Direktlink:
Inhalt; Accesskey: 2 | Hauptnavigation; Accesskey: 3 | Servicenavigation; Accesskey: 4

Schlaglichter der Wirtschaftspolitik - Monatsbericht 03/2008

Aktuelle Themen und Analysen

Produkt- und Markenpiraterie - Handelspolitische Aspekte und internationale Zusammenarbeit

Die Verletzung geistiger Eigentumsrechte stellt viele Unternehmen vor große Probleme. Für deutsche Unternehmen liegt der direkte wirtschaftliche Schaden in deutlich zweistelliger Milliardenhöhe. Das BMWi arbeitet im Rahmen der Handelspolitik und des bilateralen Wirtschaftsdialogs kontinuierlich an der Verbesserung des Schutzes geistiger Eigentumsrechte. Neben besserer Prävention auf Unternehmensseite ist es auf staatlicher Ebene erforderlich, die internationale Zusammenarbeit auszubauen - unter konstruktiver Einbindung der Herkunftsländer von Pirateriewaren. Denn ein Schlüssel für den Erfolg liegt darin, bei den großen Schwellenländern das Eigeninteresse an der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte zu wecken. Ausgehend vom G8-Gipfel im vergangenen Jahr wurde unter dem Namen "Heiligendammprozess" ein neuer Dialog mit den Schwellenländern Brasilien, China, Indien, Mexiko und Südafrika in die Wege geleitet. Für mehr Transparenz sorgen handelspolitische Überprüfungen auf Grundlage des WTO-Vertrags.

Das Nachahmen und Nachbauen von Produkten und Erfindungen ist so alt wie die Geschichte der Menschheit. Im Laufe der Jahrhunderte war die Geographie der Produktpiraterie jedoch einem
stetigen Wandel unterworfen. Paradoxerweise waren die Staaten, die heute in der Kritik stehen, in früheren Zeiten selbst die Ideengeber - nur als Beispiel seien chinesisches Porzellan, Seide oder
Schwarzpulver genannt. Und in Europa wurde vor der Einführung von Schutzrechten für geistiges Eigentum ein nicht unbeträchtlicher Teil des wirtschaftlichen Aufschwungs mit dem "kreativen Ideenklau" betrieben.

Imitation ist die billigste Form der Innovation und kann aus ökonomischer Sicht durchaus wünschenswert sein. Denn die Verbreitung von Ideen und Techniken ist eine Grundlage für den marktwirtschaftlichen Wett bewerb und damit für wirtschaftliche Entwicklung. In vielen Industriezweigen ist die Innovationstätigkeit jedoch extrem kostenträchtig, z. B. in der Pharmaindustrie mit ihren aufwändigen Forschungs-, Entwicklungs- und Zulassungsphasen. Damit der Anreiz zur Innovation nicht verloren geht, muss für das einzelne Unternehmen die wirtschaftliche Verwertung von Ideen so geschützt werden, dass die Kosten von Neuentwicklungen erwirtschaftet werden können. Eine effiziente Rechtsordnung liegt dann vor, wenn durch gewerbliche Schutzrechte für geistiges Eigentum und das Wettbewerbsrecht eine ausgewogene Balance zwischen Innovationsschutz und Wettbewerb hergestellt werden kann.

Entstehungsgründe für Produktpiraterie: Globalisierung, institutionelle Schwächen, mangelndes Bewusstsein

Die Globalisierung der Wirtschaftsaktivitäten ist ein zentraler Faktor bei der Entwicklung von Produkt- und Markenpiraterie zum Massenphänomen. Das technologische Produktionsniveau ist insbesondere in den aufstrebenden Schwellenländern inzwischen so weit entwickelt, dass viele Produkte nahezu überall nachgefertigt werden können. Und je größer die Absatzmärkte werden, desto mehr rentiert sich die illegale Produktion von nachgeahmten Gütern. Darüber hinaus bieten die hohen Gewinnmargen am Pirateriemarkt einen großen Anreiz für Plagiatoren. Fälscher müssen keine Kosten für die Produkt ent wicklung kalkulieren, zahlen weniger Steuern, verfügen meistens über billige Arbeitskräfte und bei sowieso stark beworbenen Markenprodukten erübrigt sich eigenes Marketing.

Diese Entwicklungen gehen Hand in Hand mit Schwächen der staatlichen Regulierung. Der Rechtsrahmen entspricht in vielen Schwellenländern inzwischen zwar internationalen Standards. In der Realität klafft jedoch oft eine große Lücke zwischen dem, was auf dem Papier steht und der tatsächlichen Anwendung der Vorschriften. Insbesondere bei der zivil- oder strafrechtlichen Durchsetzung ("enforcement") geistiger Eigentumsrechte sind Mängel an der Tagesordnung. Zum Beispiel sind die behördlichen Kontrollaktivitäten in vielen Schwellenländern noch nicht sehr ausgeprägt, so dass das Aufdeckungsrisiko für Fälscher und Käufer von Plagiaten gering ist. Gerichte handhaben zudem Verstöße gegen geistige Eigentumsrechte noch eher lax. Strafhöhe und Schadensersatz richten sich z.B. oft nach dem Marktwert der kopierten Erzeugnisse und nicht nach den Originalen. Die Abschreckungswirkung bleibt damit gering.

Ein weiterer Grund für den Trend zur Piraterie ist das zum Teil unterschiedlich ausgeprägte gesellschaftliche Unrechtsbewusstsein. Rechtstraditionen können dabei eine Rolle spielen. In China gilt traditionell das Kopieren als Wertschätzung des Ideengebers und nicht als Rechtsbruch, was nicht gerade förderlich für ein Konzept geistiger Eigentumsrechte nach westlichem Vorbild ist. Aber
auch in Deutschland gibt es viel Aufklärungsbedarf angesichts der Tatsache, dass z. B. illegales Kopieren von Musik und Filmen immer noch weithin als Kavaliersdelikt betrachtet wird und
Busreisen zur "Schnäppchenjagd" auf illegalen Grenzmärkten in Nachbarstaaten groß in Mode sind.

Entwicklungen am Pirateriemarkt

In den letzten Jahren hat der Import gefälschter Produkte stark zugenommen. Im Jahr 2006 wurden vom deutschen Zoll Plagiate im Wert von 1,2 Mrd. EUR beschlagnahmt - eine Steigerung um
400 % gegenüber 2005. Dies ist einerseits ein Zeichen für eine erhöhte Kontrollintensität - die deutschen Zollbeamten ziehen z.B. mehr Waren aus dem Verkehr als ihre US-Kollegen, obwohl die USA mehr als doppelt so viele Waren importieren wie Deutschland. Andererseits deuten die gestiegenen Aufgriffszahlen auch auf eine Verschärfung der Problemlage hin (siehe Grafik 2, Monatsbericht 03/08, S.14).

Die Pirateriebranche hat sich in den letzten Jahren professionalisiert und ihre Produktpalette ausgeweitet. Festzustellen ist ein Trend von nachgemachten Luxusgütern hin zu normalen Konsumartikeln und auch Investitionsgütern. Fälschungen von Designerhandtaschen, Parfüms und teuren Markentextilien spielen immer noch eine große Rolle, ebenso wie Raubkopien von Musik, Filmen oder Software. Der Nachbau technischer Produkte wie Motorsägen, Autoersatzteilen oder gar Flugzeug teilen nimmt aber überproportional stark zu. Im Maschinen und Anlagenbau häufen sich in letzter Zeit Klagen über gefälschte Wälzlager und Pneumatikzylinder bis hin zu Bergbaumaschinen. Bei einer Erhebung des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) gaben
zwei Drittel der befragten Unternehmen an, von Produkt -piraterie betroffen zu sein. In 60 % der Fälle seien komplette Maschinen nachgebaut worden. Mit dem Maschinen und Anlagenbau rückt eine Branche in den Blickpunkt, in der deutsche Unternehmen Technologieführer sind und eine herausragende Stellung am Weltmarkt einnehmen.

Die Marktdurchdringung von Plagiaten, ausgedrückt als Anteil von Fälschungen am Gesamtmarkt eines Produkts, schwankt je nach Produkt und Region stark. Ein regionaler Absatzschwerpunkt für nachgemachte Autoersatz teile ist z. B. der Mittlere Osten, wo 30 % des Gesamtmarktes auf Fälschungen entfallen. Bei elektronischen Komponenten (z.B. Sicherungen, Schalter) hat die OECD
in A frika eine Marktdurchdringung von bis zu 75 % ermittelt, in Asien und Osteuropa sind es bis zu 40 %.

Bei der Herkunft von Plagiaten stehen die asiatischen Länder im Vordergrund. Laut OECD kommen 80 % aller Fälschungen weltweit aus fünf Ländern. Aus der deutschen Zollstatistik geht hervor, dass 60 % der beschlagnahmten Plagiate aus Asien stammen, rund 33 % kommen aus China.

Straßenhändler, Märkte und Verkaufsmessen sind die klassischen Vertriebswege, um Pirateriewaren an den Endkonsumenten zu bringen. In zunehmendem Maße stehen gefälschte Konsumgüter jedoch auch in den Rega len normaler Läden. Das Internet hat sich zu einer zentralen Verkaufsplattform für Fälschungen entwickelt, da die Onlinewelt sehr kostengünstig ist und Anonymität
sichert. In jüngster Zeit rücken Freihandelszonen und Freihäfen in verschiedenen Ländern mehr und mehr in den Blickpunkt. Wegen der üblicherweise geringen staatlichen Überwachung bieten sich dort viele Möglichkeiten - vom Umetikettieren der Waren bis zum "Frisieren" von Transportdokumenten.

Schäden durch Produktpiraterie

Volkswirtschaftliche Schäden
Die OECD beziffert den weltweiten Schaden durch gefälschte Güter auf 150 Mrd. EUR pro Jahr. Dies entspricht fast dem Handelsvolumen von Afrika. Für Deutschland ergibt sich daraus entsprechend dem Anteil am Welthandel rein rechnerisch ein Schadensvolumen von rund 15 Mrd. Euro. Die OECD-Zahlen sind jedoch eher als Spitze des Eisbergs zu betrachten, da nur grenzüberschreitend gehandelte Fälschungen berücksichtigt werden konnten, nicht jedoch der Binnenhandel innerhalb eines Staates. Ebenso unberücksichtigt bleibt die digitale Piraterie, z. B. der illegale Softwarehandel via Internet. Das weltweite Schadensausmaß dürfte daher, auch nach Aussage der OECD, um einiges über den ermittelten 150 Mrd. EUR liegen.

Das Institut der Deutschen Wirtschaft schätzt, dass in Deutschland durch Produktpiraterie 70.000 Arbeitsplätze verloren gegangen sind. Die US-Musikindustrie hat nach einer Studie durch Raubkopien 120.000 Arbeitsplätze eingebüßt. Die Bezifferung von Arbeitsplatzverlusten ist schwierig, so dass derartige Zahlen wohl als sehr grobe Schätzungen verstanden werden müssen. Auf der Hand liegt jedoch, dass Piraterie zu einer Jobverlagerung von den Rechteinhabern zu den Produzenten von Plagiaten führt.

Auch für den Fiskus ergeben sich negative Folgen durch Piraterie, da illegal operierende Fälscher wohl eher nicht zur Steuerehrlichkeit neigen und die zu versteuernden Umsätze der Rechteinhaber sinken. Die US-Handelskammer beziffert exemplarisch Steuerausfälle durch in Brasilien gefälschte Textil- und Spielzeugwaren auf jährlich 12 Mrd. US-$. Ein nicht quantifizierbarer, aber in der Bedeutung umso gravierenderer Schaden ist der negative Einfluss von Piraterie auf die Innovationsfähigkeit von Unternehmen: Wenn ein ausreichender Schutz von Ideen und Produktentwicklungen nicht mehr gewährleistet werden kann, sinkt die Innovationsneigung. Das gilt insbesondere für Branchen mit hohen FuE-Ausgaben, z.B. in der Informations- und Kommunikationstechnik.

Mögliche Folgen für Rechteinhaber und Konsumenten

Durch die Verletzung von Patent- oder anderen Schutzrechten können gesamte Geschäftsmodelle von Firmen zusammenbrechen. Besonders gefährdet sind kleine und mittelgroße Unternehmen, deren Geschäft auf einer einzigen Technologie oder auf einem Spezialprodukt basiert. Umsatzeinbußen, der Verlust von Marktanteilen und entgangene Lizenzeinnahmen stellen nur einen Teil des betriebswirtschaftlichen Schadens dar. Hinzu kommen Kosten für Maßnahmen zur Bekämpfung von Plagiaten wie technischer Produktschutz, Spezialverpackungen, Kosten der Rechtsverfolgung, etc. Dies sind letztlich unproduktive Zusatzausgaben, die nicht in die eigentliche Produkt und Qualitätsverbesserung fließen. Mögliche Imageverluste und schwindendes Vertrauen der Kunden in die
Echtheit von Produkten tun ein Übriges (Siehe Grafik 1, Monatsbericht 03/08, S.13).

Der Konsument profitiert zwar auf den ersten Blick von billigeren nachgemachten Produkten - sofern er nicht unwissentlich ein Plagiat zum Originalpreis kauft. Fälschungen sind jedoch häufig von minderer Qualität oder besitzen nicht die Funktionalität des Originals, so dass der Käufer kein vollwertiges Produkt erhält. Noch schwerwiegender sind Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, etwa
durch Nichteinhaltung von Sicherheitsstandards bei Elektrogeräten oder Kfz-Teilen. Die Einnahme gefälschter Medikamente kann fatale Folgen für Leib und Leben haben.

Prävention von Unternehmensseite

Vorbeugung gegen Piraterie ist zuallererst Aufgabe jedes Unternehmens selbst. Auch wenn es zum Teil noch Informationsdefizite gibt, sind deutsche Unternehmen offenbar in zunehmendem Maße für die Risiken der Verletzung ihrer geistigen Eigentumsrechte sensibilisiert. In den letzten Jahren haben sich viele Wirtschaftsverbände intensiv des Themas angenommen und die eigenen Aktivitäten ausgeweitet. Zu nennen ist z. B. der Aktionskreis "Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM)", der als branchenübergreifende Initiative beim DIHK angesiedelt ist. Der APM betreibt Öffentlichkeitsarbeit, klärt über die Folgen von Produkt- und Markenpiraterie auf und unterstützt seine Mitgliedsunternehmen bei der Rechtsdurchsetzung, z. B. durch Internetmonitoring und den Einsatz von Ermittlungsteams bei einschlägig bekannten Verkaufsstellen gefälschter Produkte. Viele Fachverbände sind ebenfalls sehr aktiv. Stellvertretend genannt seien hier nur der Markenverband, der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), der Zentralverband Elektroindustrie (ZVEI) oder der Verband der deutschen Messewirtschaft (AU-MA).

Die Bundesregierung hat im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm 2007 gemeinsam mit Vertretern der deutschen Wirtschaft die Broschüre "Produkt- und Markenpiraterie verhindern - Präventionsstrategien für Unternehmen" entwickelt. Enthalten sind "best practices" für produzierende und Handelsunternehmen im Bereich des Rechts, des Managements, des technischen Produkt schutzes und des Ausstellungs- und Messewesens.

Staatliche Maßnahmen in Deutschland

In Deutschland finden Unternehmen gute Rahmenbedingungen für die Durchsetzung ihrer geistigen Eigentumsrechte vor. Dies wird von einer Untersuchung der Internationalen Handelskammer (ICC) bestätigt. Darin wird Deutschland neben den USA und Großbritannien von Unternehmensvertretern als führend im Kampf gegen Marken- und Produktpiraterie eingestuft.

Um diese Position auch zukünftig halten zu können, sollten folgende Ziele verfolgt werden:

  • Das hohe Niveau staatlicher Kontrollaktivitäten muss beibehalten und gegebenenfalls ausgeweitet werden. Das betrifft vor allem die Zollfahndung, die sehr erfolgreich agiert und in zunehmendem Maße nicht nur an der Grenze tätig ist, sondern gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft auch auf Messen gegen Plagiatoren vorgeht.
  • Ein stärkeres Augenmerk sollte auf die Sensibilisierung der Konsumenten gelegt werden. Bislang richtet sich der Blick sehr stark auf die Produzenten von Fälschungen. Es gibt jedoch offensichtlich eine sehr große Nachfrage nach Pirateriewaren, die es zurückzudrängen gilt.
  • Der Rechtsrahmen sollte im Sinne einer besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte wo notwendig optimiert werden. Derzeit setzt die Bundesregierung z.B. die EU-Richtlinie zur Verbesserung des Markenrechtsschutzes um. Vorgesehen ist dabei u.a. eine Erweiterung von Auskunftsrechten gegenüber Dritten, z.B. Internetauktionshäusern oder Frachtunternehmen, damit Rechteinhaber leichter an Informationen über die Lieferanten gefälschter Waren gelangen können.

Maßnahmen auf internationaler Ebene

Eine Stärkung der internationalen Zusammenarbeit hat aus Sicht des BMWi eine noch größere "Hebelwirkung" bei der Bekämpfung von Piraterie. Wichtig sind vor allem konzertierte Aktionen mit
Staaten gleicher Interessenlage (wie z.B. USA oder Japan), die Zusammenarbeit mit "Problemländern" nach dem Prinzip "Kooperation statt Konfrontation" und der Schutz geistigen Eigentums als integraler Bestandteil der Handelspolitik.

G8-Initiative "Förderung und Schutz von Innovationen"
In den vergangenen Jahren hatten die G8-Staaten eine verbesserte Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte als wichtiges gemeinsames Anliegen identifiziert. Beim G8-Gipfel unter deutscher Präsidentschaft in Heiligendamm im Sommer 2007 konnte diese Initiative unter der Überschrift "Förderung und Schutz von Innovationen" vorangetrieben werden. Dabei wurden einige konkrete Pro jekte zur Intensivierung der Zusammenarbeit angestoßen, u.a. die Einrichtung eines elektronischen Informationssystems der Zollbehörden. Damit soll der Austausch von Zolldaten erleichtert werden mit dem Ziel, ein besseres Bild der Vertriebswege von Fälschungswaren zu erhalten. Außerdem wurde ein neuer Dialogprozess unter Einbeziehung der Schwellenländer Brasilien, China, Indien, Mexiko und Südafrika in die Wege geleitet ("Heiligendammprozess"). Dabei soll gemeinsam erarbeitet werden, wie ein innovationsfreundliches Umfeld gestaltet und eine vollständige
Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten sichergestellt werden kann.

Welthandelsorganisation (WTO)
Für Deutschland ist Piraterie im Wesentlichen ein Handels problem, da gefälschte Produkte in der Hauptsache nicht in Deutschland produziert werden, sondern importiert oder im weltweiten Handel vertrieben werden. Die WTO bietet einige handelspolitische Instrumente für einen besseren weltweiten Schutz geistiger Eigentumsrechte.

Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums (TRIPS-Übereinkommen) setzt Mindeststandards u. a. für die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Es schreibt
z.B. vor, dass die nationalen Zollbehörden Verfahren zur Beschlagnahme von Pirateriewaren vorsehen müssen. Die Vorschriften sind allerdings relativ weich formuliert und lassen den einzelnen
Staaten viel Spielraum bei der Umsetzung. Es gibt - von der Bundesregierung unterstützte - Bestrebungen, diese Vorschriften verbindlicher zu machen. Allerdings zeichnet sich ab, dass dies in der laufenden Welthandelsrunde nicht gelingen wird. Aus diesem Grund wird das Anliegen eher außerhalb der WTO weiter zu verfolgen sein. Eine Möglichkeit hierzu bieten u.a. die bilateralen
Freihandelsabkommen der EU mit Drittstaaten.

Das TRIPS-Übereinkommen enthält neben den vorgenannten Mindeststandards eine Reihe von Transparenzverpflichtungen. So muss jedes WTO-Mitglied seine Gesetze zum geistigen Eigentum dem WTO-Sekretariat vorlegen und allen anderen Mitgliedern zugänglich machen. Außerdem gibt es Auskunftspflichten und -rechte jedes Mitgliedsstaates zu gerichtlichen Entscheidungen und
Verwaltungsverfügungen.

Im Rahmen der sog. handelspolitischen Überprüfungen werden im regelmäßigen Turnus die Handelsregime der einzelnen WTO-Mitglieder geprüft. Dabei wird auch unter die Lupe genommen, wie sich Rechtslage und Rechtswirklichkeit bei der Bekämpfung von Pro dukt pi raterie darstellen und ob die WTO-Regeln eingehalten werden. Die Überprüfungen dienen der Schaffung von Transparenz, Sanktionen sind hingegen nicht vorgesehen.

Bei seinem WTO-Beitritt im Jahre 2001 hat sich China einer besonders strengen Berichtspflicht unterworfen. Jedes Jahr muss China umfangreiche Fragenkataloge der WTO-Mitglieder beantworten und darlegen, wie es seinen WTO-Verpflichtungen nachkommt. Fragen zur Produktpiraterie sind dabei ein Kernbestandteil. Der WTO-Beitritt hat sicherlich einen guten Teil dazu beigetragen, dass
China sich in den letzten Jahren merklich bemüht, seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Das "Schwert" des multilateralen WTO-Handelssystems ist das sog. Streitbeilegungsverfahren. Die Ergebnisse eines solchen Verfahrens sind verbindlich und können bei Nichtbefolgung Handelssanktionen nach sich ziehen. Die USA haben im Frühjahr 2007 ein Streitverfahren gegen China eingeleitet mit dem Argument, dass China seinen WTO-Pflichten beim Schutz geistigen Eigentums nicht in ausreichendem Maße nachkommt. Washington kritisiert u. a., dass die Strafbarkeitsschwelle bei Nachahmungen von Markenwaren zu hoch angelegt sei und damit keine abschreckende Wirkung erzielt.

EU-Handelspolitik
Ein verbesserter internationaler Schutz geistiger Eigentumsrechte ist erklärtes Ziel der neuen EU-Strategie zur "Stärkung der externen Wettbewerbsfähigkeit" aus 2006. In diesem Zusammenhang wurde eine Reihe von exponierten Ländern identifiziert, mit denen die Zusammenarbeit intensiviert werden soll, u.a. China, Russland, Ukraine, Chile, Türkei, Thailand, Vietnam, Brasilien und Korea.

Ein konkreter Ansatzpunkt sind bilaterale Freihandelsabkommen, in denen Regelungen zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte verankert werden und möglichst über WTO-Mindeststandards hinausgehen sollen. Denkbar wäre z.B. zu vereinbaren, dass die Ausfuhr von bestimmten Warenlieferungen auf Antrag der Rechteinhaber kontrolliert werden muss. Damit könnte Piraterie bereits im Ursprungsland eingedämmt werden. Nach WTO-Regeln besteht diese Verpflichtung nur bei der Einfuhr von Waren. Weiterhin könnte eine Verpflichtung zur Vernichtung von aufgegriffenen gefälschten Waren vorgesehen werden. Mit einer Reihe der o.g. Staaten steht die EU derzeit in Verhandlungen.

Ein weiteres Instrument der handelspolitischen Zusammenarbeit der EU sind institutionalisierte Dialogforen zum geistigen Eigentum. Mit China existiert ein solches Forum seit 2004. Dort werden auf hoher politischer Ebene Probleme in offener Art und Weise angesprochen. Beispiel für ein konkretes Ergebnis ist eine Verpflichtung der chinesischen Regierung, gegen lokale Schwarzmärkte in Peking stärker vorzugehen. Auch mit der Ukraine wurde 2006 ein Dialog im halbjährlichen Turnus vereinbart. Weitere Länder sollen folgen.

Um im Bedarfsfall direkte Hilfestellung für europäische Unternehmen leisten zu können, beabsichtigt die EU-Kommission, ihre Präsenz in Drittländern auszubauen. In Zusammenarbeit mit den Botschaften und Auslandshandelskammern der einzelnen EU-Mit gliedstaaten sollen die Beratungskapazitäten vor Ort gestärkt werden.

China-Aktivitäten des BMWi
China wird Deutschland in diesem Jahr oder spätestens 2009 als Exportweltmeister ablösen. Als großer Nutznießer offener Weltmärkte ist es legitim, von China ein hohes Maß an Verantwortung bei der Einhaltung handelsbezogener Spielregeln einzufordern. Doch darf nicht vergessen werden, dass es sich um ein globales Problem handelt. Denn zwei Drittel der vom deutschen Zoll abgefangenen Plagiate kommen nicht aus China.

In den bilateralen wirtschaftspolitischen Be ziehungen zu China spielt die Produkt- und Markenpiraterie natürlich trotzdem eine große Rolle. Im Wirtschaftsdialog zwischen dem deutschen Bundeswirtschaftsminister und dem chinesischen Handelsminister steht sie regelmäßig auf der Tagesordnung. Ein weiteres Forum für den Dialog ist das Deutsch-Chinesische Symposium zur Verbesserung der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Beim zweiten Symposium 2007 in Berlin nutzten 150 Teilnehmer aus der Wirtschaft die Gelegenheit zum offenen Diskurs mit hochrangigen Repräsentanten des chinesischen Handelsministeriums. Damit ist die Veranstaltung eine gute Ergänzung zum deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialog des Bundesministeriums der Justiz, bei dem rechtliche Fragen im Vordergrund stehen.

Auf Anstoß des BMWi wurde beim bereits erwähnten Aktionskreis "Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM)" als spezieller Service eine China-Kontaktstelle eingerichtet. Damit wurde eine Anlaufstelle für Unternehmen geschaffen, die mit Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer geistigen Eigentumsrechte in China konfrontiert sind. Ziel ist die Sammlung von
Informationen und die politische Flankierung bei Beschwerden gegenüber der chinesischen Administration. Aus der Zusammenarbeit mit der Auslandshandelskammer Peking ist ein Leitfaden "China Know-How" mit praktischen Verhaltenstipps für Unternehmen entstanden (http://china.ahk.de/en/news/ipr/).

Fortschritte in China
Im Gegensatz zur öffentlichen Wahrnehmung sind Fortschritte bei der Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie in China erkennbar. Der gesetzliche Rahmen entspricht mittlerweile im Wesentlichen internationalen Standards. Im Jahre 2006 wurde zudem ein umfangreicher nationaler Aktionsplan zur besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte und Verfolgung illegaler
Aktivitäten verabschiedet. Im Zuge dessen wurden z. B. Beschwerdezentren in 50 Städten eingerichtet, Gerichtsurteile gegen Produktfälscher werden veröffentlicht und die Effizienz der Patentämter konnte verbessert werden. Auch auf Messen gehen die Behörden konsequenter gegen Fälscher vor und schließen Aussteller wegen Verstößen gegen geistige Schutzrechte von der Teilnahme aus.

Das gestiegene Engagement der chinesischen Regierung ist nicht nur auf internationalen Druck zurückzuführen, sondern auch auf zunehmendes Eigeninteresse. In der chinesischen Wirtschaft mehren sich die Stimmen chinesischer Firmen, die heute selbst Marken etablieren, eigene Technologien entwickeln und eine effizientere Umsetzung gewerblicher Schutzrechte fordern. Indikator für diesen Trend ist der rasante Anstieg der Patentanmeldungen in China. Von 1999 bis 2005 hat sich die Zahl verachtfacht, wobei mittlerweile 80 % der Anmeldungen von chinesischen Firmen stammen. In der globalen Rangliste der Patentanmeldungen nimmt China derzeit den dritten Platz ein. Die chinesische Regierung will China zukünftig mehr und mehr als innovatives Technologie land positionieren und hat offenbar erkannt, dass ein effizienter Schutz geistigen Eigentums dabei ein wichtiger Faktor ist.

Wichtig aus Sicht der deutschen Wirtschaft ist, dass diese Bemühungen tatsächlich zu einem Rückgang von Verstößen gegen Schutzrechte deutscher Unternehmen führen. Weitere Verbesserungen bei der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte sind erforderlich und sollten nach dem Prinzip der Kooperation gemeinsam mit China angegangen werden. Ein wichtiger Baustein ist dabei die Fortsetzung und Intensivierung von Projekten der technischen Zusammenarbeit. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und das chinesische staatliche Amt für geistiges Eigentum (SIPO) arbeiten bereits seit etlichen Jahren in Form von Seminaren und Personalaustausch zusammen. Seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung werden Beschäftigte chinesischer Behörden im Bereich Marken- und Urheberrechte ausgebildet.

Fazit:

Als Schlussfolgerung für die handelspolitische und sonstige internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie lassen sich folgende

Punkte festhalten:

  • Deutschland hat mit seiner innovationsbasierten und global tätigen Wirtschaft ein vitales Interesse daran, dass geistige Eigentumsrechte weltweit geschützt und effizient durchgesetzt werden können.

  • Das Eigeninteresse der Schwellenländer an geistigen Eigentumsrechten wird wachsen. Eine intensivierte internationale Zusammenarbeit kann dazu beitragen, diesen Prozess zu beschleunigen.
  • Bei der Bekämpfung von Piraterie sollte weiterhin nach dem Prinzip "Kooperation statt Konfrontation" im Umgang mit den Schwerpunktländern verfahren werden. Ein konfrontatives Vorgehen, wie z. B. der Einsatz der WTO-Streitschlichtung, sollte nur als letztes Mittel gewählt werden.
  • Das BMWi arbeitet insbesondere im Rahmen der Handelspolitik und des bilateralen Wirtschaftsdialogs mit Drittstaaten kontinuierlich an der Verbesserung des Schutzes geistiger Eigentumsrechte.



Weiterführende Informationen

Downloads

Schlaglichter der Wirtschaftspolitik

Monatsbericht 03/2008 PDF: 4,3 MB



BMWi im Überblick