Geschäftsbereich des BMWi
Zum Geschäftsbereich des BMWi gehören sechs Behörden. Im Folgenden finden Sie je eine Kurzübersicht über die Tätigkeiten und Zuständigkeiten sowie weiterführende Links auf die jeweiligen Internetportale.
Bundeskartellamt (BKartA)
Das Bundeskartellamt befasst sich mit allen Wettbewerbsbeschränkungen, die sich in Deutschland auswirken. Ist nur ein Bundesland betroffen, ist die jeweilige Landeskartellbehörde zuständig, Fusionsfälle werden jedoch ausschließlich vom Bundeskartellamt geprüft. Grundlage seiner Tätigkeit ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Daneben wendet das Bundeskartellamt europäisches Wettbewerbsrecht an, wenn die Voraussetzungen für die Anwendung vorliegen und die Europäische Kommission nicht selbst tätig wird.