Beiräte beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Die Beiräte beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie setzen sich aus Sachverständigen zusammen, die den Bundesminister in wirtschaftspolitischen Fachfragen beraten. Die Mitarbeit in den Beiräten erfolgt ehrenamtlich.
Außenwirtschaftsbeirat
Aufgabe
Der Außenwirtschaftsbeirat (AWB) berät den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie laufend in Fragen der Außenwirtschaft (z. B. Außenhandel, Direktinvestitionen, Technologietransfer, industrielle Zusammenarbeit) und gibt Anregungen für die Außenwirtschaftspolitik. Dazu tagt der Beirat unter Teilnahme des Ministers zwei Mal pro Jahr.
Entstehung
Vorläufer des Außenwirtschaftsbeirats war zunächst der "Sachverständigenrat für Außenhandel", ein fünfköpfiges Gremium, das im Jahr 1946 von Ludwig Erhard gebildet wurde. Im Jahr 1947 wurde der Sachverständigenrat für Außenhandel in den 20-köpfigen "Außenhandelsbeirat" für das amerikanische und britische Besatzungsgebiet umgewandelt. Zu seiner ersten offiziellen Tagung trat der Außenhandelsbeirat am 14. und 15. Mai 1947 zusammen. Im Jahr 1974 wurde der Außenhandelsbeirat umbenannt in Außenwirtschaftsbeirat. Dies sollte deutlich machen, dass deutsche Außenwirtschaft nicht nur aus Handelsgeschäften besteht, sondern auch Direktinvestitionen, Technologietransfer, industrielle Kooperation und ähnliches umfasst.
Mitglieder
Der Außenwirtschaftsbeirat ist ein Sachverständigengremium, in dem fast alle Sektoren der deutschen Wirtschaft vertreten sind (Handel, Banken, Industrie, Landwirtschaft, u.a.). Die Beiratsmitglieder sind Persönlichkeiten mit Erfahrung in der Außenwirtschaft, die ausdrücklich nicht als Interessenvertreter von Wirtschaftsverbänden auftreten. Die Mitglieder (derzeit 32) werden durch den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie ehrenamtlich und befristet für jeweils drei Jahre berufen. Vorsitzender des Beirats ist Dr.-Ing. E.h. Heinrich Weiss, Vorsitzender der Geschäftsführung der SMS GmbH. Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie oder der Vorsitzende des Außenwirtschaftsbeirats können zu den Sitzungen Angehörige der Ministerien oder Sachverständige hinzuziehen.
Themen von vorangegangenen Treffen
In den letzten Jahren wurden in den Beratungen des Außenwirtschaftsbeirats schwerpunktmäßig Fragen diskutiert wie zum Beispiel
- internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft
- deutsche Auslandsinvestitionen
- weltweiter Wettbewerb um Rohstoffe
- multilaterale Handelspolitik (WTO-Doha-Runde)
- Neue Transatlantische Wirtschaftspartnerschaft
- Aufstieg der Schwellenländer
- Auswirkungen der US-Finanzkrise