Exportkreditgarantien des Bundes im Dialog mit der Wirtschaft
Rede von Jochen Homann, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Ort:
Berlin
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Dr. Schnappauf,
sehr geehrter Herr Professor Hornung,
sehr geehrter Herr Dr. Janus,
sehr geehrter Herr Professor Kormann,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich heiße Sie herzlich im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie willkommen und freue mich über Ihr zahlreiches Erscheinen zu unserer Konferenz.
Im Programm, das Ihnen zugeschickt wurde, ist für die Eröffnung noch Herr Parlamentarischer Staatssekretär Hintze angekündigt.
Er muss kurzfristig einen Termin für die Bundeskanzlerin wahrnehmen und ist daher heute morgen leider verhindert.
Ich übernehme gerne die Eröffnung dieser für uns so wichtigen Veranstaltung.
Die Konferenz, die nun schon zum dritten Mal stattfindet, ist für uns zu einem zentralen Element bei der Fortentwicklung des Förderinstruments der Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland geworden.
Sie gibt Ihnen, der deutschen Export- wirtschaft und den Banken die Gelegenheit, Ihre Anregungen und Forderungen an die Ausgestaltung unserer Garantiepolitik im großen Rahmen vorzutragen und zur Diskussion zu stellen.
Eine Ihrer Kernforderungen, die auch Thema der vorangegangen Veranstaltungen war, haben wir diesen Februar umgesetzt:
Wir haben den veränderten Wertschöpfungsketten in der globalisierten Welt Rechnung getragen und die Deckungsmöglichkeiten für ausländische Zulieferungen und lokale Kosten stark ausgeweitet.
Ausländische Zulieferungen können jetzt ohne Begründung bis zur Höhe von 30% des Auftragswertes mit abgesichert werden und bei besonderer Begründung können die ausländischen Zulieferungen sogar 49% des Auftragswertes übersteigen.
Und bei den lokalen Kosten haben wir den Anfang des Jahres von der OECD eröffneten Spielraum voll ausgeschöpft und die Deckungsfähigkeit von lokalen Kosten auf 23% des Auftragswertes erhöht.
Die sehr positiven Reaktionen von Exportwirtschaft und Banken zeigen uns, dass wir mit diesem großen Reformschritt richtig liegen.
Ausländische Zulieferungen und lokale Kosten sind aber nur ein Beispiel für den kontinuierlichen Modernisierungsprozess bei den Exportkreditgarantien.
Die Titel der Workshops, die heute auf dem Programm stehen, skizzieren weitere Felder, auf denen Optimierungspotenzial für die Hermesdeckungen besteht.
Sei es
- die noch bessere Unterstützung des Mittelstandes bei der Exportfinanzierung,
- die gezielte Unterstützung von Dienstleistungsexporten
- oder die Optimierung des Deckungsangebotes des Bundes im Vergleich zu anderen Exportkreditversicherungen -
bei allen diesen Themen brauchen wir Ihre Unterstützung, Ihre Anregungen, um die Exportkreditgarantien des Bundes bedarfsgerecht fortentwickeln zu können.
Nutzen Sie die heutige Gelegenheit.
Das gilt auch für die Investitionsgarantien der Bundesregierung. Auch hier bauen wir auf Ihre Erfahrungen, Ihr Wissen.
Die Fragestellung ist klar: Wie stellen wir sicher, dass wir auch in Zukunft deutschen Unternehmen eine projektgerechte Absicherung ihres Auslandsengagements bieten?
Den Investitionsförder- und schutzverträgen kommt hier eine zentrale Bedeutung zu.
Deutschland hat mit Entwicklungs- und Schwellenländern bilateral 139 solcher Verträge abgeschlossen. Sie gewährleisten deutschen Investoren in den betroffenen Ländern einen umfassenden Rechtsschutz ihrer Kapitalanlagen.
Mit dem EU-Reformvertrag von Lissabon - dessen Schicksal im Augenblick allerdings etwas ungewiss geworden ist - soll die Europäische Gemeinschaft die Zuständigkeit für die ausländische Direktinvestitionen und die bilateralen Investitionsförder- und schutzverträge erhalten.
Hier sind vorerst noch viele Fragen offen und müssen zwischen den Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission geklärt werden.
Für Deutschland ist dabei wichtig, dass der hohe bilaterale Schutzstandard für Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen gegenüber Drittstaaten erhalten bleibt.
Meine Damen und Herren,
zum ersten Mal machen wir auch das Instrument der Bundesgarantien für Ungebundene Finanzkredit zum Thema der Dialogveranstaltung.
Nicht ohne Grund:
Angesichts der Preisentwicklung auf den internationalen Rohstoffmärkten stellt sich verstärkt die Frage nach der Rohstoffsicherung Deutschlands. Die wirtschaftliche Dynamik in vielen ehemaligen Entwicklungs- und Schwellenländern wie Indien, China und Brasilien führt zu einem immer größeren Druck auf die Ressourcen.
Die Sicherung des Rohstoffbezugs für die deutsche Wirtschaft wird damit zunehmend eine strategische Aufgabe.
Die 2. BDI-Rohstoffkonferenz im März 2007 hat deutlich gezeigt, dass wir die UFK-Garantien modernisieren müssen.
Die Bundesregierung hat in der Zwischenzeit ein Reformkonzept für die UFK-Garantien erarbeitet, das wir heute in einem der Workshops zur Diskussion stellen. Grundelemente der geplanten Reform sind
die standardmäßige Übernahme politischer und wirtschaftlicher Risiken
ein risikodifferenziertes Entgelt
und die Reduzierung und Vereinheitlichung des Deckungsnehmerselbstbehalts auf 10% für alle Risiken.
Ich bin mir sicher, dass nach Umsetzung dieses Reformpakets die UFK-Garantien wieder zu einem wichtigen Baustein bei der Sicherung des Rohstoffbezugs für die deutsche Wirtschaft wird.
Karl Popper hat einmal gesagt: "Der Wert eines Dialogs hängt von der Vielfalt der konkurrierenden Meinungen ab".
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen intensive Diskussionen in den Workshops und ich freue mich auf Ihre Anregungen.
Herr Dr. Schnappauf, Sie haben das Wort.