antrag eines inländischen Kreditgebers Garantien und Bürgschaften für Ungebundene Finanzkredite (UFK) an das Ausland übernehmen.

Auf Grund der erheblich zugenommenen internationalen Verschuldung und Umschuldung zahlreicher Länder hat sich der Pariser Club als das Gremium etabliert, das an der Neuregelung des Schuldendienstes bei Zahlungsschwierigkeiten eines Landes mitwirkt.

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