Beiräte beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Die Beiräte beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie setzen sich aus Sachverständigen zusammen, die den Bundesminister in wirtschaftspolitischen Fachfragen beraten. Die Mitarbeit in den Beiräten erfolgt ehrenamtlich.

Bundeswirtschaftsministerium in Berlin
© BMWi

Wissenschaftlicher Beirat

Aufgaben

Aufgabe des Beirats ist es, den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie in voller Unabhängigkeit in allen Fragen der Wirtschaftspolitik zu beraten. Der Beirat bestimmt den Gegenstand seiner Beratungen selbst. Er tagt sechs Mal im Jahr. Die Ergebnisse seiner Beratungen teilt er dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie in Form gutachterlicher Äußerungen mit. Sie werden regelmäßig veröffentlicht.

Entstehung

Die Wurzeln des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie reichen zurück bis in die Zeit des Zweiten Weltkrieges. Ab 1943 trafen sich einige der späteren Beiratsmitglieder unter dem Vorsitz von Prof. Erwin von Beckerath, um die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands nach dem Krieg vorzubereiten. Diese sogenannte "Arbeitsgemeinschaft Erwin von Beckerath" ging in dem Anfang 1948 gegründeten Beirat auf, der am 23. Januar 1948 auf Einladung der Verwaltung für Wirtschaft des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, dem Vorläufer des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, in Königstein/Taunus formell konstituiert wurde. Der Beirat hatte 17 Gründungsmitglieder, darunter die Professoren Franz Böhm, Walter Eucken, Alfred Müller-Armack, Oswald v. Nell-Breuning, Erich Preiser und Karl Schiller.

Mitglieder

Dem Beirat gehören momentan 39 Mitglieder an. Es sind Wissenschaftler, die auf dem Gebiet der Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften als Hochschullehrer tätig sind. Sie werden auf Vorschlag des Beirats vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie berufen und abberufen.

Der Wissenschaftliche Beirat - ein unabhängiges Gremium

Der Wissenschaftliche Beirat war das erste unabhängige Gremium der Wissenschaftlichen Politikberatung im Nachkriegsdeutschland. Er hat sich einen herausragenden Ruf für wissenschaftliche Politikberatung erworben.

Mittelstandsbeirat

Aufgaben

Der Beirat für Fragen des gewerblichen Mittelstandes und der Freien Berufe (Mittelstandsbeirat) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie befasst sich mit der Lage und den Perspektiven kleiner und mittlerer Unternehmen sowie der Freien Berufe. Er berät den Bundesminister zu Fragen, die sich aus den strukturellen Veränderungen im innen- und außenwirtschaftlichen Bereich für die mittelständische Wirtschaft ergeben. Darüber hinaus analysiert er den Einfluss aktueller wirtschaftspolitischer Maßnahmen auf die wirtschaftliche Situation kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Mitglieder des Beirats haben die Möglichkeit, Arbeitsgruppen einzurichten und die Ergebnisse ihrer Arbeit in Resolutionen festzuhalten.

Entstehung

Die Errichtung des Mittelstandsbeirates geht auf einen Antrag des Bundestagsausschusses für Sonderfragen des Mittelstandes vom 7. Mai 1956 zurück, der damit einer Bitte des damaligen Bundeskanzlers Konrad Adenauer entsprach. Die erste konstituierende Sitzung des Mittelstandsbeirats fand am 5.12.1956 unter dem Vorsitz des damaligen Wirtschaftsministers, Professor Dr. Ludwig Erhard statt. Seitdem treffen sich die jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode benannten Mitglieder des Beirates in der Regel zweimal im Jahr, um Anregungen zu allgemeinen Fragen des Mittelstandes zu geben.

Mitglieder

Dem Gremium gehören Persönlichkeiten an, die aufgrund ihrer praktischen Tätigkeit und ihrer fachlichen Erfahrung in mittelstandspolitischen Fragen für eine solche Aufgabe besonders geeignet sind. Die Mitglieder des Beirates sind keine Vertreter der Verbände, sondern unabhängige Persönlichkeiten, die ausschließlich ihre persönliche Überzeugung vertreten und an keine Weisungen gebunden sind.

Themen von vorangegangenen Treffen

In dieser Legislaturperiode wurden in den Sitzungen des Mittelstandsbeirats schwerpunktmäßig folgende Themen diskutiert:

  • Fachkräftesicherung unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der Besonderheiten der Gewinnung von Fachkräften für den naturwissenschaftlich-technischen Bereich
  • Mittelstandsfinanzierung, insbesondere Basel III
  • Gestaltung der Gewerbesteuer
  • Internationalisierung

Beirat "Junge Digitale Wirtschaft"

Aufgaben

Der Beirat "Junge Digitale Wirtschaft" berät den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie aus erster Hand zu aktuellen Fragen der Informations- und Kommunikationswirtschaft, insbesondere zur Entwicklung und zu den Potenzialen der jungen digitalen Wirtschaft und neuer digitaler Technologien in Deutschland sowie zur Schaffung besserer Wachstumsbedingungen von Startup-Unternehmen. Er ist im Hinblick auf die Dynamik der digitalen Wirtschaft flexibel und offen ausgestaltet und ermöglicht der deutschen Startup-Szene einen direkten und praxisbezogenen Dialog mit der Politik.

Entstehung

Die junge Internet- und Technologie-Branche ist eine zentrale Zukunftsbranche für Deutschland. Die großen Innovationen in der Webwirtschaft gehen weltweit von neu gegründeten, schnell wachsenden IT-Unternehmen aus. Auch in Deutschland ist eine Startup-Szene mit großem Potenzial entstanden. Sie schafft hoch qualifizierte und zukunftsweisende Arbeitsplätze und ist Innovationstreiber für weite Teile der deutschen Wirtschaft. Im Aktionsprogramm "Digitale Wirtschaft" auf dem IT-Gipfel in Essen am 13. November 2012 wurde deshalb unter anderem die Einrichtung eines Beirats "Junge Digitale Wirtschaft" verkündet mit dem übergeordneten Ziel, dadurch die junge digitale Wirtschaft in Deutschland zu stärken.

Mitglieder

Die Mitglieder des Beirats (PDF: 76 KB) sind Gründer und junge IT-Unternehmer aus der Startup-Szene, Vertreter von etablierten IKT-Unternehmen sowie Investoren. Sie verfügen über besondere Sachkunde und Erfahrungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie und haben sich bereits mehrfach als Experten mit profunden Erfahrungen und Kenntnissen in der Startup-Szene profiliert. Die Mitgliedschaft im Beirat ist ein persönliches Ehrenamt, das keine Vertretung zulässt.

Zum Vorsitzenden des Beirats wurde am 22. April 2013 Prof. Dr. Tobias Kollmann gewählt. Prof. Kollmann ist Inhaber des Lehrstuhls für E-Business und E-Entrepreneurship an der Universität Duisburg-Essen. Der Beiratsvorsitzende nimmt eine wichtige Mittlerrolle zwischen Politik und der digitalen Wirtschaft in Deutschland ein.

Außenwirtschaftsbeirat

Aufgabe

Der Außenwirtschaftsbeirat (AWB) berät den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie laufend in Fragen der Außenwirtschaft (z. B. Außenhandel, Direktinvestitionen, Technologietransfer, industrielle Zusammenarbeit) und gibt Anregungen für die Außenwirtschaftspolitik. Dazu tagt der Beirat unter Teilnahme des Ministers zwei Mal pro Jahr.

Entstehung

Vorläufer des Außenwirtschaftsbeirats war zunächst der "Sachverständigenrat für Außenhandel", ein fünfköpfiges Gremium, das im Jahr 1946 von Ludwig Erhard gebildet wurde. Im Jahr 1947 wurde der Sachverständigenrat für Außenhandel in den 20-köpfigen "Außenhandelsbeirat" für das amerikanische und britische Besatzungsgebiet umgewandelt. Zu seiner ersten offiziellen Tagung trat der Außenhandelsbeirat am 14. und 15. Mai 1947 zusammen. Im Jahr 1974 wurde der Außenhandelsbeirat umbenannt in Außenwirtschaftsbeirat. Dies sollte deutlich machen, dass deutsche Außenwirtschaft nicht nur aus Handelsgeschäften besteht, sondern auch Direktinvestitionen, Technologietransfer, industrielle Kooperation und ähnliches umfasst.

Mitglieder

Der Außenwirtschaftsbeirat ist ein Sachverständigengremium, in dem fast alle Sektoren der deutschen Wirtschaft vertreten sind (Handel, Banken, Industrie, Landwirtschaft, u.a.). Die Beiratsmitglieder sind Persönlichkeiten mit Erfahrung in der Außenwirtschaft, die ausdrücklich nicht als Interessenvertreter von Wirtschaftsverbänden auftreten. Die Mitglieder (derzeit 32) werden durch den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie ehrenamtlich und befristet für jeweils drei Jahre berufen. Vorsitzender des Beirats ist Dr.-Ing. E.h. Heinrich Weiss, Vorsitzender der Geschäftsführung der SMS GmbH. Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie oder der Vorsitzende des Außenwirtschaftsbeirats können zu den Sitzungen Angehörige der Ministerien oder Sachverständige hinzuziehen.

Themen von vorangegangenen Treffen

In den letzten Jahren wurden in den Beratungen des Außenwirtschaftsbeirats schwerpunktmäßig Fragen diskutiert wie zum Beispiel

  • internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft
  • deutsche Auslandsinvestitionen
  • weltweiter Wettbewerb um Rohstoffe
  • multilaterale Handelspolitik (WTO-Doha-Runde)
  • Neue Transatlantische Wirtschaftspartnerschaft
  • Aufstieg der Schwellenländer
  • Auswirkungen der US-Finanzkrise

Tourismusbeirat

Aufgabe

Der Beirat für Fragen des Tourismus beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wurde eingerichtet, um die Interessen von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, der kommunalen Gremien und der Verbände zusammenzuführen. Die Aufgabe seiner Mitglieder ist es, den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie zu beraten und durch gutachterliche Stellungnahmen zu unterstützen.

Mitglieder

Die Mitglieder des Beirates sind Vertreter von Unternehmen und Spitzenverbänden der Tourismuswirtschaft, der Verkehrsträger, des DIHK, der Kommunen, der Gewerkschaften, der Medien und der Wissenschaft. Die Mitgliedschaft im Beirat ist ein persönliches Ehrenamt, das keine Vertretung zulässt.

Entstehung

Die Einrichtung des Beirates für Fragen des Tourismus erfolgte durch Erlass des Bundesministers für Wirtschaft vom 30. Juni 1977, welcher in den folgenden Legislaturperioden formlos bestätigt worden ist.

Akkreditierungsbeirat

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat zum Jahresbeginn 2010 einen Akkreditierungsbeirat gemäß Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) eingerichtet.

Aufgaben

Der Akkreditierungsbeirat berät und unterstützt die Bundesregierung und die nationale Akkreditierungsstelle in Fragen der Akkreditierung. Seine Aufgaben sind u. a. die Ermittlung von Regeln, die Förderung der Nutzung der Akkreditierung als vertrauensbildendes Element der Konformitätsbewertung sowie die Koordinierung der deutschen Vertretung und Haltung bei den Sitzungen der europäischen Kooperation für Akkreditierung (EA).

Der Akkreditierungsbeirat richtet sektorbezogene Fachbeiräte ein. Diese haben insbesondere die Aufgabe, den Akkreditierungsbeirat bei der Ermittlung der jeweiligen sektorenrelevanten Regeln zu unterstützen.

Mitglieder

Die 15 Mitglieder des Akkreditierungsbeirats wurden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie für zunächst drei Jahre berufen.

Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirats

Das Führen der Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirats wurde der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung übertragen.

Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG)

Das Gesetz über die Akkreditierungsstelle (AkkStelleG) trat im August 2009 in Kraft. Es regelt unter anderem die Aufgaben und Befugnisse der nationalen Akkreditierungsstelle sowie des Akkreditierungsbeirats.

Akkreditierung ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 eine hoheitliche Tätigkeit. Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) wurde mit der Durchführung der Akkreditierungen betraut und ist hierfür beliehen. Weitere Informationen zur Akkreditierung in Deutschland finden Sie unter www.dakks.de.

Akkreditierungsbeirat 2006 bis 2009

Der von 2006 bis 2009 bestehende Akkreditierungsbeirat wurde durch den neuen Akkreditierungsbeirat ersetzt und hat seine Arbeit eingestellt.

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