"ATEM - Antriebstechnologien für die Elektromobilität"
Förderbekanntmachung vom 13. Oktober 2011
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
In einer gemeinsamen Erklärung zur Etablierung der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE) haben die Bundesregierung und die deutsche Industrie im Mai 2010 gemeinsame Maßnahmen zur Schaffung von politischen, regulatorischen, technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen für die breite Einführung von Elektrofahrzeugen vereinbart.
Mit der Forschungsinitiative "ATEM - Antriebstechnologien für die Elektromobilität" beabsichtigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zu einer beschleunigten Verbreitung von Fahrzeugen mit elektrifizierten Antriebssträngen beizutragen. Der Fokus liegt auf der Weiterentwicklung des gesamten Antriebsstrangs mit Optimierung der Fahrdynamik, Energieeffizienz sowie verbesserter Integration und Zusammenspiel von Einzelkomponenten. Dadurch wird zusätzlich eine Erhöhung der Reichweite und eine deutlich größere Sicherheit der Fahrzeuge angestrebt.
1.2 Rechtsgrundlage
Geplante Vorhaben können nach Maßgabe dieser Förderbekanntmachung, der BMWi-Standardvorschriften für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 23 und § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Basis dieser Förderbekanntmachung ist das Regierungsprogramm Elektromobilität vom 18.05.2011.
